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Wirtschaft

Abgeordnete plädieren für mehr Büro­kratie­abbau und Startup-Hilfen

Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, erstmals vier Anträge von AfD und FDP zu Bürokratieabbau und Startup-Hilfen beraten. Die Vorlage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Detox für Deutschland – Bürokratie entschlacken, die Kräfte der deutschen Wirtschaft entfesseln“ (19/20581) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Ein AfD-Antrag mit der Überschrift „Corona digital bekämpfen – Startup-Hilfen gerecht verteilen“ (19/20613) wird ebenfalls in diesem Ausschuss federführend beraten. Die AfD hatte dagegen Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht. Die zweite Vorlage der FDP mit dem Titel „Unternehmen schnell und effizient entlasten – Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen“ (19/20556) wird im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten.

Ebenfalls unter der Federführung dieses Ausschusses wird ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge – Rückkehr zur bewährten alten Regelung“ (19/20569) beraten. Die Antragsteller hatten Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie gewünscht.

FDP: Bürokratie in diesen Zeiten Luxus

Als Auftaktredner begründete Reinhard Houben (FDP) den Antrag seiner Fraktion zum Bürokratieabbau damit, dass Deutschland neben der Corona-Krise auch, und seit Langem, an einem Übermaß an Bürokratie und Regulierung leide. „Den Luxus, Bürokratie einfach hinzunehmen, haben wir aber in diesen Zeiten nicht mehr“, sagte er zur Begründung für den Zeitpunkt des Antrags, mit dem seine Fraktion Unternehmen durch ein Bündel von Maßnahmen vor allem in Steuerrecht, aber auch in anderen Bereichen von bürokratischen Pflichten entlasten will.

Houben verwies darauf, dass die Koalitionsfraktionen in einer Resolution zusammen mit dem zuletzt beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetz III weitere Schritte angekündigt hätten. Seitdem sei aber nichts passiert. Im Gegenteil, es sei neue Bürokratie dazugekommen, insbesondere durch die befristete Mehrwertsteuersenkung.

AfD: Mehr Bürokratie durch die EU

Leif-Erik Holm (AfD) hieb in dieselbe Kerbe. Inzwischen seien drei Entlastungsgesetze verabschiedet, „trotzdem kommen wir kaum von der Stelle“. Durch Regulierungen der EU steige der Bürokratieaufwand für Unternehmen vielmehr unaufhaltsam. AfD- wie FDP-Fraktion wollen, dass Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter erst im jeweiligen Folgemonat abführen müssen, so wie dies vor 2006 der Fall war. Damals hatte der Gesetzgeber die Fälligkeit in den laufenden Monat vorverlegt, um in einer Phase der Finanzschwäche die Sozialkassen zu entlasten.

Da bei der geltenden Vorfälligkeit der Arbeitgeber noch nicht wisse, wie viele Arbeitsstunden seine Mitarbeiter am Monatsende geleistet haben, müsse er jeden Vorgang zweimal in die Hand nehmen, argumentierte Tino Chrupalla (AfD). Durch eine Rückverlegung der Fälligkeit könne man in diesen Zeiten gerade kleinen und mittleren Unternehmen „mit geringem Aufwand unter die Arme greifen“. Manfred Todtenhausen (FDP) verwies ergänzend darauf, dass es auch aus der CDU Forderungen gebe, die Vorverlegung abzuschaffen.

CDU/CSU: Weitere Entlastungen in Arbeit

Tatsächlich bekundete Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Sympathie für eine Rückverlegung der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Gerade in dieser Zeit allerdings sei die Lage der Sozialversicherungen angespannt, weshalb das Thema derzeit „keine besondere Dringlichkeit“ habe. Redner mehrerer Fraktionen wiesen in der Debatte darauf hin, dass eine Rückverlegung ein Loch von über 28 Milliarden Euro in die Sozialkassen reißen würde.

Willsch wies im Übrigen den Vorwurf zurück, seit Entlastung des Bürokratieentlastunggesetzes III sei nichts passiert. Vielmehr sei das Bundeswirtschaftsministerium gerade „am Loslegen“, um in Konsultationen zwischen den Ressorts ein Bürokratieentlastunggesetz IV vorzubereiten. Dass Bürokratie nicht per se schlecht sei, erläuterte Bernhard Loos (CDU/CSU) am Beispiel der Auszahlung von Corona-Soforthilfen an Betrüger in Berlin. Man habe dort „gesehen, was passiert, wenn man nicht bürokratisch agiert“.

SPD: Es gibt Gründe für Bürokratie

Ein Plädoyer für die Bürokratie hielt auch Sabine Poschmann (SPD). So erhielten derzeit fast zwei Millionen Menschen in Deutschland keinen Mindestlohn, weil sich Unternehmen nicht an die Regeln hielten. Ein Abbau von Dokumentationspflichten wie im FDP-Antrag gefordert würde diese Probleme noch verschärfen. Abgebaut werden müsse nur unnötige Bürokratie, und „da sind wir dran“, betonte Poschmann.

