28.01.2026 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 63/2026

Ausschuss beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben zu E-Evidence

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Vorgaben zu elektronischen Beweismitteln beschlossen. Für den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Ziel des Änderungsantrages der Koalition war zum einen eine Klarstellung in der Begründung hinsichtlich der Anwendung bestimmter Regelungen bei Europäischen Herausgabeanordnungen zu Teilnehmer- und Identifizierungsdaten beziehungsweise zu Verkehrs- und Inhaltsdaten in einer Vollstreckungskonstellation. Zum anderen wurde eine weitere, nach Angaben der Koalition klarstellende Anpassung im Gesetzestext vorgenommen.

Der Ausschuss beschloss zudem einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwiefern die Aufnahme einer fakultativen Kommunikationsmöglichkeit zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Adressaten zur Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen möglich ist.

Über den Entwurf soll der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, abschließend beraten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1132204