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Parlamentarisches Kontrollgremium

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste.

Besondere Befugnisse hat das PKGr bei der Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) durch die Nachrichtendienste. Es bestellt die Mitglieder der G-10-Kommission. Die Bundesregierung muss dem PKGr halbjährlich über alle Post- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste berichten. (Ständiger Bevollmächtigter) Das Parlamentarische Kontrollgremium setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Sie werden zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen der Mehrheit und der Opposition.

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