Amtsgerichte sollen gestärkt werden
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849, 21/2466) beschlossen. Für den im Ausschuss noch geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen.
Der Entwurf soll laut Tagesordnung am Donnerstag, den 13. November 2025, abschließend im Bundestag beraten werden.
Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einige Änderungen vor. Angepasst werden demnach die Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung, im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und für Kostenbeschwerden in der Strafprozessordnung, im Gerichtskostengesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie im Gerichts- und Notarkostengesetz. Auch die Wertgrenze für das Verfahren nach billigem Ermessen soll laut Änderungsantrag im Gleichlauf mit der Berufungswertgrenze erhöht werden. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand keine Mehrheit.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112394
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1115442
Die hib-Meldung zur Anhörung zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121620