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  • 1. Lesung
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Soziales

Abgeordnete debattieren über Leistungs­kürzungen für Asyl­bewerber

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) vorgelegt, der am Freitag, 19. Januar 2024, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem AfD-Antrag mit dem Titel „Sozialstaat sichern – Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige begrenzen“ (20/10063) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Union fordert „echte Asylwende“

Stephan Stracke (CDU/CSU) verwies zu Beginn der Debatte auf die im Jahr 2023 gestellten mehr als 350.000 Asylanträge, wozu noch 1,1 Millionen ukrainische Flüchtlinge kämen. Das führe zu einer Überlastung des ganzen Landes, konstatierte er. „Wir brauchen eine echte Asylwende“, sagte der Unionsabgeordnete. 

Dafür sei es unabdingbar, das Asylbewerberleistungsrecht neu auszurichten. Nicht zuletzt, da sich die deutschen Sozialleistungen zu einem Migrationsmagneten entwickelt hätten. Die Union, so Stracke, wolle die Leistungen für Asylbewerber reduzieren. An deren Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums werde gleichwohl nicht gerüttelt. 

SPD verweist auf umgesetzte Maßnahmen

Rasha Nasr (SPD) zeigte wenig Verständnis für die Forderungen der Union. Schließlich sei die Verlängerung der Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate gerade erst umgesetzt worden. Auch sei der Einsatz einer Bezahlkarte schon jetzt rechtlich möglich. 

Aus ihrer Sicht steht jedoch „kein einziger Mensch in diesem Land besser da, wenn wir Geflüchteten noch mehr wegnehmen“. Asylsuchende würden rund 18 Prozent weniger als Bürgergeldempfänger erhalten, also weniger als das Existenzminimum vorsehe. „Irgendwann ist es auch mal gut“, befand die SPD-Abgeordnete. 

AfD will Zugang zum Bürgergeld einschränken

47 Prozent der Bürgergeldbezieher seien Ausländer, sagte Norbert Kleinwächter (AfD) und forderte für den Zugang zum Bürgergeld eine Niederlassungserlaubnis sowie eine fünfjährige existenzsichernde Tätigkeit in Deutschland. Den Migranten, so Kleinwächter, sei es schließlich jederzeit möglich, „nach Hause zurückzukehren und dort eine sinnvolle Erwerbstätigkeit aufzunehmen“. 

Kleinwächter griff das Wort „Migrationsentscheidung“ aus dem Unionsantrag auf. Sobald Migration das Ergebnis einer Entscheidung ist, „kann sie nicht mehr Asyl sein“. Daher seien die Millionen Migranten „keine Flüchtlinge, sondern ordinäre illegale Migranten“. 

Grüne warnen vor Stigmatisierung 

Angesichts solcher Debatten mache sie sich Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie, sagte Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen). Das Versprechen des Sozialstaates auf ein soziales Netz, das Menschen in Krisen auffängt, werde immer öfter angegriffen. Es dürften nicht ständig neue Brandherde gelegt werden, betonte Aeffner.

 Erst in dieser Woche sei die Verlängerung des Bezuges der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen worden – ebenso wie die Streichung des Bürgergeldes bei Ablehnung von Arbeit. Das alles führe zu einer Stigmatisierung und Entmenschlichung bestimmter Gruppen. 

FDP für mehr Differenzierung

Jens Teutrine (FDP) sieht die Migrationspolitik in Deutschland schon seit längerem auf dem falschen Weg. Es sei absurd, dass Auszubildende abgeschoben würden und dass es Menschen, die nach Deutschland kommen, um zu arbeiten, mit bürokratischen Hürden so schwer gemacht werde. 

Dies geschehe, „weil wir der Lüge anhängen, Deutschland sei kein Einwanderungsland“, sagte er. Richtig sei es dennoch, irreguläre Migration zu bekämpfen, weil sonst die Akzeptanz für die legale Migration fehle. Teutrine forderte dabei mehr Differenzierungen und „weniger alle rein oder alle raus“. 

Antrag der Union

Im Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte soll zur Regel gemacht werden. 

