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Finanzen

Wachstumschancengesetz im Parlament beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse, die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.

Staatssekretärin: Unser Land steht am Scheideweg

Die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) malte in ihrer Rede zunächst ein durchaus trübes Bild für die deutsche Wirtschaft. „Unser Land steht am Scheideweg, ob Wachstum oder Stagnation, ob Spitzengruppe oder Mittelmaß“, sagte sie. Deutschland müsse produktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Nur mit Reformen werde sich wieder Wachstum einstellen.

Die Oppositionsfraktionen übten während der Debatte scharfe Kritik an dem sieben Milliarden Euro schweren Entlastungspaket. Doch auch Redner der Regierungsfraktionen kündigten Änderungen an.

Linke: Zu kleinteilig und detailliert

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Opposition: Das Gesetz sei viel zu kleinteilig und detailliert. Von einem „Sammelsurium“ sprach Matthias W. Birkwald für die Fraktion Die Linke. Mit dem Gesetz sollten 22 verschiedene Gesetze und Verordnungen geändert werden, „die nichts miteinander zu tun“ hätten. Birkwald: „Das ist nicht seriös zu diskutieren. Deswegen lehnen wir Linke solche Omnibusgesetze ab.“

Birkwald fokussierte sich auf einen Aspekt, die Frage der Doppelbesteuerung der Renten, eine Folge des 2005 begonnen Umstiegs der Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung. Soll heißen: Künftig sollen Rentenbeiträge aus nicht versteuertem Einkommen bezahlt werden, dafür Renten besteuert werden. Der Umstellungsprozess ist bis 2050 angesetzt.

FDP: Es braucht bessere Standortbedingungen

Markus Herbrand (FDP) gestand zu, dass die derzeitige Wirtschaftsschwäche Deutschlands nicht nur auf konjunkturelle Defizite zurückzuführen ist. „Wir haben es mit hausgemachten strukturellen Defiziten zu tun“, sagte er.

Er verwies darauf, dass es seit dem Jahr 2008 keine strukturelle Unternehmenssteuerreform mehr gegeben hat. Seitdem hätten alle großen Wirtschaftsnationen ihre Steuersysteme reformiert, außer Deutschland. „Genau hier setzt der Gesetzentwurf an“, sagte Herbrand und ergänzte: „Damit die deutsche Wirtschaft wieder nachhaltig wächst und wettbewerbsfähig wird, braucht es bessere Standortbedingungen.“

Grüne: Müssen noch öfter über das Thema reden

Auch Redner anderer Fraktionen gingen auf diesen Aspekt ein. Sascha Müller sagte für Bündnis 90/Die Grünen jedoch: „So einfach, wie Kollege Birkwald sich das vorstellt, ist es leider nicht.“ Nötig sei mehr Beratungszeit, man müsse auch die Risiken für die öffentlichen Haushalte im Blick haben. „Ich fürchte, wir werden noch öfter über das Thema reden müssen“, so Müller.

SPD kündigt weitere Schritte an

Frauke Heiligenstadt erklärte für die SPD-Fraktion: „In jedem Fall werden wir die Doppelsteuerung der Renten angehen. Mit diesem Gesetz machen wir den ersten Schritt.“ Die Ampel-Regierung werde weitere Schritte folgen lassen.

Staatssekretärin stellt Investitionsanreize vor

Im Wachstumschancengesetz will die Ampel vor allem Investitionsanreize setzen. Staatsekretärin Hessel nannte mehrere Punkte: 

1. Die Liquiditätslage von Unternehmen soll durch erweiterte Regelungen zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten über mehrere Jahre besser werden. 2. Unternehmen sollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz in Höhe von 15 Prozent für neue bewegliche Anlagegüter, das nütze im Vergleich zu höheren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten vor allem jungen Unternehmen, die noch wenig oder keine Gewinne erwirtschaften. 3. Unternehmen sollen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in höherem Maß steuerlich absetzen können. 4. Bei Bauinvestitionen sollen die Abschreibungsmöglichkeiten auf sechs Prozent jährlich für neue Wohngebäude steigen.

Union: Ampel muss Ruder rumreißen

Für die CDU/CSU-Fraktion forderte Dr. Mathias Middelberg in seiner Antwort auf Hessel, die Ampel-Koalition müsse „das Ruder rumreißen, und zwar radikal“. Zwar enthalte der Gesetzentwurf richtige Anreize, bleibe aber zu oft auf halber Strecke liegen. „Ihre Investitionsprämie ist hyperbürokratisch und vom Volumen her völlig mickrig“, warf er der Regierung vor. Das Entlastungsvolumen insgesamt sei zu niedrig. Er verwies auf Subventionen für einzelne Fabriken zur Herstellung von Computerchips, die zehn oder fünf Milliarden Euro erhielten, fragte: „Jetzt wollen Sie uns vorrechnen, dass sieben Milliarden Euro Entlastung für die gesamte deutsche Volkswirtschaft einen Wachstumsschub auslösen? Das kann Ihnen doch keiner glauben.“

Middelbergs Fraktionskollege Fritz Güntzler sagte: „Wir brauchen jetzt nicht das Klein-Klein dieses WC-Gesetzes. Wir brauchen eine große Unternehmenssteuerreform.“

Grüne für höhere Investitionsprämie

Veränderungsbereitschaft signalisierte unter anderem Bernhard Daldrup (SPD). Bei der Investitionsprämie sei „Luft nach oben“. Auch Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für eine höhere Investitionsprämie aus: „Da arbeiten wird daran, das kann noch größer werden.“ Auch die Forschungsprämie lasse sich möglicherweise noch ausweiten.

Beck verwies aber auch auf die Haushaltslage. Wenn die Union mehr Entlastung wolle, als die im Entwurf für das Wachstumschancengesetz vorgesehenen sieben Milliarden Euro, dann passe das nicht zu Forderungen nach einer schwarzen Null im Haushalt. „Ich bin gespannt, wie wir zusammen vielleicht nochmal irgendwann seriös über Finanzpolitik sprechen können“, sagte sie in Richtung der Opposition.

AfD: Wie es richtig geht, zeigen die Amerikaner

Dort hatte auch Jörn Körnig für die AfD-Fraktion ein höheres Volumen gefordert. Er verwies auf den Inflation Reduction Act (IRA) der USA „Wie es richtig geht, zeigen die Amerikaner“, sagte er, und erklärte, Deutschland sei die einzige Industrienation weltweit, die schrumpfe. „Deutsche Unternehmen gehen nach Amerika, um zu überleben“, mahnte Körnig.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Wachstumschancengesetz soll laut Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden.

Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten Deutschland seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem solle die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen solle sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. 

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu ist unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023.

Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug

Verbesserungen soll es beim steuerlichen Verlustabzug geben, zudem ist die Einführung einer Zinshöhenschranke sowie eine „Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen“ geplant.

Schließlich plant die Bundesregierung die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter-Grenze auf 1.000 Euro sowie die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. (bal/hau/13.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

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Daldrup, Bernhard

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Barbara Hötzel

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8628 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Wirtschaft begrüßt Wachstumschancengesetz

Zeit: Montag, 6. November 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die führenden Wirtschaftsverbände haben die meisten Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes (20/8628) begrüßt. Vertreter von Städten und Gemeinden warnten jedoch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 6. November 2023, zu den unternehmenssteuerrechtlichen Teilen des Entwurfs vor massiven Steuerausfällen der Kommunen. 

Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt werden. Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Die steuerliche Forschungsförderung soll verbessert werden.

Außerdem will die Regierung das Steuersystem vereinfachen und modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude. Verbesserungen sind auch beim steuerlichen Verlustabzug vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro erhöht werden.

