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Indemnität
Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete zu keiner Zeit wegen Abstimmungen(Interner Link) oder Äußerungen im Bundestag, in der Fraktion oder in einem Ausschuss(Interner Link) gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Davon ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen.