11.11.2022 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: Kaum Änderungen in kleineren Einzelplänen

Berlin: (hib/SCR) In den kleineren, nicht Ministerien zugeordneten Etats des Bundeshaushalts 2023 sind im parlamentarischen Verfahren keine und oder nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. Wesentlichere Änderungen gab es im Etat des Bundestages sowie im Etat des Bundeskanzleramtes.

Ohne Änderungen für 2023 passierten die Einzelpläne des Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19), des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) den Haushaltsausschuss.

Geändert wurde auf Grundlage der Wirtschaftsplanverhandlungen der Etat des Unabhängigen Kontrollrates (Einzelplan 22). Mit 16,4 Millionen Euro fallen die Ausgaben in dem Einzelplan nun um 2,9 Millionen Euro höher aus.

Ebenfalls ohne Änderungen passierten die Etats von Bundesrat (Einzelplan 03) sowie des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Einzelplan 01) den Ausschuss.

Um 32 Millionen Euro höher als ursprünglich veranschlagt fällt der Etat des Bundestages (Einzelplan 02) aus. Die Ausgaben sollen nunmehr 1,14 Milliarden Euro betragen. Das Soll 2022 liegt bei 1,11 Milliarden Euro.

Am Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) nahm der Ausschuss vor allem im Kulturetat Änderungen vor. Mit 3,9 Milliarden Euro liegen die Ausgaben in dem Einzelplan 227,5 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf und rund 34,4 Millionen Euro über dem Soll für 2022.

Die hib-Meldung zur Änderungen im Bundestagsetat: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-920298

Die hib-Meldung zur Änderung im Bundeskanzleretat: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-920508

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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