Steuerausfälle der Kommunen

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bat den Finanzausschuss eindringlich, die drohenden massiven Steuerausfälle der Kommunen abzuwenden. Den Kommunen drohten Steuerausfälle in Höhe von 3,3 Milliarden Euro im Jahr. Das sei inakzeptabel. Zusammen mit anderen Maßnahmen seien sogar Steuerausfälle von 5,85 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu befürchten. Dadurch werde die kommunale Investitionstätigkeit gebremst. Klimaschutz, Wärmewende, Wohnungsbau und der Ausbau von Schul- und Kitaplätzen könnten zukünftig deutlich langsamer vorankommen.

Auch die Kölner Stadtkämmerin, Professorin Dörte Diemert, kritisierte, der Gesetzentwurf gehe mit erheblichen Steuerausfällen für die kommunale Seite einher. Die Ausfälle müssten vom Bund kompensiert werden, forderte sie.

Stärkung der Investitionstätigkeit

Dagegen begrüßten die Spitzenverbände der Wirtschaft in ihrer gemeinsamen Stellungnahme das Wachstumschancengesetz, das eine Reihe wichtiger und überfälliger Maßnahmen enthalte. Damit könnten die steuerlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland verbessert werden. Das sei auch wichtig, weil sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten für 2023 nochmals verschlechtert hätten. Positiv beurteilten die Spitzenverbände die Verbesserungen bei der Verlustverrechnung, die Verbesserung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die Erhöhung der Grenzen für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie verbesserte Sonderabschreibungen.

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) nannte es grundsätzlich richtig, Maßnahmen für die Stärkung der Investitionstätigkeit zu ergreifen. Durch das Gesetz werde die Investitionstätigkeit der Unternehmen um elf Milliarden Euro angeschoben. Die Verbesserung der Forschungsförderung stärke die Innovationskraft im Land.

Zinsschranken-Regelung und Meldepflichten

Abgelehnt wurde von den Wirtschaftsverbänden hingegen die vorgesehene deutliche Verschärfung der Zinsschranke sowie die Einführung einer Zinshöhenschranke. Dies sei „kontraproduktiv“. Verlangt wurde außerdem eine Senkung der Stromsteuer. Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks verlangte eine Senkung der Stromsteuer. Die Strom- und Energiepreise in Deutschland seien nicht wettbewerbsfähig. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sprach sich für eine Senkung der im internationalen Vergleich viel zu hohen Unternehmenssteuern aus. Das Wachstumsgesetz sei nicht das, was man sich unter einer großen Reform vorstelle.

Wie die Wirtschaftsverbände kritisierte auch die Bundessteuerberaterkammer die Einführung der Zinshöhenschranke. Die Zinshöhenschranke bedeute, dass Unternehmen Kosten nur noch zu einem geringen Teil steuerlich abziehen könnten. „Wie sich eine solche Maßnahme unter den Titel eines Wachstumschancengesetzes fassen lässt, ist nicht ersichtlich“, kritisierte die Bundessteuerberaterkammer. Außerdem enthalte der Entwurf mit der Einführung von Meldepflichten regelrechte „Bürokratiemonster“.

Anhebungen von Freigrenzen

Dagegen sprach sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) für die Zinsschranken-Regelungen aus, weil dadurch Steueroptimierung und Steuervermeidung vermieden werden könnten. Die vorgesehenen Erweiterungen bei der Verlustverrechnung lehnte er ab. Kritisch äußerte sich Jarass auch zu den Anhebungen von Freigrenzen, zum Beispiel für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Hier sind derzeit 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Der Betrag soll ab 2024 auf 1.000 Euro erhöht werden. Laut Jarass ermöglicht die Erhöhung der Freigrenze eine verstärkte Steuervermeidung und sei deshalb abzulehnen. Dies gelte auch für die für Vermietungseinnahmen, die bis zu 1.000 Euro steuerfrei bleiben sollen.