Darüber hinaus sollen Rücküberweisungen in Herkunftsländer nicht mehr erlaubt sein. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete soll es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. Außerdem soll es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem AsylbLG mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen. „In Zeiten einer tiefen politischen und wirtschaftlichen Krise mit einem aus dem Ruder gelaufenen Haushaltsdefizit, einem teilweise verfassungswidrigen Haushaltsgebaren der Bundesregierung und der höchsten Verschuldung seit 1949 können soziale Leistungen nicht mehr unbegrenzt gewährt werden“, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer von den SGB II-Leistungen ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Drittstaaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen. 

SGB II-Leistungen sollen zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. Ausländern, die aufgrund des Leistungsausschlusses keinen Zugang zum Bürgergeld erhalten oder die maximale Bezugsdauer bereits ausgeschöpft haben, sollen Rückkehrhilfen in die Heimatländer gewährt werden, schreibt die AfD-Fraktion weiter. (hau/che/19.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek

Nasr, Rasha

SPD

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Huy, Gerrit

AfD

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Huy, Gerrit

AfD

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

Takis Mehmet Ali

Takis Mehmet Ali

© Photothek

Mehmet Ali, Takis

SPD

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

fraktionslos

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/9740 - Antrag: Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen
    PDF | 155 KB — Status: 12.12.2023
  • 20/10063 - Antrag: Sozialstaat sichern - Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige begrenzen
    PDF | 201 KB — Status: 16.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9740, 20/10063 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Forderung nach Ende des „Rechtskreis­wechsels“ für geflüchtete Ukrainer

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 19. Oktober 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialstaatsmagnet jetzt abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber“ beraten (20/4051). Der sogenannte Rechtskreiswechsel bezeichnet den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion kritisiert, dass ukrainische Flüchtlinge seit dem Sommer statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sofort Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bekommen. Dies habe zu einem erwartbaren stärkeren Zuzug aus der Ukraine geführt, für deren Kosten nun die Steuerzahlen aufkommen müssten, so die AfD.

Sie fordert deshalb unter anderem, diesen Rechtskreiswechsel unverzüglich rückgängig zu machen. Außerdem soll das AsylbLG dahingehend geändert werden, dass, unabhängig von der Art der Unterbringung der Asylbewerber oder sonstigen Leistungsberechtigten, ein strenges Sachleistungsprinzip als Regelfall vorgesehen und bare oder unbare Geldleistungen nur noch ausnahmsweise gewährt werden. Für den Fall, dass vom strengen Sachleistungsprinzip ausnahmsweise abgewichen werden müsse, solle die Leistungserbringung durch unbare Geldleistungen geschehen (beispielsweise durch ausschließlich in Deutschland nutzbare Prepaid-Karten, Geldkarten und Wertgutscheine).(che/irs/19.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek

Nasr, Rasha

SPD

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4051 - Antrag: Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
    PDF | 212 KB — Status: 18.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4051 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Experten kritisieren These von Pull-Faktoren

Zeit: Montag, 8. April 2024, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Die Höhe von Sozialleistungen ist nicht entscheidend für Migrationsbewegungen. Das betonte in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, 8. April 2024, eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen. Mehrere Wissenschaftlerinnen wiesen in der Anhörung darauf hin, dass die These von dem einen entscheidenden Pull-Faktor für Migration schon seit Jahrzehnten als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidender seien die Community vor Ort, Arbeitsperspektiven und die demokratische Verfasstheit des Ziellandes.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9740) unter anderem eine Absenkung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4051), dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG anstatt Bürgergeld erhalten.

Die Gründe für Flucht und Migration 

Noa Kerstin Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kritisierte die These von den Pull-Faktoren als „bestenfalls unvollständig“. Aktuelle Studien würden die Evidenz sogenannter Wohlfahrtsmagneten eindeutig widerlegen, sagte sie. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wies Vera Egenberger darauf hin, dass die Ablehnung von Migration selten auf Fakten basiere. Auch sie bekräftigte, eine Absenkung von Leistungen werde Migration nicht reduzieren, denn die primären Gründe dafür seien andere, wie zum Beispiel Kriegs- und Krisensituationen oder Klimakatastrophen. Hier müsse man ansetzen, wolle man Wanderungsbewegungen stoppen, betonte Egenberger. 

