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Gremien

Als Gremium wird die Zusammenarbeit von mehreren Personen in einer Gruppe bezeichnet. Gremien werden in der Regel für einen längeren Zeitraum – im Bundestag meist für die Dauer einer Wahlperiode(Interner Link) – gebildet. In ihnen vollzieht sich ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages. Aufgabe der – zum Teil öffentlich tagenden – Gremien ist es, über einen speziellen Themenkomplex zu beraten, Beschlussempfehlungen(Interner Link) zu erarbeiten oder Entscheidungen zu treffen. Neben den Gremien und Arbeitskreisen der Bundestagsfraktionen, dem Ältestenrat(Interner Link) und dem Präsidium(Interner Link) des Bundestages zählen vor allem die Fachausschüsse zu den wichtigsten Gremien des Parlaments.