Dagegen begrüßte Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) in seiner Stellungnahme die Einführung der Freigrenzen, die insbesondere bei Gelegenheitsvermietungen über Internetportale eine Kriminalisierung verhindern könnten. Allerdings stelle sich die Frage, warum keine einheitliche Freigrenze für alle Einkunftsarten geschaffen werde. Dadurch könnte die Finanzverwaltung erheblich entlastet werden. Anzinger verwies auf den Fall eines jugendlichen Krypto-Miners mit wenigen hundert Euro Jahreseinnahmen, der nach jetzigem Recht mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts verfolgt werden müsse, weil seine Tätigkeit als gewerbliche Betätigung einzustufen sei.

Klimaschutz-Investitionsprämie

Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) nannte die in dem Entwurf enthaltene Klimaschutz-Investitionsprämie ein Projekt von „zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft, die jetzt ansteht“. Rechtlich sei die Prämie schwierig, weil es Probleme mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot geben könne. Es müsse ein Regelung gefunden werden, damit es nicht zu Rückforderungen der Prämie kommen könne.

Uwe Zimmermann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund regte an, die Zahlung der Klimaschutz-Investitionsprämie auch auf Eigenbetriebe der Kommunen auszudehnen. Das wäre ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz auf kommunaler Ebene. Das Handwerk nannte die Klimaschutzprämie grundsätzlich richtig, forderte jedoch Nachbesserungen für kleine Unternehmen. So drohe die Pflicht zur Einschaltung von Energieberatern zu einem „Flaschenhals“ zu werden. Es gebe bundesweit nur 5.000 Energieberater, aber rund eine Million Handwerksbetriebe. (hle/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 1)

Protokolle

  • Protokoll zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 1)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 1)

Stellungnahmen

  • Anzinger, Prof. Dr. Heribert, Universität Ulm
  • Bundessteuerberaterkammer
  • BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Ismer, Prof. Dr. Roland, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Jarass, Prof. Dr. Lorenz J.; Hochschule RheinMain
  • vfa Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Doppelbesteuerung von Renten Thema bei Anhörung

Zeit: Montag, 6. November 2023, 13.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz (20/8628 ) standen am Montagnachmittag, 6. November 2023, die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. In der zweiten Anhörung sollten jene im Fokus stehen, die nicht primär der steuerlichen Entlastung von Unternehmen dienen.

Die mögliche doppelte Besteuerung von Renten ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 beschlossen hat, die Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung umzustellen. Demnach sollen Renten künftig verstärkt der Einkommensteuer unterliegen. Einzahlungen in die Rentenkasse während des Erwerbslebens hingegen sollen künftig nicht mehr versteuert werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. 

Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung

„Der Gesetzgeber hat sich für einen langfristigen Übergang entschieden, um auch in der Phase des Wechsels die doppelte Besteuerung zu vermeiden“, erklärte der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Sachverständige Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Augsburg, in seiner Stellungnahme. Bis 2040 sollen nach geltender Rechtslage die Beiträge der Arbeitnehmer sukzessive vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig werden und die Rentenzahlungen besteuert werden. 

Da die getroffenen Regelungen die Doppelbesteuerung aber nicht vollständig vermeidet, hat die Ampel-Koalition mit dem Jahressteuergesetz 2022 bereits nachgebessert, wie Kirchhof schreibt. Darauf baue der Entwurf für das Wachstumschancengesetz auf und verlängere den Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung bis ins Jahr 2058. 

„Doppelbesteuerung wird nicht in allen Fällen beseitigt“

Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Betriebliche Steuerlehre an der Universität Würzburg, urteilte zu dem Vorhaben der Ampel-Koalition: „Die Maßnahme ist rechtstechnisch einfach umzusetzen und ist geeignet, das bestehende Problem der Doppelbesteuerung zu reduzieren.“ Gleichwohl sei sie nicht ausreichend, um eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu beseitigen. Insbesondere Selbständige und Angestellte mit hohen Einkommen und Beitragszahlungen seien potenziell weiterhin von einer Doppelbesteuerung betroffen. Kiesewetter sprach sich dafür aus, im Gesetzentwurf weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, begrüßte, „dass die Bundesregierung die Zweifachbesteuerung bei Renten endlich ausschließen möchte“, kritisierte aber den Ansatz im Wachstumschancengesetz. Stattdessen spricht sich der DGB insbesondere für ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren und einen Gesamtvorschlag zur Lösung des Problems aus. 

