2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 20. Wahlperiode

Die konstituierende Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses der Deutschen Bundestags in der 20. Wahlperiode. (© DBT/Thomas Imo/photothek)
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schreibt auf ihrem offiziellen Instagram-Account @bundestagspraesidentin Folgendes:
Der 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 20. Wahlperiode hat sich gestern Abend konstituiert. Dieser Untersuchungsausschuss wird sich mit den Umständen des deutschen Atomausstiegs befassen. Ich habe die konstituierende Sitzung eröffnet und die Vorsitzenden-Wahl durchgeführt: Vorsitzender des neuen Untersuchungsausschusses ist der CDU-Abgeordnete @stefanheck82(Externer Link). Sein Stellvertreter ist der SPD-Abgeordnete @mesarosch(Externer Link). Herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen!
Der Deutsche @bundestag(Externer Link) hatte zuvor die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses beschlossen, als er einen Antrag der @cducsubt(Externer Link) in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vorgelegten Fassung annahm.
Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Deutsche Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Untersuchungsausschüsse können Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.
Den Post finden Sie unter: https://www.instagram.com/p/C9CViExuqBP/(Externer Link)