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Investitionen
Der Bund kann in Vorhaben investieren, die geeignet sind, Produktionsmittel der Volkswirtschaft zu erhalten oder zu verbessern. Zu den Investitionen zählen unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, für Grundstücke oder für Beteiligungen und sonstiges Kapitalvermögen. Nach dem Grundgesetz(Interner Link) darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als er im Haushaltsplan(Interner Link) an Ausgaben für Investitionen vorgesehen hat. Ausnahmen sollen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sein. (> Schuldenbremse(Interner Link))