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Geschäftsordnung

Bundestag erweitert Tages­ordnung um Heizungsgesetz und Eisenbahngesetz

Die Abgeordneten des Bundestages haben zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis/Die Grünen und FDP votierten die Abgeordneten für die Aufsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875). Gegen das Votum der AfD stimmte das Parlament außerdem für die Aufsetzung eines Antrags der Linksfraktion mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226).

Darüber hinaus wurde ein Tagesordnungspunkt zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aufgesetzt. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021 / 782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (20/5628, 20/6119) vorgelegt. Der Abstimmung im Parlament war eine Geschäftsordnungsdebatte vorausgegangen.

SPD will Klarheit und Planungssicherheit

„Die Bürger erwarten Klarheit und Planungssicherheit“, sagte Katja Mast (SPD). Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Sozialdemokraten begründete die kurzfristige Aufsetzung der Tagesordnungspunkte mit dem Anspruch, in ausreichender Zeit ein geordnetes Verfahren einzuleiten. Dann könnten die notwendigen Verbesserungen in den Fachausschüssen vorgenommen werden. „Der Umstieg muss für alle möglich sein, niemand darf überfordert werden“, sagte Mast.

CDU/CSU kritisiert verkorkste Regierungspolitik

Thorsten Frei kritisierte als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer im Namen der CDU/CSU-Fraktion die Koalitionsfraktionen, denn es handele sich nicht um eine normale Erweiterung der Tagesordnung. „Sinnbildlich steht das Gesetz für eine verkorkste Regierungspolitik“, sagte Frei. „Das ist eine Farce.“

Mit diesem Verfahren werde das Ansehen des demokratischen Verfahrens beschädigt. Das Heizungsgesetz sei schon im Kabinett nicht gut gestartet. Nun liege nichts vor, was in der kommenden Woche diskutiert werden könnte. Dies sei eine Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament.

Grüne weisen Vorwürfe zurück

Dass die Union das parlamentarische Verfahren verächtlich mache, kritisierte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Irene Mihalic. Die Union habe in den vergangenen 16 Jahren in Sachen Klimaschutz nichts geliefert.

Seit Wochen sei die Union in der Lage gewesen, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Nun könne in den drei kommenden Sitzungswochen das parlamentarische Verfahren durchgeführt werden. Der Vorwurf sei deshalb unangebracht. „Die Bürger verdienen Planungssicherheit“, sagte Mihalic.

AfD: Konkrete Änderungen liegen nicht vor

„Die Bundesregierung möchte einen veralteten Gesetzentwurf debattieren“, stellte Dr. Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, fest. Konkrete Änderungen lägen nicht vor.

„Wir sollen über einen toten Gesetzentwurf debattieren“, beschwerte sich Baumann, denn den Abgeordneten liege nur ein Entwurf von Mitte Mai vor, der nicht aktualisiert worden sei. „Die Regierung will einen Blankoscheck“, sagte Baumann: „Das darf nicht auf die Tagesordnung.“

FDP: Gesetzentwurf wird grundlegend verändert

„Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe“, sagte Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, „deshalb müssen die Menschen mitgenommen werden.“ Deutschland fange spät mit dem Thema an, „deshalb müssen wir jetzt damit anfangen“.

Entstandene Verunsicherung müsse genommen werden, indem jetzt eine „gute Lösung in der Sache gelingt“. Vogel nahm vorweg, dass der Gesetzentwurf grundlegend verändert werde.

Linke: Die Opposition ist nicht schuld

Die Regierung solle der Opposition nicht die Schuld daran geben, dass das Verfahren nicht richtig angelaufen ist, sagte Dr. Gesine Lötzsch, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke. „Die Menschen fürchten sich vor den Auswirkungen“, sagte sie und bestand darauf, dass ein von der Linksfraktion vorgelegter Antrag zur Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Mieterschutz mit in die Tagesordnung  aufgenommen wird. Der Koalition müsse zukünftig eine andere Arbeitsweise gelingen, „statt die Opposition zu beschimpfen, weil sie es nicht schaffen“. (eis/irs/15.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/5628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
    PDF | 298 KB — Status: 13.02.2023
  • 20/6119 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr - Drucksache 20/5628 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 193 KB — Status: 22.03.2023
  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 198 KB — Status: 14.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Aufsetzungsantrag angenommen (Gebäudeenergiegesetz)
  • Aufsetzungsantrag angenommen (Schutz von Mietern)
  • Aufsetzungsantrag angenommen (Eisenbahnverkehr)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Entwurf zur Änderung des Gebäude­energiegesetzes im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) beraten. Die Initiative war zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung aufgesetzt worden. Nach der Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, wobei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernimmt. Einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung leitet die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich ein. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache (20/6875) eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs.

