Grünes Licht für CO2-Export und Offshore-CCS
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund (Offshore-CCS) gegeben. Er votierte in seiner Sitzung am Mittwoch für die Annahme von zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung.
Einen Tag vor der Abstimmung über das Gesetzespaket am Donnerstagabend im Plenum empfiehlt der Ausschuss so mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD und gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (HSEG, 21/3195) in der zuvor mit kleineren redaktionellen Änderungen angenommenen Ausschussfassung.
Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wird auch die Annahme des Gesetzentwurfs (21/3194) empfohlen, der die rechtlichen Grundlagen für den Export von Kohlendioxid (CO2) für Offshore-CCS nach dem London-Protokoll schaffen soll. Gegen den Entwurf votierten die AfD und die Linksfraktion, die Grünen enthielten sich der Stimme.
Abgelehnt wurde im Ausschuss dagegen ein Antrag (21/1546), mit dem sich die Fraktion Die Linke gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2 ausgesprochen hatte. Bei Enthaltung der Grünen votierten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die AfD gegen die Vorlage, mit der die Linken gefordert hatten, naturverträgliche Verfahren gegenüber CCS zu bevorzugen.
Die Unionsfraktion betonte die Bedeutung der Carbon-Capture-and-Storage-(CCS)-Technologie im Kampf gegen die Erderwärmung: Ohne sie werde es nicht gelingen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit dem im November bereits in Kraft getretenen Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und den zusätzlichen Neuregelungen für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund vollziehe die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel, so ein Vertreter der Fraktion. Die Gesetze seien sowohl für die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz eine gute Nachricht.
Die Gesetze knüpften jede Form des Einbringens von CO2 in den Meeresuntergrund an klare Schutzziele der Meeresumwelt, unterstrich die SPD-Fraktion. CCS sei kein Ersatz für konsequenten Klimaschutz, sondern eine ergänzende Option für unvermeidbare Restemissionen in der Industrie.
Die AfD hinterfragte wiederum die wissenschaftliche Evidenz des Beitrags der CCS-Technologie zur Emissionsminderung. Zudem wollte sie von der Bundesregierung wissen, wie hoch sie die Gesamtkosten der für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 benötigten Infrastruktur beziffere und wie sie die Verantwortung für Umweltrisiken regeln wolle.
Auch die Fraktionen von Grünen und Linken äußerten Kritik an den Gesetzentwürfen der Bundesregierung: Beide monierten, dass diese die Nutzung von CCS auch zur Minderung von Emissionen aus Gaskraftwerken ermöglichten, obwohl die Koalition betone, die Technologie solle nur für unvermeidliche Restemissionen der Industrie gelten. Welche zu diesen Restemissionen zählten, definiere aber schon das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz nicht, so eine Grünen-Abgeordnete. Mit der gleichzeitigen Forcierung des Ausbaus von Gaskraftwerken setze die Bundesregierung falsche Anreize. Die Linke verwies zudem auf die für den Aufbau der CCS-Infrastruktur nötigen hohen Subventionen und hielt der Bundesregierung vor, zulasten des Klimaschutzes das fossile Geschäftsmodell zu verlängern.
Zur hib-Meldung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1132322
Zur hib-Meldung zum Antrag der Fraktion Die Linke: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108628