• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
Finanzen

Tabaksteuer soll vier Jahre lang regelmäßig erhöht werden

Der Bundestag hatt am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung  „zur Änderung des Tabaksteuergesetzes“ (21/7859(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8232(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll die Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im kommenden Jahr werden durch die Neuregelung Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die bis 2030 auf 3,59 Milliarden Euro ansteigen sollen, macht die Regierung deutlich.

Bei einer Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Zigaretten ergibt sich laut Gesetzentwurf ab 2027 ein gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro. Für 2028 werden 9,56 Euro genannt, für 2029 10,42 Euro und für 2030 11,36 Euro. Steuererhöhungen gibt es auch für andere Produkte wie Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.

Zur Begründung heißt es, mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert werde. Die Anpassung der Tabaksteuer zähle zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Weiter heißt es: „Die Gesetzesänderung dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.“ (hle/hau/24.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Komning, Enrico

AfD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Vogel, Ingo

SPD

Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Finger, Hauke

AfD

Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Achelwilm, Doris

Die Linke

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    PDF | 354 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8232 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes - Drucksache 21/7859 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 430 KB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Hain, Heiko (CDU/CSU)


Überw 21/7859(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Tabakwirtschaft warnt vor zu starken Steuererhöhungen

Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Tabaksteuer wird nach Ansicht der deutschen Zigarrenhersteller eine „erdrosselnde Wirkung“ für Hersteller und Fachgeschäfte haben. Dagegen erklärte der AOK-Bundesverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 5. Oktober 2026, deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Einzelmaßnahme, um den Tabakkonsum zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vom Einstieg abzuhalten. Das zeigten internationale Erfahrungen. 

Unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) befasste sich der Finanzausschuss mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (21/7859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit soll die Steuer auf Tabakprodukte wie Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Im kommenden Jahr werden dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die im Jahr 2030 bei 3,589 Milliarden Euro liegen sollen. Gegenstand der Anhörung war auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit dem die Tabaksteuer noch stärker als im Regierungsentwurf vorgesehen erhöht werden soll. Die Mehreinnahmen sollen im kommenden Jahr damit sogar 1,523 Milliarden Euro betragen und sich von 2027 bis 2030 auf 11,7 Milliarden Euro summieren. 

„Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent“

Der Bundesverband der Zigarrenindustrie warnte vor der Erhöhung, die eine Verzwanzigfachung der Steuer auf Zigarren bedeute und zu Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent führen werde. Die überwiegend mittelständischen Firmen müssten die Steuererhöhung vorfinanzieren, sodass es keine Mittel zum Auffangen von Kostensteigerungen mehr gebe. Statt zu Steuermehreinnahmen werde es zu einer ernsthaften wirtschaftliche Bedrohungslage für die lokalen Zigarrenhersteller, ihre 1.600 tarifgebundenen Beschäftigten und für den Fachhandel kommen. Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist es nicht nachvollziehbar, dass keine Folgenabschätzung für die Beschäftigungslage in der Branche vorgenommen worden sei. Der Großteil dieser Arbeitsplätze liege in ländlichen und wirtschaftsschwachen Regionen und könne durch die Steuererhöhungen gefährdet sein. 

Darauf wies auch Prof. Dr. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau) hin. Im Entwurf werde außerdem sehr deutlich gemacht, dass der fiskalische Zweck eindeutig überwiege und dass der Gesundheitsschutz nur ein Nebenaspekt sei. „Es geht nur um das Stopfen von Haushaltslöchern“, sagte Söllner. Nach seiner Ansicht kann die Tabaksteuer weder aus steuersystematischer noch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden. Daher „sollte sie natürlich nicht nur nicht erhöht, sondern vielmehr ganz abgeschafft werden“, forderte Söllner. Solange dies aus EU-Gründen noch nicht möglich sei, sollte die Steuer möglichst einfach gestaltet und die Steuersätze sollten auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. 

