10.11.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 648/2022

Haushalt 2023: Kulturpass für 18-Jährige

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag einen kräftigen Aufwuchs des Kulturetats des Bundes für 2023 beschlossen. Unter anderem sollen 100 Millionen Euro für die Einführung eines Kulturpasses für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden. Wie Kulturstaatssekretärin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) im Ausschuss ausführte, soll - ähnlich wie in Frankreich - der Kulturpass im Wert von 200 Euro an 18-Jährige ausgegeben werden. Damit solle ihnen beispielsweise der Kauf von Büchern oder auch der Besuch von Kino oder Ausstellungen ermöglicht werden, erläuterte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Mittel sind im Haushalt bis zur Vorlage eines Umsetzungsvorschlags gesperrt.

Gegenüber dem Regierungsentwurf steigen die Ausgaben für den im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04, 20/3100) veranschlagten Etat der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (Kapitel 0451 bis 0454 und 0456) um rund 222,9 Millionen Euro auf 2,4 Milliarden Euro. Für 2022 sind 2,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Der Gesamtetat des Einzelplans sieht für 2023 damit Ausgaben in Höhe von 3,9 Milliarden Euro vor und liegt damit etwas über dem Niveau des laufenden Jahres. Den so geänderten Etat nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an.

Zu den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen im Kulturetat gehören neben der Einführung des Kulturpasses unter anderem die Erhöhung der Ausgaben im Titel „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“. Wie in den Vorjahren erhöhte der Ausschuss den Ansatz deutlich: Für 2023 stehen mit 56 Millionen Euro nun 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 73 Millionen Euro). Die „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland“ werden gegenüber dem Regierungsentwurf um 41,4 Millionen Euro auf 109,8 Millionen Euro erhöht (Soll 2022: 99,8 Millionen Euro). Zusätzliche 510 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre veranschlagt, davon 100 Millionen Euro für 2024 und 150 Millionen Euro für 2025.

Deutlich angehoben werden gegenüber dem Regierungsentwurf auch die „Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater“, die nunmehr mit 64,1 Millionen Euro um 16,2 Millionen Euro höher ausfallen (Soll 2022: 55,3 Millionen Euro). Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem diversen Einzelprojekten etwa im Bereich der Amateurmusik zugutekommen.

Die einzige Kürzung ist im Titel „Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in Deutschland“ vorgesehen, der um rund neun Millionen Euro auf rund 166 Millionen Euro sinken soll (Soll 2022: 175 Millionen Euro). Konkret soll der Ansatz für „German Motion Picture Fund“ um diesen Betrag gekürzt werden.

In den übrigen Kapiteln des Einzelplans sind vergleichsweise geringfügige Änderungen vorgenommen worden. Der Ausschuss beschloss unter anderem diverse Umsetzungen von Mitteln, die mit Verschiebungen von Zuständigkeiten begründet wurden.

Im Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Kapitel 0413) sind für 2023 höhere Ansätze für die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten vorgesehen. Mit 19 Millionen Euro liegt der Ansatz um zwei Millionen Euro über dem Ansatz des Regierungsentwurfes (Soll 2022: 20 Millionen Euro).

Im Geschäftsbereich des Ostbeauftragten (Kapitel 0415) sind nunmehr 500.000 Euro für 2023 sowie 1,5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre für die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs sowie der Bauvorbereitung für das geplante Bauvorhaben Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation veranschlagt.

Um 400.000 Euro auf 3,3 Millionen Euro erhöht wurden die im Kapitel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) veranschlagten Zuschüsse für vier informationspolitische Einrichtungen. Die Europa-Union Deutschland, die Deutsche Atlantische Gesellschaft, die Gesellschaft für Sicherheitspolitik sowie das Aspen Institute Deutschland sollen 2023 jeweils 100.000 Euro mehr erhalten.

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