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Antrag

Mit einem Antrag können eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten den Bundestag auffordern, zu einem Thema etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab. Dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Bundestages zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Bundesregierung etwa aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem verabschiedeten Gesetz zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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