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Alterspräsident

Alterspräsident wird das dienstälteste Mitglied des Bundestages genannt, das – mit seiner Zustimmung – die konstituierende Sitzung nach einer Bundestagswahl eröffnet und leitet, bis der neue Bundestagspräsident gewählt ist. Der Alterspräsident darf auch vorläufige Schriftführer ernennen. Die bisherigen Alterspräsidenten haben ihr Amt auch genutzt, um vor dem Plenum eine Eröffnungsrede zu halten.

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