18.01.2023 Petitionen — Ausschuss — hib 32/2023

Bessere Arbeitsbedingungen im Pflege- und Gesundheitswesen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine darauf abzielende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen, „soweit bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen gefordert werden“ und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

In der öffentlichen Petition (ID 117701) wird unter dem Motto „Mehr wert als ein ,Danke'“ gefordert, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen „wegen der Corona-Pandemie durch eine solide Finanzierung zu verbessern“. Mit der Unterfinanzierung und der personellen Unterbesetzung müsse Schluss sein, heißt es in der Eingabe. Soziale Arbeit und das Arbeiten im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen seien Grundpfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben. Teilhabe, Inklusion, Solidarität und Gesundheit seien Werte, die im Grundgesetz verankert und nicht verhandelbar seien. Notwendig seien bessere Arbeitsbedingungen - unter anderem durch mehr Personal, realistische Fach-Quoten und angemessene Personalschlüssel, „damit mehr Zeit für und mit den Menschen bleibt“, heißt es in der Vorlage. Ferner müsse es höhere Leistungsentgelte und mehr Wettbewerb um gute Ideen und Qualität in der Facharbeit geben.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten, die schon umgesetzt oder in Planung seien. Um eine Verbesserung der Finanzierung von Personalaufwendungen für die Pflegeeinrichtungen zu erreichen, seien beispielsweise bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen Regelungen im Bereich des Vertrags- und Vergütungsrechts der Sozialen Pflegeversicherung getroffen worden. Pflegeeinrichtungen hätten danach bei Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tarif einen Anspruch auf eine vollständige Finanzierung dieser Aufwendungen. Sie seien in den Vergütungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen und dürften nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, schreibt der Ausschuss.

In der Altenpflege sei durch die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sichergestellt worden, dass ein jeweils nach Qualifikation differenzierter bundeseinheitlicher Mindestlohn in der Pflege gezahlt werde, „wodurch vor allem in den neuen Bundesländern und in ländlichen Gebieten die Löhne, auch für Pflegefachkräfte, im Durchschnitt zum Teil deutlich angehoben werden“.

Ab dem Jahr 2020 würden zudem die Pflegepersonalkosten aus den Entgelten des DRG-Systems ausgegliedert. Kosten für die unmittelbare pflegerische Versorgung am Bett würden den Krankenhäusern seitdem im Rahmen des Pflegebudgets vollständig erstattet. Anreizen, auf Kosten der Pflege zu sparen, solle mit der Einführung des Pflegebudgets die Grundlage entzogen werden, heißt es in der Vorlage.

Weitere Vorhaben seien im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthalten. So solle der herausragende Einsatz der Pflegekräfte im Rahmen der Pandemiebewältigung mit einer Prämie honoriert werden. Der Bund stelle hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Zusätzlich werde die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben.

Trotz der Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten hält der Ausschuss das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Anliegen für so bedeutsam, „dass es von der Bundesregierung in die Vorbereitung weiterer Gesetzentwürfe, Verordnungen und Initiativen einbezogen werden sollte“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Eine weitere Petition mit der Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte überwies der Petitionsausschuss einstimmig mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an das Bundesministerium für Gesundheit. Die Eingabe des Journalisten Bernhard Albrecht (ID 117906), die 206.667 Online-Mitzeichnungen und 121.554 „analoge“ Unterschriften aufweisen kann, ist am 1. März 2021 durch den Petitionsausschuss öffentlich beraten worden (Deutscher Bundestag - Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gefordert <https://www.bundestag.de/presse/hib/825714-825714> ).

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