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Service

Plenarsitzungen

Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Sie werden vom Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin oder einem der Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.

Weitere Informationen

  • Amtliche Protokolle
  • Plenarprotokoll
  • Tagesordnung und Sitzungsverlauf
  • Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages
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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/P/plenarsitzungen-247304

Stand: 15.12.2025