Etat 2023: Unabhängige Polizeibeauftragte beim Bundestag
Berlin: (hib/SCR) Beim Deutschen Bundestag soll ein unabhängiger Polizeibeauftragter beziehungsweise eine unabhängige Polizeibeauftragte angesiedelt werden. Für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vereinbarten Vorhabens stellte der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag die ersten Weichen. Im Rahmen der Beratungen zum Etat des Bundestags (Einzelplan 02, 20/3100) für 2023 beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, entsprechende Personalmittel für das kommende Jahr einzuplanen und Stellen für einen Aufbaustab auszubringen. Die Mittel sollen vorerst gesperrt werden, der Aufhebung der Sperren muss laut Antrag der Haushaltsausschuss zustimmen.
Den insgesamt um sieben Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie um gemeinsame Vorschläge der Berichterstatter ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion an. Mit den vom Ausschuss angenommenen Änderungen sind 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 1,14 Milliarden Euro vorgesehen, im Regierungsentwurf waren es 1,11 Milliarden Euro (Soll 2022: 1,11 Mrd. Euro). Die Einnahmen sind für 2023 mit 1,92 Millionen Euro taxiert.
Die angenommenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sahen neben Ausgaben, die im Zusammenhang mit neuen Stellen stehen, kleinere Anpassungen bei Zuwendungsempfängern vor. Die Berichterstatter hatten diverse strukturelle Anpassungen im Einzelplan sowie Bedarfsanpassungen beschlossen.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die AfD-Fraktion hatte vier Änderungsanträge vorgelegt. Unter anderem wollte sie die Ausgaben für den Deutschen Ethikrat sperren lassen. „Der Deutsche Ethikrat war in den letzten Jahren keine unabhängige Instanz, sondern ein politisch beeinflussbares und von Interessenkonflikten geplagtes Gremium mit einer stark ausgeprägten Neigung zu Gefälligkeitsgutachten im Sinne von Regierung und Pharmaindustrie, wie sich insbesondere bei der Beurteilung vieler offenkundig überflüssiger und unethischer Coronamaßnahmen erwiesen hat“, führte die Fraktion aus. Die Aufhebung der Sperre wollte die Fraktion an die Herstellung von Transparenz gebunden wissen.
Die Fraktion Die Linke hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie einen Härtefallfonds in Höhe von 200.000 Euro für den Petitionsausschuss forderte. „In der Arbeit des Petitionsausschusses sind die meisten der an den Ausschuss herangetragenen Anliegen persönliche Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Nicht selten sind dabei auch persönliche Schicksale, in denen sich die Menschen in einer extremen Notsituation befinden. Eine Linderung dieser Notsituation wäre häufig schon dadurch zu erreichen, dass den Betroffenen mit einer einmaligen finanziellen Zuwendung geholfen wird“, führte die Fraktion zur Begründung aus.
Am morgigen Donnerstag steht die abschließende Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2023 an. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche 21. bis 25. November stattfinden.