10. Juni 2026 Experten befürworten effektivere Nutzung von Daten aus Medizinregistern

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titel „Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke“ (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen“ (21/2229(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf, um etwa den Datenschutz auszubauen oder Daten sinnvoller strukturieren zu können.