13. Oktober 2025 Experten mahnen Nachbesserungen bei geplantem Cybersicherheitsgesetz an

An dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtline (21/1501) gibt es aus Sicht der zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 13. Oktober 2025, geladenen Sachverständigen Nachbesserungsbedarf.

Ziel der Regelung ist es laut Bundesregierung, die Widerstandskraft von Staat und Wirtschaft gegen Cyberangriffe „deutlich zu erhöhen“. Die Richtlinie setzt unter anderem strengere Sicherheitsanforderungen voraus, sieht umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor. Vorgesehen ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, um in der gesamten Europäischen Union „ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ sicherzustellen.