Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform „praxisgerecht“ fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512, 21/3056). So werden beispielsweise neue Vorgaben für die Kooperation von Krankenhäusern gefordert und eine veränderte Finanzierungssystematik. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwochabend, 17. Dezember 2025, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.