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Zu Protokoll
Im Ältestenrat kann vereinbart werden, dass bei einem Tagesordnungspunkt Rednerinnen und Redner ihre Reden nicht halten, sondern diese als schriftliche Beiträge „zu Protokoll“ gegeben werden können. Zudem ist dies mit Zustimmung der Präsidentin bzw. des Präsidenten außerhalb der Kernzeiten möglich. Diese werden dann im Plenarprotokoll der jeweiligen Sitzung des Bundestages aufgeführt und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.