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Nachwahl
Für eine Nachwahl kann es zwei Gründe geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk nicht stattfinden, zum Beispiel wegen einer Naturkatastrophe, oder ein zugelassener Wahlkreiskandidat starb noch vor der Bundestagswahl. Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von drei Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von sechs Wochen.