Begrenzte „Opt-Out“-Regelung für E-Akte in der Justiz
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852. 21/2461) beschlossen. Für den im Ausschuss unveränderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Die Linke. Die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grüne stimmten dagegen.
Mit dem Entwurf soll unter anderem die ab dem 1. Januar 2026 greifende Pflicht zur elektronischen Aktenführung in der Justiz von Bund und Ländern aufgeweicht und eine Übergangsregelung eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird laut Tagesordnung am Donnerstag, den 13. November 2025, abschließend im Bundestag beraten.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112368
Die hib-Meldung zur Stellungnahme des Bundesrates: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1118298