Klimaschutzminister: Politik ist „Kunst des Möglichmachens“

Zum Auftakt der Debatte zitierte der Klimaschutz- und Energie-Minister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Worte der früheren Kanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach Politik die Kunst des Möglichen sei. Das könne man so sehen, aber es sei doch eine Beschränkung, die er gerne überwinden würde: Nach seiner Auffassung, so Habeck, sollte Politik die Kunst des Möglichmachens sein.

In diesem Sinne habe man in einer großen gemeinsamen Anstrengung schon im vergangenen Krisenjahr zahlreiche Probleme angepackt, die zuvor 16 Jahre lang liegen geblieben seien. Natürlich gebe es ein Spannungsverhältnis zwischen dem sachlich Notwendigen, dem politisch Gewollten und dem gesellschaftlich Mitgetragenen, sagte der Minister auch mit Blick auf das Heizungsgesetz. Das sei nicht zu leugnen. Aber man sollte nicht aufhören, dafür zu arbeiten, dass sich die Möglichkeiten erweitern, sagte Habeck. Und das tue die Koalition.

Union: Was Sie hier machen ist eine Farce

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetz sei „für die Tonne“, sagte Jens Spahn (CDU/CSU). Nachdem die Regierung am Dienstag zwei DIN-A4-Seiten mit „Leitplanken“ zur Änderung des Entwurfs vorgestellt habe, sei es das Papier nicht wert, auf dem er stehe: „Was Sie hier machen, ist eine Farce.“

Das Gesetz sei „veraltet“, die Leitplanken unklar, das Verfahren „verkorkst“, der ganze Vorgang eine „Zumutung“ und der Würde des Parlaments nicht angemessen. Die Regierung solle den Entwurf zurückziehen und in ein ordentliches Verfahren eintreten. Die Zeit habe man. Für die Bürger und Bürgerinnen und auch für den Klimaschutz sei wichtig, dass es ein „gutes Gesetz“ gebe, „nicht, wann es kommt“.

Bauministerin dringt auf schnelles Handeln

Dem widersprach Wohnungs-und Bauministerin Klara Geywitz (SPD). „Wir müssen handeln“, und zwar schnell, sagte sie. Für den Austausch der Heizungsflotte sei es „viel zu spät,  um bis 2045 klimaneutral zu sein“. In den vergangenen Wochen sei viel über das Heizen geredet worden – aber vorher viel zu lange nicht.

Und: Ja,  es sei ein hochemotionales Thema, denn es betreffe alle, und für alle sei eine wichtige Frage, was auf einen zukomme und was das koste. Es sei ein „gewaltiger Transformationsprozess“ nötig, sagte die Ministerin. Wer so tue, als ob Gas und Öl unendlich zur Verfügung stünden und günstig blieben, der streue Bürgern Sand in die Augen.

AfD spricht von medialem Ablenkungsmanöver

Nach der wochenlangen Debatte habe sich auch mit den „Leitplanken“ nichts geändert, stellte Marc Bernhard von der AfD fest. Ölheizungen seien verboten, Gasheizungen auch, in Neubaugebieten grundsätzlich, und ansonsten seien sie nur erlaubt, wenn sie später mit Wasserstoff betrieben werden könnten – es gebe aber keinen Hersteller, der solche Gasheizungen baue.

Das Ganze sei mithin „ein mediales Ablenkungsmanöver“: Der Heizungshammer sei nicht verschoben, „er kommt mit voller Wucht – und zwar in sechs Monaten“, so Bernhard.

FDP: Fokus des Ursprungsentwurfs ist falsch

Aufgabe des Parlaments sei es, kluge Gesetze zu beschließen und darüber zu diskutieren, wie man sie „erklärbar“ mache, erklärte Dr. Lukas Köhler (FDP). Darum gehe es jetzt: zu erklären, warum es das Heizungsgesetz brauche, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Der Fokus des ursprünglichen Gesetzentwurfs sei „falsch“ gewesen, führte Köhler aus, zu sehr auf Heiztechniken gerichtet. Jetzt sei klar: Zuerst müsse der Staat vorgeben, wie es vor Ort weitergehen solle.

