11.12.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 694/2025

Umsetzung von EU-Vorgaben zu E-Evidence

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll laut Tagesordnung am Freitag, 19. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten werden. Ebenfalls aufgerufen werden soll dann der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191).

Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung sollen laut Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, führt die Bundesregierung aus.

Geplant ist, den sogenannten E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz zu regeln, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). „Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorgt für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften. Ziel ist, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“, schreibt die Bundesregierung.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen.