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Investitionen

Der Bund kann in Vorhaben investieren, die geeignet sind, Produktionsmittel der Volkswirtschaft zu erhalten oder zu verbessern. Zu den Investitionen zählen unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, für Grundstücke oder für Beteiligungen und sonstiges Kapitalvermögen. Nach dem Grundgesetz darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als er im Haushaltsplan an Ausgaben für Investitionen vorgesehen hat. Ausnahmen sollen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sein. (> Schuldenbremse)