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Lobbyregister

In das öffentliche Lobbyregister müssen sich Personen, Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen eintragen, die zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen und Gruppen des Bundestages oder zur Bundesregierung Kontakt aufnehmen, um deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, oder die eine solche Kontaktaufnahme in Auftrag geben. Im Lobbyregister stellen die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter eine Vielzahl von Informationen zu ihrer Tätigkeit und Struktur bereit. Das Lobbyregister wird in elektronischer Form beim Deutschen Bundestag geführt, ist öffentlich zugänglich und durchsuchbar. Es soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken.

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