„Es muss jetzt etwas getan werden“

Dem widersprach der Bund der Steuerzahler, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. „Es muss jetzt etwas getan werden“, forderte dessen Vertreter in der Anhörung und thematisierte dabei auch die Bestandsrentner. In seiner schriftlichen Stellungnahme unterbreitet der Bunde der Steuerzahler ein eigenes Konzept zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. 

Ein weiteres zentrales Thema der Anhörung war die im Gesetzentwurf vorgesehene erhöhte Abschreibungsmöglichkeit im Bereich von Wohnimmobilien. Hierzu und zu weiteren Themen äußerten sich die weiteren geladenen Sachverständigen. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion waren neben dem Bund der Steuerzahler der Zentrale Immobilien Ausschuss und die Bundessteuerberaterkammer geladen. Die SPD-Fraktion hatte neben Dirk Kiesewetter die Professorin Christine Osterloh-Konrad vorgeschlagen, die an der Universität Tübingen den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Rechtsphilosophie innehat. 

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sowie Christoph Spengel, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, geladen. 

Wachstumgschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt werden. Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Die steuerliche Forschungsförderung soll verbessert werden.

Außerdem will die Regierung das Steuersystem vereinfachen und modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude. Verbesserungen sind auch beim steuerlichen Verlustabzug vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro erhöht werden. (bal/hle/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 2)

Protokolle

  • Protokoll zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 2)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zum "Wachstumschancengesetz" (Teil 2)

Stellungnahmen

  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 04 - Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Kiesewetter, Prof. Dr., Dirk, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Kirchhof, Prof. Dr. Gregor, Universität Augsburg
  • Osterloh-Konrad, Prof. Dr. Christine, Konrad Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag verabschiedet das Wachstums­chancengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 17. November 2023, das sogenannte Wachstumschancengesetz (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) verabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken will. So sollen unter anderem Transformationsprämien Investitionen fördern und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten den Mietwohnungsbau beflügeln. Für das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/9341, 20/9396) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt (20/9368).

Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/9349) fand keine Mehrheit im Parlament. Die Unionsabgeordneten forderten darin eine „umfassende Unternehmenssteuerreform“ sowie die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. 

FDP: Strukturschwächen in Deutschland aufbrechen

Markus Herbrand (FDP) sprach von einem guten Gesetz, um die Strukturschwächen in Deutschland aufzubrechen. Verbesserte Abschreibungsbedingungen würden die Situation der Unternehmen verbessern und Geld für Investitionen freimachen.

Außerdem lobte Herbrand die beschlossenen Steuervereinfachungen, ließ aber auch Kritik an neuen Meldepflichten, zum Beispiel den Anzeigepflichten von Steuergestaltungen erkennen. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „Bürokratiemonster“ ohne erkennbaren Mehrwert und rechtsstaatlich fraglich. Ein Schritt zu mehr Steuerfairness werde die E-Rechnung sein.  

CDU/CSU: Wirtschaft ist in einem Wachstumsloch

Die „mangelnde Dynamik“, mit der die Koalition das Gesetz vorstelle, sei schon bemerkenswert, kritisierte Mathias Middelberg (CDU/CSU). Dabei sei es die einzige Maßnahme, mit der die deutsche Wirtschaft, die sich in einem „Wachstumsloch“ befinde, wieder in Schwung gebracht werden solle. Middelberg sprach von einer „hochdramatischen Lage“. Um die Wirtschaft in Schwung zu bringen, leiste dieses Gesetz aber nur einen Beitrag in Micro-Bereich.

