23.09.2026 Haushalt — Ausschuss — hib 741/2026

Haushalt 2027: Personalausstattung im Fokus

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) begonnen. Aufgerufen wurden zunächst die Einzelpläne dreier Verfassungsorgane - des Bundespräsidenten, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts - sowie des Bundesrechnungshofs.

Während der Einzelplan des Bundespräsidenten den Ausschuss ohne größere Diskussion passierte, wurden die übrigen Einzelpläne kontrovers beraten. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr Personalanforderungen des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechnungshofs(Interner Link) nicht berücksichtigt hatte.

In der Sitzung forderten vor allem Vertreter der Opposition, bei der Personalausstattung nachzubessern, und äußerten die Hoffnung, dass die Koalition bis zur Bereinigungssitzung entsprechende Änderungen vorlegen werde. Besonders deutlich wurde die Kritik bei der Debatte zum Einzelplan des Bundesrechnungshofs(Interner Link). Der Rechnungshof hatte für den Haushalt 2027 sechs zusätzliche Planstellen beantragt, unter anderem für die Prüfung von Rüstungsvorhaben sowie für Prüfungen im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Außerdem hatte der Bundesrechnungshof erfolglos gefordert, seine Planstellen und Stellen von der geplanten Stelleneinsparung nach Paragraf 17 des Haushaltsgesetzes 2027(Interner Link) auszunehmen.

In der Sitzung warnten Abgeordnete der AfD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke sowie eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion vor den Folgen möglicher weiterer Personaleinsparungen beim Bundesrechnungshof für die Prüftätigkeit der Institution. Mehrere Abgeordnete hoben zudem hervor, der Bundesrechnungshof habe in den vergangenen Jahren vorbildlich agiert und bereits erheblich Personal abgebaut. Die AfD-Fraktion beantragte mit drei Änderungsanträgen eine Erhöhung des Stellenplans um 36 Stellen, fand damit aber keine Mehrheit. Der Ausschuss nahm den Einzelplan schließlich unverändert mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen an.

Mit demselben Abstimmungsverhalten nahm der Ausschuss auch den Einzelplan des Bundesverfassungsgerichts(Interner Link) unverändert an. Auch hierzu forderten Vertreter der drei Oppositionsfraktionen, auf die Personalanforderungen des Gerichts einzugehen. Für das Bundesverfassungsgericht berücksichtigte die Bundesregierung 13 zusätzliche Planstellen beziehungsweise Stellen sowie insgesamt 17 Stellenhebungen nicht im Haushaltsplan. Betroffen sind unter anderem die Bereiche IT, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Personal, Pressestelle, Internationales und Justizverwaltung. Änderungsanträge zu dem Einzelplan gab es zunächst nicht.

Bei der Debatte zum Einzelplan des Bundesrates(Interner Link) ging es neben der Personalausstattung auch um den Erweiterungsbau der Länderkammer in Berlin, dessen Fertigstellung weiterhin aussteht. Beim Bundesrat wurden demnach acht zusätzlich beantragte Planstellen nicht berücksichtigt. Sie waren unter anderem für die Organisation von Ausschusssitzungen, digitale Archivkonzepte, Kommunikation und Barrierefreiheit, IT-Sicherheit sowie Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten vorgesehen. Die AfD-Fraktion beantragte unter anderem, die administrative Außenstelle in Bonn zu schließen. Zudem forderte sie, den Ansatz für Jahresnetzkarten, die Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Bundesrates erhalten, an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Alle drei Änderungsanträge fanden keine Mehrheit. Der Ausschuss nahm den unveränderten Einzelplan mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke an.

Mit demselben Abstimmungsverhalten nahm der Ausschuss den unveränderten Einzelplan des Bundespräsidenten(Interner Link) an. In der Diskussion ging es um die Umsetzung eines Maßgabebeschlusses zur Amtsausstattung früherer Bundespräsidenten sowie um die Kosten der Renovierung der Liegenschaften des Bundespräsidenten am Spreebogen. In einem abgelehnten Maßgabebeschluss hatte die AfD-Fraktion gefordert, die Sanierung auf das „baulich und sicherheitstechnisch Notwendige“ zu beschränken. Zur Begründung führte sie die Kosten für das Vorhaben an, die sie in dem Beschluss mit 970 Millionen Euro bezifferte. In ihrer Berechnung berücksichtigte die Fraktion neben den veranschlagten Baukosten auch eine Risikoreserve, eine Vorsorge für steigende Baupreise und die Mietkosten für die Ersatzliegenschaften. Vier weitere Änderungsanträge der Fraktion zu einzelnen Titeln, die ebenfalls abgelehnt wurden, begründete sie mit dem Ziel, die Ansätze an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.