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Ordnungsruf

Mit dem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Legt der Abgeordnete Einspruch ein, muss der Bundestag darüber entscheiden, ohne dass eine Debatte geführt wird. Der Ordnungsruf ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt.

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