Zudem enthalte es noch eine Verkürzung der Gassteuer-Ermäßigung um einen Monat, die zu Belastungen von 800 Millionen Euro führe. Er forderte zudem Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. 100.000 Arbeitslose weniger würden Einsparungen von drei Milliarden Euro bringen.

SPD: Wachstum, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit

Michael Schrodi (SPD) warf der Union vor, drei große Steuergesetze verschlafen zu haben. Damit habe die Koalition richtige Weichenstellungen für Wachstum, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit vorgenommen. Die Förderung des Wohnungsbaus sei ein „Booster“ für bezahlbares und energieeffizientes Wohnen.

Er verwies auch auf die beschlossene Regelung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung der Renten. Damit sei ein Beschluss aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Insgesamt bewertete Schrodi das Gesetz als „gutes Signal für Arbeitsplätze und Zukunft“.

AfD: Eine finanz- und steuerpolitische Bankrotterklärung

Kay Gottschalk (AfD) sagte, das Gesetz solle besser „Verpasste-Chancen-Gesetz“ heißen. Wirtschaftswachstum sei unerlässlich für den Wohlstand. Doch Wachstum hätten linke Ideologen in den letzten Jahren planmäßig boykottiert.

Das Gesetz sei eine finanzpolitische und steuerpolitische Bankrotterklärung. Notwendig sei, den Solidaritätszuschlag abzubauen.

Grüne: Das Gesetz setzt wichtige Akzente

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Arbeit der Ampelkoalition. Durch Änderungsanträge seien in dem Gesetz noch viele Verbesserungen vorgenommen worden. Unternehmen bräuchten Investitionsimpulse. Da setze das Gesetz wichtige Akzente. Mit der Klimaprämie gehe das Gesetz „in die Vollen“.

Beck hob besonders die Bedeutung der verbesserten Forschungsförderung hervor, die die Koalition weiter verbessern wolle. Der „Bau-Booster“ führe dazu, dass sich nachhaltiges Bauen in Zukunft mehr lohnen werde als nicht nachhaltiges Bauen.

Linke kritisiert Gesetz als Sammelsurium

Christian Görke (Die Linke) nannte die Wirtschaftslage durch das Regierungshandeln verheerend. Deutschland trage die rote Laterne aller großen Volkswirtschaften der Welt. Insgesamt sei der Gesetzentwurf ein undurchdachtes, ineffizientes, und ineffektives Sammelsurium.

Die Koalition habe kein Wachstumsgesetz vorgelegt, sondern ein Wachstumsstillstandsgesetz. Die Ampel sorge für Steuererhöhungen für Verbraucher in Milliardenhöhe, zugleich werfe sie den Konzernen das Geld hinterher.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen. 

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. 

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu wurde unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023. (hle/bal/eis/ste/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Barbara Hötzel

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023
  • 20/9006 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksache 20/8628 - Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 630 KB — Status: 26.10.2023
  • 20/9243 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 4. Oktober bis 2. November 2023)
    PDF | 192 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/9349 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 158 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9368 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 228 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9396 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 492 KB — Status: 16.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8628 und 20/9006 (Beschlussempfehlung 20/9341 und 20/9396: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9349 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Vermittlungsausschuss

Bund und Länder suchen Kompromiss bei Kranken­haus­trans­parenz- und Wachstumschancengesetz

Schild mit der Aufschrift Geschäftsstelle Vermittlungsausschuss auf einem Schreibtisch.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. (© DBT / Thomas Köhler / photothek.net)

Zwei aktuelle Gesetzesinitiativen der Ampel-Koalition wurden in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Sowohl das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz (20/8408), das die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt hatten, als auch das sogenannte Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) fanden zuvor im Bundesrat keine Mehrheit. Die Länderkammer hatte in ihrer 1038. Sitzung am Freitag, 24. November 2023, beschlossen, den Vermittlungsausschuss (20/9523, 20/9524) anzurufen, in dem nun Kompromisslösungen erzielt werden sollen. Ein Termin für die Behandlung der Gesetze steht noch nicht fest.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen.

