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Wirtschaft

Abgesetzt: Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

Symbolbild mit einem Akku und einem USB-Kabel auf einem Smartphone.

Regelungen zum Ökodesign sollen Produkte langlebig, reparierbar und recyclingfähig machen. (© picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

Von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“. Die Debatte war ursprünglich für Donnerstag, 26. März 2026, geplant.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren.

Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.

Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten

Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. 

Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/20.03.2026)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign debattiert

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Nach der ersten Lesung überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren.

Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.

Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten

Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. 

Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/15.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Laurence Chaperon

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Julian Joswig

Julian Joswig

© Julian Joswig / Stefan Kaminski

Joswig, Julian

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5141 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
    PDF | 899 KB — Status: 01.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Erleichterungen für Reparatur-Cafés

Zeit: Montag, 18. Mai 2026, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200

Nicht gewerbliche Reparateure und Reparatur-Cafés können sich auf regulatorische Erleichterungen einstellen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 18. Mai 2026, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleitet wurde, begrüßte Tom Hansing vom „Runden Tisch Reparatur“, dass der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen für fachlich kompetente Reparateure erleichtert werden soll. 

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) werde für die Reparateure eine pragmatische Möglichkeit geschaffen, einen niederschwelligen Nachweis für Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu erbringen. Es werde erstmals gesetzlich anerkannt, dass fachliche Kompetenz zur Reparatur nicht an Gewerblichkeit oder handwerkliche Zulassung geknüpft sei. Zugleich mahnte Hansing Verbesserungen an, da es eine ungleiche Behandlung gewerblicher Reparateure außerhalb der Handwerksordnung gebe. Während für in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe eine Vermutungswirkung hinsichtlich der Fachkunde gelte, die die Hersteller akzeptieren müssten, fehle eine entsprechende Regelung für gewerbliche Reparateure außerhalb der Handwerksordnung.

Modernisierung der nationalen Vollzugsarchitektur

Nora Sophie Griefahn von Cradle to Cradle – Wiege zur Wiege erklärte in ihrer Stellungnahme, der Gesetzentwurf modernisiere die nationale Vollzugsarchitektur für das europäische Ökodesign-Recht. Er sei in dieser Funktion ein notwendiger und sachlich angemessener Schritt: Marktüberwachung, Sanktionen, Reparaturrechte und Vergabeausschluss würden deutlich gestärkt. Sie sagte außerdem, Reparieren und Recycling allein reichten nicht aus. Ein reparierbares Produkt aus problematischen Materialien bleibe problematisch - auch nach mehreren Lebenszyklen.

Florian Ruhnke (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer) beurteilte den Gesetzentwurf positiv. Den größten Nutzen für die Umwelt sehe man in der Steigerung der Energieeffizienz der Produkte. Man habe jedoch Sorgen aufgrund der Berichtspflichten. Über die Marktüberwachung drohe zudem eine weitere „Regulierung durch die Hintertür“.

Karolina Kumarasingham vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie nahm zu den vorgesehenen Änderungen des Mineralöldatengesetzes Stellung. Die Branche unterstütze das Ziel einer robusten Krisenvorsorge. Doch dürften dabei die Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen „nicht unter die Räder kommen“, warnte sie. Die Unternehmen würden Daten zu Geschäftsbeziehungen und zu Kunden zum Zweck der Krisenvorsorge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle melden. Die Verwendung der Daten über diesen Zweck hinaus würde das Vertrauen der Unternehmen erschüttern. Die Erweiterung auf allgemeine Zwecke wie Klimaberichterstattung und Marktmonitoring gehe über das erforderliche Maß hinaus und erhöhe das Risiko, dass sensible Daten falsche Hände geraten könnten.

Fristverschiebung bei Gebäudeenergiegesetz

Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe ging auf das Gebäudeenergiegesetz und besonders die Fristverschiebung der 65-Prozent-Regelung in dem Gesetz ein. Die Regelung bedeutet, dass in Städten über 100.000 Einwohnern die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien voraussichtlich erst ab dem 1. November statt zum 1. Juli 2026 greifen soll. Das sei hochproblematisch, klimapolitisch fatal und sozial unverantwortlich. Jede zusätzliche Verzögerung bedeute, dass neue fossile Heizungen eingebaut werden könnten und neue fossile Abhängigkeiten und Kostenrisiken für Verbraucher geschaffen werden könnten. Inhaltlich würden unter dem Stichwort Technologieoffenheit zentrale Leitplanken der Wärmewende aufgeweicht, kritisierte Metz. Sie forderte einen klaren Ausstiegspfad für fossile Heizungen.

Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie nahm ebenfalls zur Gebäudemodernisierung Stellung. Es gebe eine große Verunsicherung in der Branche. Man sei dafür, die Frist für die 65-Prozent-Regelung auszusetzen, bis klar sei, welche Regelungen für die Gebäude gelten würden. Die Heizungsindustrie sehe das Gebäudemodernisierungsgesetz als Chance, wieder Ruhe in den Markt hineinzubringen, damit Industrie und Handwerk den Bürgern sagen könnten, was für sie gelte. Staudt warnte vor neuer Bürokratie durch die geplanten Mieterschutzregelungen. Kleinvermieter könnten von Modernisierungen abgehalten werden oder würden die Mieten erhöhen. (hle/18.05.2026)

Dokumente

  • 21/5141 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
    PDF | 899 KB — Status: 01.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 34. Sitzung am Montag, den 18. Mai 2026, 14:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument)

Stellungnahmen

  • 21(9)246 Stellungnahme des Cradle to Cradle - Wiege zur Wiege e.V. (Dokument)
  • 21(9)247 Stellungnahme des Runder Tisch Reparatur e.V. (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.  

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren.

Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht konforme, minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.

Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten

Daher werden mit dem Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert. 

Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde „bürokratiearm“ unter Berücksichtigung der „berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ 

Entschließung verabschiedet

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzustellen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können. 

Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren. 

Digitaler Produktpass

Ein digitaler Produktpass soll dabei auch Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden. Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. 

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll geprüft werden, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des Paragrafen 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können. (hle/hau/21.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()
Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Laurence Chaperon

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

()
Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

()
Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Julian Joswig

Julian Joswig

© Julian Joswig / Stefan Kaminski

Joswig, Julian

Bündnis 90/Die Grünen

()
Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

()
Dr. Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

© Laurence Chaperon

Ludwig, Dr. Saskia

CDU/CSU

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Andreas Mayer

Andreas Mayer

© Andreas Mayer

Mayer, Andreas

AfD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/5141 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
    PDF | 899 KB — Status: 01.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6051 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/5141 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
    PDF | 639 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 21.05.2026