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Rechtsstaat

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten (> Gewaltenteilung), die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

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