„Einziger Gewinner wird der Schwarzmarkt sein“

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie geht davon aus, dass die erhofften Mehreinnahmen „unter keinen Umständen“ fließen werden. Einziger Gewinner werde der Schwarzmarkt sein. Damit wandere der Konsum in Ware ohne Alters- und Qualitätskontrolle. In Deutschland würden illegale Zigarettenfabriken entstehen, warnte der Verband.

Auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse nannte die im Regierungsentwurf vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt zu hoch. Sie würden die Stabilität des legalen Marktes und des Steueraufkommens gefährden. Die im Änderungsantrag vorgesehenen nochmals deutlich höheren Steuersätze für Zigaretten würden diese Risiken zusätzlich verschärfen. Mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern warnte der Verband: „Drastische Steuererhöhungen bedeuten nicht automatisch mehr Einnahmen.“ 

„Leistungsfähige Zollverwaltung unverzichtbar“

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erkannte die Erhebung und Anpassung von Verbrauchsteuern als legitimes Instrument des Gesetzgebers an. Steuerpolitik und Vollzug dürften aber nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Die erwarteten Mehreinnahmen könnten nur dann realisiert und dauerhaft gesichert werden, wenn der legal versteuerte Markt stabil bleibe und Ausweichbewegungen in unversteuerte, geschmuggelte oder gefälschte Produkte wirksam begrenzt werden könnten. „Genau hierfür ist eine leistungsfähige Zollverwaltung unverzichtbar“, so die Gewerkschaft, die auch warnte: „Der boomende Tabakschwarzmarkt bringt die betroffenen Bereiche des Zolls bereits heute an Belastungsgrenzen.“ Die illegale Produktion von Zigaretten habe sich in Deutschland bereits etabliert und sei Nährboden für die organisierte Kriminalität. 

Der AOK-Bundesverband erklärte, Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, das man kenne. Es gebe täglich 350 Todesfälle. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs bewegen sich „in einer Größenordnung, die geeignet ist, eine relevante Steuerungswirkung auf das Konsumverhalten zu entfalten“. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bringt laut AOK Verbesserungen an entscheidender Stelle, da der Preissprung im ersten Jahr insgesamt deutlich stärker ausfallen und auch der Preisanstieg bei Feinschnitt stärker ausfallen würde, um ein Ausweichen auf die günstige Alternative Drehtabak zu verringern. 

Deutliche Tabaksteuererhöhungen begrüßt

Katrin Schaller (Deutsches Krebsforschungszentrum) begrüßte, dass mit der Änderung des Tabaksteuergesetzes deutliche Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt umgesetzt werden sollen. Denn deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Maßnahme, um rauchende Personen zum Rauchstopp zu motivieren und Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten. Es sei nicht zwangsläufig, dass der Schwarzmarkt durch die Steuererhöhung wachsen werde. 

Auch Dr. Tobias Effertz (Universität Hamburg) lobte die Steuererhöhung als echten Schritt in Richtung Prävention und wirksamer Reduzierung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Kosten in Deutschland. Die Tabaksteuer sei das „effektivste Instrument“, Raucher zur Reduzierung des Konsums zu bewegen. Effertz erklärte, die ökonomischen Kosten des Rauchens würden sich unter Berücksichtigung neuer medizinischer Therapien in der Krebsbehandlung, einer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland und der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen auf rund 38 Milliarden Euro im Gesundheitswesen summieren. (hle/06.10.2026)

Dokumente

  • 21/7859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    PDF | 354 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 44. Sitzung des Finanzausschusses am Montag, 05. Oktober 2026, 16:00 bis 17:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Tabaksteueränderungsgesetz (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 01 - AOK-Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e. V. - BVTE (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 03 - Bundesverband der Zigarrenindustrie e. V.- BdZ (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 04 - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - BDZ (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 05 - Effertz, Dr. Tobias, Universität Hamburg (noch nicht barrierefrei) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 06 - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten - NGG (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 07 - Schaller, Katrin, Deutsches Krebsforschungszentrum (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 08 - Söllner, Prof. Dr. Fritz, TU Ilmenau (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e. V. - (VdR) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Finanzen (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-finanzen-tabaksteuer-1218102

Stand: 06.10.2026