31.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 559/2025

Bundesrat fordert angepasste Kostenregelung für Sozialgerichte

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849) Stellung genommen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Amtsgerichte durch eine Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerts zu stärken. Zudem sollen Regelungen zur Änderung von Kostenentscheidungen durch das Gericht eingeführt werden.

In seiner Stellungnahme (21/2466) spricht sich die Länderkammer in Bezug auf die Zuständigkeit für Kostenentscheidungen für eine weitere Änderung im Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus. Danach soll bei der nachträglichen Anpassung einer Kostenentscheidung an einen geänderten Streitwert künftig „das Gericht“ und nicht allein der Vorsitzende entscheiden. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf Wertungswidersprüche zwischen den Gerichtsbarkeiten. In anderen Verfahrensordnungen solle laut Entwurf jeweils „das Gericht“ zuständig sein, während der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Sozialgerichtsbarkeit die Zuständigkeit beim Vorsitzenden vorsehe. Eine Änderung der Kostenentscheidung nach einer Streitwertanpassung erfordere jedoch eine neue Willensbildung und könne nicht mit einer bloßen Berichtigung, etwa der Beseitigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, gleichgesetzt werden.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Sie betont, dass nach den „Besonderheiten im Verfahrensrecht der Sozialgerichtsbarkeit“ der Vorsitzende bereits über eine Vielzahl prozessualer Anträge allein entscheide. Es sei daher konsequent, auch die Entscheidung über eine nachträgliche Korrektur der Kostenentscheidung dem Vorsitzenden zu überlassen. Eine Zuständigkeit des Gerichts statt des Vorsitzenden würde zu einem erheblichen Mehraufwand in Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht führen. „Dieser Mehraufwand ist nicht gerechtfertigt“, heißt es in der Gegenäußerung.

Darum geht es in dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112394

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 27. August 2025 beschlossen. Bundesrat und Bundestag wurde die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober die Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist für Mittwoch, den 5. November 2025, von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf angesetzt.