Dafür brauche es kommunale Wärmepläne. Im Wissen um diese Pläne dann könne jeder Bürger, jede Bürgerin frei wählen, ob man zum Beispiel mit Fernwärme, Holzpellets, Wärmepumpen oder Wasserstoff heizen wolle. Damit sei der Entwurf vom Kopf auf die Füße gestellt worden, sagte Köhler.

Linke nennt Kommunikation der Ampel „unterirdisch“

„Ich frage mich: Wie schafft es die Ampel immer wieder, gute Ideen an die Wand zu fahren, bis sie keiner mehr hören will“, sagte Ralph Lenkert (Die Linke). Der Heizungstausch sei ja richtig, selbst aus dem „verkorksten Entwurf“ der Ampel könnte man etwas machen: „Aber wie Sie kommunizieren, ist unterirdisch.“

Er befürchte, dass damit die ganze Wärmewende an die Wand gefahren werden könnte – und forderte die Koalition auf, das Förderkonzept neu zu denken und sich die Forderung der Linken nach der Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu eigen zu machen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der seit dem 17. Mai vorliegenden Drucksache (20/6875) enthält noch keine Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Die Vorlage soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ sein. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland werde zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht, heißt es in dem Entwurf. Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage werde dabei noch durch Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt.

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das vorliegende Gesetz verankert diese Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.

Sonder- und Härtefallregelungen

Neben der Verankerung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen im GEG sieht das Gesetz einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie effizient genutzt wird. In einigen Sonder- und Härtefällen erhalten die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe. Dies betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch von Etagenheizungen und Einzelöfen.

Bei Vorliegen einer sogenannten unbilligen Härte können im Einzelfall Ausnahmen von der Pflichterfüllung zugelassen werden, wie es grundsätzlich bei allen GEG-Vorgaben gilt. Die Härtefallregelung wird konkretisiert und ergänzt, unter anderem um die erwartbaren Preisentwicklungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.

Die technologieoffene Wahl des Gebäudeeigentümers über den Einbau einer neuen Heizungsanlage kann mit hohen Kosten für den Betrieb der Anlage verbunden sein. Deshalb sollen Mieter vor einer Belastung mit den Mehrkosten geschützt werden. Der Bitte des Bundesrates um eine gerechte Kostenverteilung hat die Bundesregierung laut Vorlage mit der Einlassung entsprochen, man werde im weiteren Verfahren weiterhin darauf achten und prüfen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und einkommensarme Mieterinnen und Mieter vor Überforderungen geschützt werden. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die bislang gültige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, stelle eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter dar, „die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen kann“, heißt es im Antrag der Fraktion. 

Die von der Bundesregierung geplante zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes forciere nun auch den Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien beim Heizen im Gebäudesektor. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes könnte sich die Miete in einem unsanierten Gebäude durch den Einbau einer Wärmepumpe ohne Beanspruchung von öffentlicher Förderung für eine 70 Quadratmeter große Wohnung um bis zu 75 Euro monatlich verteuern, wenn die Investitionskosten auf die Mieter umgelegt würden.

Maßnahmen zum Umstieg auf erneuerbare Energien seien nicht nur aus klimaschutzorientierter Perspektive wichtig, sondern auch aus Gründen des Verbraucherschutzes. Dies setze allerdings voraus, dass ordnungsrechtliche Maßgaben „von einem fundierten sozialen Auffangnetz und einer effektiven und auskömmlichen Fördersystematik flankiert werden“ anstatt die Kosten für die Klimaschutzmaßnahmen auf Verbraucherinnen und Verbraucher umzulegen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

In diesem Sinne müssten Mieter, da sie keinerlei Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Papier. (mis/nki/eis/irs/15.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Kassem Taher Saleh

Kassem Taher Saleh

© Kassem Taher Saleh/ Stefan Kaminski

Taher Saleh, Kassem

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 198 KB — Status: 14.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6875 und 20/7226 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Sachverständige bewerten das Gebäudeenergiegesetz

Zeit: Mittwoch, 21. Juni 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 21. Juni 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) sowie den Leitplanken der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung des GEG befasst. 

Mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Heizungsgesetz will die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich einleiten. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Die Vorlage soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ sein.

