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Ständiger Bevollmächtigter des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Nach dem Kontrollgremiumgesetz ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Um eine stärkere parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten, wurde 2016 das Amt eines hauptamtlichen Ständigen Bevollmächtigten geschaffen, der vom Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzt wird. Er unterstützt das Kontrollgremium bei seiner Arbeit und nimmt als dessen verlängerter Arm die Rechte des Gremiums gegenüber der Bundesregierung und der Nachrichtendienste des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahr.