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Aktives Wahlrecht
Mit dem Begriff „Aktives Wahlrecht“ ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl(Interner Link) zu wählen. Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechts regelt das Bundeswahlgesetz(Interner Link). (>passives Wahlrecht(Interner Link))