28.01.2026
Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 63/2026
Ausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes“ (21/3483) beschlossen. Änderungen an der Vorlage nahm der Ausschuss nicht vor. Mit dem Entwurf soll das deutsche Recht an entsprechende EU-Vorgaben angepasst werden. Für die Vorlage stimmten im Ausschuss die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf. Über den Gesetzentwurf soll der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, abschließend entscheiden.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1135608