Service

Anhörung

Jeder Ausschuss kann eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis (zum Beispiel Sachverständige und Interessenvertreter) eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln, beispielsweise ob ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet ist, ob Alternativen in Betracht kommen und ob ein Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Die Ausschüsse haben auch die Möglichkeit, sich in nicht öffentlichen Sitzungen zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren.

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