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2. Juni 2016: Bundestag verabschiedet Armenien-Resolution

Drei Männer sitzen auf der Besuchertribüne im Plenarsaal: links ein Mann in schwarzer geistlicher Kopfbedeckung und -robe mit Brille und einer großen Kreuzkette, in der Mitte ein Mann mit kurzem grauen Haar, dunklem Anzug und lila Krawatte, rechts ein Geistlicher mit schwarzer Kapuzenrobe und goldener Kreuzkette.

Pfarrer Diradur Sardaryan, Ilias Kevork Uyar von der Initiative „Anerkennung Jetzt“ und Serovpe Isakhanyan, Bischofsvikar der Armenischen Kirche in Deutschland, verfolgten am 2. Juni 2016 im Bundestag die Abstimmung über die Resolution zur Einstufung der Massaker an den Armeniern 1915/16 im Osmanischen Reich als Völkermord. (© picture alliance / dpa | Michael Kappeler)

Am Donnerstag, 2. Juni 2016, hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ (18/8613(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Die Entschließung wurde nach rund einstündiger Debatte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit einer, wie der damalige Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert feststellte, „bemerkenswerten Mehrheit“ angenommen. 

Damit schloss sich der Bundestag dem Urteil zahlreicher unabhängiger Historiker, Parlamente und internationaler Organisationen an, die die Vertreibungen und Massaker an Armeniern und Angehörigen anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch-assyrischen sowie chaldäischen Christen, im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges als Völkermord einstufen.

Historische Mitverantwortung des Deutschen Reiches

In dem gemeinsam von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag verneigt sich der Bundestag vor den Opfern. „Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.“

Zugleich betont die Entschließung die historische Mitverantwortung des Deutschen Reiches. Als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches habe es trotz eindeutiger Informationen, auch von deutschen Diplomaten und Missionaren, nicht versucht, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern.

Beitrag zu Versöhnung und Verständigung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen.

Zugleich soll die türkische Seite ermutigt werden, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um so den notwendigen Grundstein für eine Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen. 

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass durch die Aufarbeitung der Vergangenheit Annäherung, Verständigung und Versöhnung zwischen Türken und Armeniern erreicht werden.

Intensive öffentliche Debatte

Im Vorfeld der Abstimmung hatte es eine intensive öffentliche Diskussion gegeben. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Ereignisse als „Völkermord“ bezeichnet werden sollten oder nicht. Für das armenische Volk ist die Anerkennung der Massaker und Vertreibungen von zentraler Bedeutung. Nach unabhängigen Schätzungen kamen mehr als eine Million Armenier ums Leben.

Die türkische Regierung lehnt die Bezeichnung als Völkermord bis heute ab. Sie bestreitet eine planmäßige Vernichtungspolitik und bewertet die Ereignisse als Folge kriegsbedingter Auseinandersetzungen.

Spannungen im deutsch-türkischen Verhältnis

Die Verabschiedung der Resolution führte zu Spannungen im deutsch-türkischen Verhältnis. Vertreter der türkischen Regierung hatten bereits im Vorfeld vor der Entscheidung gewarnt. Nach dem Beschluss zog die Türkei ihren Botschafter aus Deutschland ab und verweigerte Bundestagsabgeordneten den Besuch der am Luftwaffenstützpunkt Incirlik stationierten deutschen Soldaten.

Auch innerhalb der türkischen Gemeinschaft in Deutschland kam es zu Protesten. Verbände und Organisationen warnten vor der Anerkennung als Völkermord und riefen zu Demonstrationen auf. Insbesondere türkischstämmige Bundestagsabgeordnete erhielten Hassbriefe und Morddrohungen.

Bundestagsdebatte betont Verantwortung

In der Aussprache betonten Redner aller Fraktionen, dass es bei der Resolution nicht um eine Anklage gegen die heutige Türkei gehe. Vielmehr stehe die historische Verantwortung im Mittelpunkt. Auch das damalige Deutsche Reich habe Mitschuld an den Ereignissen getragen. Erinnerung und Aufarbeitung seien Voraussetzung für Verständigung, Versöhnung und Zusammenarbeit.