Falko Mohrs (SPD) nannte das von der Koalition vorgelegte Konjunkturprogramm „die richtige Antwort auf die Krise“. Der FDP-Antrag sei dagegen „in Wirklichkeit ein Konjunkturprogramm für Sozialabbau“.

Grüne: Alte Pillen neu verpackt

Auf Distanz zu den Anträgen von FDP und AfD gingen auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die FDP-Vorlage zum Bürokratieabbau „alte Pillen neu verpackt“. Das Thema sei „zu wichtig, um hier heiße Luft zu produzieren“.

Handlungsbedarf erkannte Müller bei Kleinunternehmern und Unternehmensgründern. Die Corona-Soforthilfen seien zu kompliziert und brächten für sie einen hohen Bürokratieaufwand.

Linke: Fleischindustrie zeigt Sinn von Kontrolle

Klaus Ernst (Die Linke) nannte die Forderungen im FDP-Antrag „unklar“ und „allgemein“. Er bestritt, dass es zu viele Kontrollen und Bürokratie gebe. „Hat nicht die Fleischindustrie gerade das Gegenteil bewiesen?“, fragte er.

Erst bezweifelte auch die Argumention von FDP und AfD, dass Bürokratieabbau zu mehr Investitionen führe. 2019 hätten die deutschen nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften lediglich ein Viertel ihrer Gewinne wieder investiert, an Spielraum mangele es also nicht.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag (19/20581) Unternehmen insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten vor erheblichen Belastungen durch unnötige Bürokratie schützen. Denn überbordende Bürokratie verursache Kosten, nehme Zeit in Anspruch und blockiere gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen knappe Ressourcen. Die Fraktion schlägt deshalb unter anderem in ihrem Antrag vor, Verwaltungsleistungen durch eine zeitnahe Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu digitalisieren und dieses auf die Digitalisierung von Verwaltungswegen auszuweiten, um die Einreichung notwendiger Anträge und Unterlagen zu erleichtern.

Auch soll eine (Online-)Anlaufstelle für sämtliche administrativen Vorgänge und Verwaltungsleistungen für Unternehmensgründungen eingerichtet werden. Ebenso seien zeitaufwendige und verzögernde Genehmigungs- und Antragsverfahren zu digitalisieren, um schnelle Investitionen in Verkehrs-, Energie und Dateninfrastruktur zu ermöglichen.

Zweiter Antrag der FDP

In ihrem zweiten Antrag (19/20556) fordert die FDP, Unternehmen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Die Fälligkeit dieser Beiträge soll nach Ansicht der Liberalen wieder in den Folgemonat verlegt werden. Sie begründen dies mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen.

Außerdem würde es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, die aktuell wegen der Corona-Krise mögliche Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge wieder auf den drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats zu verlegen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert ein Umsteuern bei der Verteilung von Corona-Hilfsgeldern an Startup-Firmen. In ihrem Antrag (19/20613) plädieren die Abgeordneten für Fördermittel für in Schwierigkeiten geratene Kleinunternehmer für sechs Monate, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Kurzarbeit stärker in Betracht gezogen werden. In dringenden Fällen sollten Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr garantiert werden.

Die bisherigen Maßnahmen zielten überwiegend darauf ab, „dass der Staat über Finanzintermediäre Risikokapitalgebern durch Matching-Fazilitäten im Gießkannenprinzip Finanzierungshilfen bereitstellt“, heißt es zur Begründung. Das Gießkannenprinzip leiste keine Anreize, um Startups über die schwierige Zeit zu helfen.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion möchte mit einer Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge, die bis zum 31.12.2005 galt, insbesondere die mittelständische Wirtschaft und Kleinbetriebe entlasten (19/20556). Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der außerdem die Fälligkeit der Beitragsnachweise in den Folgemonat verlegt und die Deckung der entsprechenden Liquiditätslücke aus der Nachhaltigkeitsrücklage vorsieht. (pst/hau/ste/vst/03.07.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

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Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

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Klaus-Peter Willsch

Klaus-Peter Willsch

© Tobias Koch

Willsch, Klaus-Peter

CDU/CSU

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Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

© Leif-Erik Holm

Holm, Leif-Erik

AfD

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Sabine Poschmann

Sabine Poschmann

© Sabine Poschmann/ Photothek Media Lab

Poschmann, Sabine

SPD

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Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

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Claudia Müller

Claudia Müller

© Claudia Müller/ Arne Jeschal

Müller, Claudia

Bündnis 90/Die Grünen

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Bernhard Loos

Bernhard Loos

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Loos, Bernhard

CDU/CSU

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Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

© Robert Rösler

Chrupalla, Tino

AfD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

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Manfred Todtenhausen

Manfred Todtenhausen

© Manfred Todtenhausen/Stella von Saldern

Todtenhausen, Manfred

FDP

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Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/20556 - Antrag: Unternehmen schnell und effizient entlasten - Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen
    PDF | 245 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/20569 - Antrag: Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge - Rückkehr zur bewährten alten Regelung
    PDF | 228 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/20581 - Antrag: Detox für Deutschland - Bürokratie entschlacken, die Kräfte unserer Wirtschaft entfesseln
    PDF | 255 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/20613 - Antrag: Corona digital bekämpfen - Start-up-Hilfen gerecht verteilen
    PDF | 241 KB — Status: 01.07.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/20581, 19/20556, 19/20613, 19/20569 beschlossen


