Service
Abstimmung
Will der Bundestag etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt (Artikel 42). In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen (>Gesetzgebung(Interner Link)) erheben sie sich von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen sogenannten Hammelsprung(Interner Link) wiederholt werden. Zu einer namentlichen Abstimmung(Interner Link) mit Stimmkarten kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen, wenn eine Fraktion(Interner Link) oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.