Zum Auftakt unterstrich Bundestagspräsident Lammert die besondere Verantwortung des Parlaments. Der Bundestag sei zwar „keine Historikerkommission“ und „kein Gericht“. Er dürfe jedoch „unbequemen Fragen und Antworten“ nicht ausweichen – vor allem dann nicht, wenn Deutschland selbst Mitschuld auf sich geladen habe. Lammert betonte, dass eine ehrliche und selbstkritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit Grundlage für Verständigung sei: „Die heutige Regierung in der Türkei ist nicht verantwortlich für das, was vor 100 Jahren geschah, aber sie ist mitverantwortlich für das, was daraus in Zukunft wird.“

Zugleich verurteilte er Drohungen gegen Abgeordnete im Vorfeld der Abstimmung. Kritik sei selbstverständlich zu akzeptieren. Versuche, die freie Meinungsbildung des Bundestages durch Drohungen zu beeinflussen, seien jedoch inakzeptabel. Der Bundestag werde sich davon nicht einschüchtern lassen.

Anknüpfung an frühere Debatten

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Rolf Mützenich verwies auf die langjährige parlamentarische Befassung mit dem Thema. Bereits 2005 hatte der Bundestag der Opfer gedacht und zur Aufarbeitung sowie zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern aufgerufen (15/5689(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Auch im Jahr 2015 wurde anlässlich des 100. Gedenktages, am 24. April, der Ereignisse der Opfer gedacht und die Geschehnisse als Völkermord verurteilt.

SPD: Appell zur Aufarbeitung

Die vorliegende Entschließung sei Ausdruck eines breiten politischen Konsenses, sagte Mützenich. Der Antrag sei ein Appell zur historischen Aufarbeitung und zur Selbstverantwortung. Zugleich rief er Armenien und die Türkei dazu auf, bestehende Vereinbarungen zur Annäherung umzusetzen und den Dialog fortzuführen.

Sein Fraktionskollege Dietmar Nietan (SPD) bezeichnete die Ereignisse als „großes Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts“. Er widersprach der Darstellung, es habe sich um bloße Kriegsfolgen gehandelt, und sprach von einer systematischen Vertreibung und Vernichtung. Zugleich betonte er, es gehe nicht um einen „donnernden Urteilsspruch“, sondern um die Verneigung vor den Opfern.

CDU/CSU: Benennung ohne Anklage

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Dr. Franz Josef Jung erklärte, die Massaker würden als das benannt, „was sie waren: ein Völkermord“. Bis zu 1,5 Millionen Armenier seien den Verbrechen zum Opfer gefallen. Ziel der Resolution sei es jedoch nicht, die heutige Türkei anzuklagen, sondern die Grundlage für Versöhnung zu schaffen.

Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) betonte, der Begriff Völkermord werde verwendet, um die historische Dimension der Ereignisse zu beschreiben, nicht im Sinne einer juristischen Anklage.

Grüne: Verpflichtung zur Versöhnung

Der Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir bezeichnete es als „geradezu eine Verpflichtung für Deutschland“, zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei beizutragen. 

Es gehe nicht um „Fingerzeigen und um moralische Hoheit“, sondern um ein Stück deutscher Geschichte und eine Ermunterung zur Versöhnung. Die Aufarbeitung der Vergangenheit sei Grundlage für ein friedliches Miteinander.

Linke: Aufarbeitung konsequent fortsetzen

Der Vorsitzende der Fraktion Die Linke Dr. Gregor Gysi erinnerte an die Mitverantwortung Deutschlands und forderte eine konsequente Aufarbeitung. Deutschland habe „Beihilfe“ geleistet. Nur durch die Anerkennung historischer Verantwortung könne der Weg zur Aussöhnung geebnet werden.

Zugleich bedauerte er, dass es keinen gemeinsamen Antrag unter Einschluss der Linken gegeben habe, weil die Union dies ablehne. Seine Fraktion hatte anlässlich des 100. Jahrestages des Völkermordes an den Armeniern einen eigenen Antrag (18/4335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), eingebracht, der jedoch keine Mehrheit im Plenum fand. (klz/26.05.2026)