Den Ruf nach Sachleistungen kritisierte Katharina Voss von der Diakonie Deutschland als „Ladenhüter“, denn die Debatte sei eigentlich längst abgeschlossen. Die Praxis in den Kommunen hätte gezeigt: „Es ist personalintensiv, teuer und unpraktisch und geht für die Betroffenen oft am Bedarf vorbei.“ Demgegenüber böte ein Bezahlkarte Vereinfachungen, wenn sie diskriminierungsfrei ausgestaltet werde. Dies sei aber derzeit mit der willkürlichen Festlegung auf einen verfügbaren Betrag von zum Beispiel 50 Euro, über den die Asylsuchenden frei verfügen können sollen, nicht der Fall.

Zustimmung zur Bezahlkarte

Zustimmend zur Bezahlkarte äußerte sich dagegen Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag: „Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Die Betroffenen könnten überall damit einkaufen, sogar online, aber es sei natürlich abhängig vom Betrag, der auf der Karte verfügbar ist, ergänzte sie. 

Daniel Thym, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, bezeichnete Sozialleistungen als den „nicht relevantesten Faktor“ für Migrationsströme, gleichwohl könnte deren Absenkung einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben. Er äußerte sich darüber hinaus zustimmend zu der Forderung der Unionsfraktion nach einer Absenkung von Leistungen für ausreisepflichtige Menschen und nach schnelleren Sanktionsverfahren im AsylbLG. Derzeit seien Sanktionen in der Praxis kaum relevant, weil die Verfahren viel zu kompliziert seien, sagte Thym. (che/08.04.2024)

Dokumente

  • 20/4051 - Antrag: Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
    PDF | 212 KB — Status: 18.10.2022
  • 20/9740 - Antrag: Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen
    PDF | 155 KB — Status: 12.12.2023

Tagesordnung

  • 73. Sitzung am Montag, den 8. April 2024, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 73. Sitzung Wortprotokoll Anhörung "Leistungen Asylbewerber"

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Professorin Dr. Karin Scherschel, Eichstätt
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Gregor Thüsing, Bonn
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Daniel Thym, Konstanz
  • Schriftliche Stellungnahme - Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag
  • Schriftliche Stellungnahme - Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Dr. Noa Kerstin Ha, Berlin

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Abgesetzt: Debatte über Senkung der Leistungen für Asylbewerber

Ein Asylbewerber erhält in einem Umschlag seine Bezahlkarte von einer Mitarbeiterin in einer Außenstelle des Sozialamtes vom Landkreis Märkisch-Oderland.

Die Höhe der staatlichen Leistungen für Asylbewerber beschäftigt den Bundestag. (© picture alliance/dpa | Patrick Pleul)

Die für Donnerstag, 6. Juni 2024, geplante Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) wurde von der Tagesordnung genommen. In seiner Beschlussempfehlung (20/11257 Buchstabe a) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales für die Ablehnung des Antrags plädiert. 

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag niedrigere Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rechtliche Spielräume dafür müssten genutzt werden, so die Fraktion. 

Unter anderem soll die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte soll zur Regel gemacht werden, Rücküberweisungen in Herkunftsländer sollen nicht mehr erlaubt sein. 

Schnellere Sanktionsverfahren

Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete soll es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. 

Außerdem soll es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird. (hau/che/31.05.2024)

Dokumente

  • 20/9740 - Antrag: Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen
    PDF | 155 KB — Status: 12.12.2023
  • 20/11257 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9740 - Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4051 - Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
    PDF | 207 KB — Status: 03.05.2024

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Forderung nach Leistungs­kürzungen für Asyl­bewer­ber abgelehnt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) abgelehnt. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/11257 Buchstabe a) votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke gegen die Vorlage. Die Antragsteller, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW stimmten für den Antrag. 

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte in ihrem Antrag niedrigere Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rechtliche Spielräume dafür müssten genutzt werden, so die Fraktion.

Unter anderem sollte die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte sollte zur Regel gemacht werden, Rücküberweisungen in Herkunftsländer sollen nicht mehr erlaubt sein.

Schnellere Sanktionsverfahren

Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, sollte eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete sollte es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt.

Außerdem sollte es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird. (hau/che/12.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

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Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

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Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

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Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

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Jana Schimke

Jana Schimke

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Schimke, Jana

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Ernst, Klaus

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Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9740 - Antrag: Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen
    PDF | 155 KB — Status: 12.12.2023
  • 20/11257 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9740 - Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4051 - Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
    PDF | 207 KB — Status: 03.05.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • BeschEmpf 20/11257 Buchstabe a (Antrag 20/9740 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 15.05.2025