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Zu Protokoll

Im Ältestenrat oder interfraktionell kann vereinbart werden, dass bei einem Tagesordnungspunkt Rednerinnen und Redner ihre Reden nicht halten, sondern als schriftliche Beiträge „zu Protokoll“ gegeben können. Diese werden dann im Plenarprotokoll der jeweiligen Sitzung des Bundestages aufgeführt und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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