Rechtsausschuss beschließt drei Anhörungen
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch drei Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung beschlossen und terminiert.
Am Montag, 12. Januar 2026, werden Sachverständige zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997) Stellung nehmen. Die Anhörung zu dem Vorhaben ist von 11 Uhr bis 13 Uhr angesetzt.
Die hib-Meldung zu dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1128552
Am selben Tag, von 14 Uhr bis 16 Uhr, steht dann die Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) an. Die erste Lesung des Gesetzes ist für Freitag, 19. Dezember 2025, vorgesehen.
Die hib-Meldung zu dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1132204
Am Mittwoch, 14. Januar 2026, sollen dann Sachverständige zum Regierungsentwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) ihre Sicht äußern. Die Anhörung ist von 14 Uhr bis 16 Uhr angesetzt. Der Gesetzentwurf wird ebenfalls am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die hib-Meldung zu dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1132206