Hammelsprung zu Gesetzentwurf 19/17342, 19/18472, 19/20714
12:01:07: Beginn des Hammesprung
12:13:05: Ende des Hammelsprungs
Gesamt: 554 Ja: 314 Nein: 237 Enthaltungen 3
Gesetzentwurf 19/17342, 19/18472, 19/20714 (neu) angenommen

Beschlussempfehlung 19/20714 (neu) Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/20714 (neu) Buchstabe c (Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/20753 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/20754 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/20755 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Experten befürworten Vorfällig­keit von Sozial­ver­siche­rungs­bei­trägen

Zeit: Montag, 11. Januar 2021, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 (Videokonferenz)

Eine Mehrheit von Sachverständigen hat sich in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gegen die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ausgesprochen. Dies hatten zwei Anträge der AfD-Fraktion (19/20569) und der FDP-Fraktion (19/20556) gefordert, die am Montag, 11. Januar 2021, Gegenstand der digital durchgeführten Anhörung unter dem Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) waren.

Jahrelang war es übliche Praxis, dass die Unternehmen die Beiträge zur Sozialversicherung erst am 15. des Folgemonats abführen, diese Regelung wurde 2005 dahingehend geändert, dass die Fälligkeit auf das Ende des laufenden Monats vorverlegt wurde. AfD und FDP begründen ihre Initiativen mit den dadurch entstehenden Liquiditätsproblemen und dem bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen.

„Aktuelle Regelung ist richtig und sinnvoll“

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete Ingo Schäfer die aktuelle Regelung als „richtig und sinnvoll“, denn die Sozialversicherungsbeiträge seien Teil des Entgelts und gehörten damit den Beschäftigten. Er verwies auf rund 30 Milliarden Euro einmalige Mindereinnahmen für die Träger der Sozialversicherungen, die eine erneute Umstellung bedeuten würde.

Dr. Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung Bund warnte ebenfalls vor einem solchen Schritt. Dies würde zu steigenden Beiträgen bereits im kommenden Jahr führen, sagte er. Peggy Horn von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwies darauf, dass sich die Probleme mit dem vorgezogenen Fälligkeitsdatum in den vergangenen Jahren durch verschiedene Korrekturen bereits „deutlich minimiert“ hätten. Dr. Thea Dückert, für den Nationalen Normenkontrollrat geladen, betonte, die Frage des Fälligkeitsdatums spiegele nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten für die Unternehmen wider. 

Sympathie für Nachfälligkeitsforderung

Unterstützung kam dagegen vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. „Da im Bauhandwerk die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können und nach Stundenlohn bezahlt wird, ist eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat möglich“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Dessen Vertreter Heribert Jöris, betonte: Werde eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung mit der vollständigen Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung verknüpft, könne vermieden werden, dass es dadurch zu einer Abschmelzung der Nachhaltigkeitsrücklage und zu einem Beitragssatzanstieg komme.

Die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller zeigte ebenfalls Sympathie für die Anträge und schreibt in ihrer Stellungnahme: „Eine Rückkehr zur Nachfälligkeit zum Beispiel zum 10. des Folgemonats führt nur zu einer Entbürokratisierung, wenn es keinerlei aufwändige und komplizierte Sonderregelungen zur Folge hat. Alternativ wäre eine Schätzung, die vollständig auf dem Vormonatssoll beruht, eine Verbesserung, weil sie zu einer echten Entbürokratisierung führt.“

Anträge der AfD und der FDP

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/20569) die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Fälligkeitsdatum der Beiträge auf den 15. des Folgemonats verschiebt, die Fälligkeit der Beitragsnachweise in den Folgemonat verlegt und die Deckelung der entsprechenden Liquiditätslücke aus der Nachhaltigkeitsrücklage vorsieht.

Die FDP-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/20556), Unternehmen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Die Fälligkeit dieser Beiträge soll nach Ansicht der Liberalen wieder in den Folgemonat verlegt werden. Sie begründen dies mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen. Außerdem würde es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, die aktuell wegen der Corona-Krise mögliche Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge wieder auf den drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats zu verlegen. (che/11.01.2021)

Dokumente

  • 19/20556 - Antrag: Unternehmen schnell und effizient entlasten - Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen
    PDF | 245 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/20569 - Antrag: Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge - Rückkehr zur bewährten alten Regelung
    PDF | 228 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 104. Sitzung am Montag, den 11. Januar 2021, 14:00 Uhr - öffentlich via Live-Stream

Protokolle

  • 104. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Statistisches Bundesamt
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Nationaler Normenkontrollrat
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - GKV-Spitzenverband
  • unverlangte Stellungnahme - Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw02-pa-arbeit-sozialversicherungsbeitraege-813646

Stand: 08.12.2025