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Verbände

Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin führen das öffentliche Lobbyregister, in das sich Personen, Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen eintragen müssen, die zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen und Gruppen des Bundestages oder zur Bundesregierung Kontakt aufnehmen, um deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, oder die eine solche Kontaktaufnahme in Auftrag geben. Da die Existenz solcher Verbände dem freiheitlichen und pluralistischen Konzept des Grundgesetzes entspricht, wird ihr Einfluss nicht nur staatlich geduldet, sondern sogar gesucht und rechtlich geordnet. So kann der Bundestag die Standpunkte der Betroffenen zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung einbeziehen.

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