Krankenhaustransparenzgesetz

Mit einem Transparenzverzeichnis, so der Kerngedanke des am 19. Oktober 2023 vom Bundestag beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetzes, soll die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert werden. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform und soll am 1. April 2024 freigeschaltet werden, wie aus dem Gesetz hervorgeht.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz sollen die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden.

Zuordnung zu Versorgungsstufen

Ferner ist die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten gewährleisten. Der Level 3U steht dabei noch einmal separat für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten können.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat nach Angaben der Koalitionsfraktionen keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Festlegung und Ausgestaltung von Leistungsgruppen soll einer künftigen Krankenhausreform vorbehalten bleiben. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte den Ursprungsentwurf vor der Abstimmung im Bundestagsplenum noch an einigen Stellen geändert (20/8904).

Kritik aus dem Bundesrat

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt die Länderkammer. Kritik übt sie auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sieht die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu wurde unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023. 

Länder fordern Überarbeitung

Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss nun eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. 

Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung noch in weiten Teilen geändert (20/9341, 20/9396). (ste/pk/bal/29.11.2023) 

Dokumente

  • 20/8408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 356 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023
  • 20/8904 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 467 KB — Status: 18.10.2023
  • 20/9006 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksache 20/8628 - Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 630 KB — Status: 26.10.2023
  • 20/9243 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 4. Oktober bis 2. November 2023)
    PDF | 192 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/9396 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 492 KB — Status: 16.11.2023
  • 20/9523 - Unterrichtung: Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) - Drucksachen 20/8408, 20/8904 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 149 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9524 - Unterrichtung: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396, 20/9368 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 120 KB — Status: 27.11.2023

Weitere Informationen

  • Bundestag stimmt für ein Krankenhaus-Transparenzverzeichnis
  • Wirtschaft begrüßt Wachstumschancengesetz
  • Vermittlungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Bundestag stimmt Kom­promiss zum Wachstums­chancengesetz zu

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war (20/10410). Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Seine Aufgabe besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze in der Länderkammer keine Mehrheit finden. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.  

Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. 

Beschluss aus dem November 2023

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) hatte am Freitag, 24. November 2023, in der 1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss (20/9524) angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22. März. 

Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Anrufungsbeschluss des Bundesrats

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf. 

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung im November noch in weiten Teilen geändert (20/9341, 20/9396). 

Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zum Wachstumschancengesetz stimmte das Parlament außerdem einem Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf zu, mit dem EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen (20/8094, 20/9767) in seiner 1041. Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zugestimmt. 

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/10420) sah nun vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. Für den Kompromiss stimmte das gesamte Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt. (bal/ste/scr/eis/23.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Gruppe BSW

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023
  • 20/9006 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksache 20/8628 - Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 630 KB — Status: 26.10.2023
  • 20/9243 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 4. Oktober bis 2. November 2023)
    PDF | 192 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/9396 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 492 KB — Status: 16.11.2023
  • 20/9524 - Unterrichtung: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396, 20/9368 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 120 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8094 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 774 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/10410 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396 -
    PDF | 313 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10420 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 20/8094, 20/9767 -
    PDF | 154 KB — Status: 21.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gemäß Paragraf 10 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, über die Änderungen gemeinsam abzustimmen.
  • namentliche Abtimmung zu Beschlussempfehlung 20/10410
  • 09:28:28: Beginn der Abstimmung
  • 09:52:35: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 645 Ja: 377 Nein: 267 Enthaltungen: 1


Beschlussempfehlung 20/10410 angenommen

Beschlussempfehlung 20/10420 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw41-de-wachstumschancengesetz-968824

Stand: 14.05.2025