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Finanzen

Einführung eines antragslosen Kindergeldes beraten

Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlament am Freitag, 22. Mai 2026, erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen.

Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen. 

AfD: Kindergeld ist aus dem Ruder gelaufen

Die AfD-Redner fokussierten sich in ihren Wortbeiträgen auf ihren eigenen Antrag. Das Kindergeld sei aus dem Ruder gelaufen, befand Kay Gottschalk (AfD). Im Jahr 2025 seien 528 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland überwiesen worden. Seine Fraktion wolle deshalb eine Indexierung, Kindergeld solle an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst werden. „Man muss den politischen Willen haben, das System zu verändern“, sagte er. Die jetzige Situation könne man keinem Arbeitnehmer und keiner Familie in Deutschland erklären. 

Später in der Debatte fragte René Springer (AfD): „Was ist gerecht daran, wenn deutsches Kindergeld vollständig auf ausländische Konten überwiesen wird?“ Er verteidigte den AfD-Antrag, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an das Niveau der dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen und ergänzte: „Dann hört man immer wieder, die EU verbietet das, wir werden verklagt. Vielleicht sollten wir die Europäische Union mal daran erinnern, dass wir Nettobeitragszahler Nummer eins sind, und dass wir diese Zahlungen auch einstellen können.“

SPD: „Once-Only-Prinzip“ soll Bürokratie abbauen

Diese Kritik der AfD-Fraktion relativierte später für die Sozialdemokraten im Bundestag deren Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar (SPD). In Deutschland gebe es 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“ 

Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“

Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung

Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden. 

Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen. 

Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter

Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest. 

Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“

Linke kritisieren Höhe des Kindergelds

Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld. 

„Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. 

Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ 

Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/22.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

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Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

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René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

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Lukas Krieger

Lukas Krieger

© Tobias Koch

Krieger, Lukas

CDU/CSU

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Dr. Moritz Heuberger

Dr. Moritz Heuberger

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Heuberger, Dr. Moritz

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

© Jasmina Hostert/ Anna Voelske

Hostert, Jasmina

SPD

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Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/5874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
    PDF | 364 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6003 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen
    PDF | 200 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld

Zeit: Montag, 22. Juni 2026, 14 bis 15.30 Uhr

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses  zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke). 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme. 

Bürokratieabbau zugunsten der Familien

Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden. 

Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte. 

Hinweis auf komplexe Fallsituationen

Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“. 

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen. 

Florian Theißing von Agora Digitale Transformation beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen. 

Entwurf der AfD-Fraktion

Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. 

Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse.  (hle/22.06.2026)

Dokumente

  • 21/5874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
    PDF | 364 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6003 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen
    PDF | 200 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO zum antragslosen Kindergeld (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zum antragslosen Kindergeld (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Bundesagentur für Arbeit (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsches Kinderhilfswerk e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • DSTG Deutsche Steuer-Gewerkschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Familienbund der Katholiken - Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

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Stand: 23.06.2026