„50 Prozent Erneuerbare bis  2030 ist ein unrealistisches Ziel“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) führte aus, es gebe 42,9 Millionen Bestandsgebäude in Deutschland – nur sieben Prozent davon seien jünger als 13 Jahre. Dabei sei der Anteil von erneuerbaren Energien im Wärmesektor sehr viel geringer als im Strombereich.

Das zeige: „Die Wärmewende ist unabdingbar“, sagte die Expertin. Ein Anteil von 50 Prozent bis  2030 allerdings sei in den meisten Fällen ein unrealistisches Ziel. Zunächst müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, klimaneutrale Wärmequellen vor Ort zu erschließen wie zum Beispiel Geothermie und Abwärme.

„Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen“

„Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Die Koalition ist daher dafür verantwortlich, im Zuge der Wärmewende den Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen in den Vordergrund zu rücken“, sagte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.

Der Experte forderte eine Verankerung bestimmter Kernelemente eines sozialen Mieterhöhungsschutzes als Kernelement im GEG – „denn andernfalls greifen die verfehlten Regelungen der Modernisierungsmieterhöhung im BGB (§ 559 ff. BGB) mit ihren erheblichen finanziellen Belastungen auf die Mieterschaft“.

Handwerksvertreter mahnt nachvollziehbaren Rahmen an

Als Vertreter des „relevanten Klimahandwerks“, das die Wärmewende in der Praxis umsetze, kenne er die Kundenseite, Mieter wie Vermieter, ihre Wünsche, ihre Sorgen, sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima.

Das Gebot der Stunde sei aus Sicht seines Verbandes ein einfacher, nachvollziehbarer Rahmen. Ein Gesetzentwurf, der nicht das letzte Wort sei, „Leitplanken“, die noch konkretisiert werden müssten und eine an jüngste Überlegungen nicht angepasste Förderung zum GEG führten derzeit zu Attentismus, warnte der Experte.

Verbraucherschützer fordert Stärkung der Berater

Mehr als eine Million Heizungen müssen jährlich ausgetauscht werden, weil sie zu alt sind, sagte Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei müsse jeder entscheiden, wie er in Zukunft heizen wolle. Das ziehe einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Deshalb fordere der vzbv eine Stärkung unabhängiger Berater.

Wichtig sei aber auch, dass das GEG für Verbraucher und Verbraucherinnen eine „klare Orientierung hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und bezahlbaren Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe“ gebe. Fossile Lock-Ins und Kostenfallen müssten verhindert werden, sagte der benannte Experte.

Nachbesserungsbedarf bei Umstellung von Gasnetzen

Sandra Rostek, Leiterin Politik des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) warnte, dass die Regel, erst müsse eine Wärmeplanung vorliegen, dann erst greife das GEG, in vielen Fällen eine Verschiebung des Heizungsaustauschs bedeuten werde.

So drohe man das Klimaziel „50 Prozent Erneuerbare bis 2030“ nicht zu erreichen, sagte die Expertin. Den größten Nachbesserungsbedarf sah sie  bei den noch unklaren Regelungen für eine Umstellung von Gasnetzen auf grüne Gase oder grünen Wasserstoff. Hier seien „noch viele Fragen offen“.

Wie sieht Deutschland in zehn Jahren aus?

Der Einzelsachverständige Helmut Waniczek stellte sich die Frage, wie Deutschland in zehn, fünfzehn Jahren aussehe, wenn das GEG umgesetzt würde. Der Experte warf den Blick in andere Länder, die die Wärmewende hin zu mehr erneuerbaren Energien bereits eingeläutet haben.

Dort zeige sich, dass das nicht kostengünstig sei und für Mehrfamilienhäuser, deren Fassaden mit Wärmepumpen bestückt würden, kalte Wände bedeute, innen wie außen, und gegebenenfalls auch Schimmel. Zudem könne das Vibrieren der Pumpen zu Schlafstörungen der Hausbewohner führen. (mis/21.06.2023)

Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023

Tagesordnung

  • 70. Sitzung am Mittwoch, den 21. Juni 2023, 11:00 Uhr, Marie- Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 70. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesverband Erneuerbare Energie - Ausschussdrucksache 20(25)401
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband - Ausschussdrucksache 20(25)402
  • Stellungnahme Haus und Grund Deutschland - Ausschussdrucksache 20(25)403
  • Stellungnahme Verband kommunaler Unternehmen - Ausschussdrucksache 20(25)404
  • Stellungnahme Berliner Mieterverein - Ausschussdrucksache 20(25)406
  • Stellungnahme Deutsche Umwelthilfe - Ausschussdrucksache 20(25)407
  • Stellungnahme Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Ausschussdrucksache 20(25)409
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände - Ausschussdrucksache 20(25)410 NEU
  • Stellungnahme Deutscher Mieterbund - Ausschussdrucksache 20(25)413
  • 20(25)443 Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • A-Drs 20(25)397: Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Befragung der Bundesregierung

Habeck: Europa und Deutschland resilienter machen

Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 21. Juni 2023, den Aspekt der Sicherheit für die Wirtschaftspolitik betont. Viele Ausgaben dienten dem Ziel, Europa und Deutschland in Europa resilienter und souveräner zu machen.

Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung

Die geplante Verknüpfung des in der parlamentarischen Beratung befindlichen Regierungsentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, 20/6875) mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes war eines der zentralen Themen der Befragung.

Auf eine Frage des CSU-Abgeordneten Michael Kießling, ob das GEG für die Bewohner von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ab 1. Januar 2024 gelten wird, erwiderte Habeck, der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sehe die Geltung für Kommunen ab 10.000 Einwohnern vor, die Absenkung oder Erhöhung des Werts werde das Ergebnis weiterer Beratungen sein.

Verpflichtende Wärmeplanung und Gemeindegröße

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauweisen, Klara Geywitz, auf der Regierungsbank im Plenarsaal.

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauweisen, Klara Geywitz, auf der Regierungsbank im Plenarsaal. (© DBT/Leon Kuegeler/photothek)

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), die sich neben Habeck den Fragen der Abgeordneten stellte, konkretisierte auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Kassem Taher Saleh, der Entwurf, für den ihr Ministerium federführend sei, sehe in einem ersten Schritt eine kommunale Wärmeplanung für Kommunen ab 100.000 Einwohnern und in einem zweiten Schritt für Kommunen ab 10.000 Einwohnern vor. Geywitz fügte hinzu, es müsse auch eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden geschaffen werden, dazu sei eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Jung wies darauf hin, dass die große Masse der Kommunen weniger als 10.000 Einwohner zähle, und er entnehme der Aussage der Bauministerin, dass sie eine Wärmeplanungspflicht für alle Kommunen wolle. Geywitz erläuterte, dass der ursprüngliche Entwurf die Grenze bei 10.000 Einwohnern gesetzt habe, es jetzt aber den Wunsch nach einer Wärmeplanung bis 2028 für alle Kommunen gebe. Der Entwurf werde also noch angepasst werden. Die kommunale Wärmeplanung solle besser mit dem GEG verknüpft werden.

„Parallelisiert und synchronisiert“

Der Unionsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak sah in dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes den zentralen Bezugspunkt bei einer Entscheidung über das GEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

Luczak wollte von Habeck wissen, wie die Abgeordneten dem GEG zustimmen könnten, wenn man das Wärmeplanungsgesetz noch nicht kenne. Der Minister sagte, dass beide Gesetzentwürfe „parallelisiert und synchronisiert“ würden.

Förderung und soziale Komponente

Die Frage des CSU-Abgeordneten Dr. Andreas Lenz, ob Habeck sicherstellen könne, dass die Umrüstungskosten angesichts unklarer Förderung nicht höher ausfallen werden als bei einer Gastherme, bejahte der Minister.

Auf die Frage des Linken-Abgeordneten Ralph Lenkert nach der Förderung von Hausbesitzern mit geringem Einkommen versicherte Habeck, es würden keine sozialen Verwerfungen entstehen. Der Einbau einer nichtfossilen Heizung sei „eine Art Verbraucherschutz“.

Mieterschutz und Modernisierungsumlage

Die Situation der Mieter aufgrund der GEG-Vorgaben thematisierte Caren Lay (Die Linke). Sie wollte wissen, ob eine „weitere Modernisierungsumlage“, durch die Vermieter die Kosten der energetischen Sanierung auf die Mieter umlegen können, eine höhere Modernisierungsumlage als derzeit acht Prozent der Kosten bedeute.

Es sei nicht vorgesehen, die Modernisierungsumlage zu verändern, sicherte Habeck zu. Allerdings sollen nicht alle Kosten in die Modernisierungsumlage eingerechnet werden können, sondern nur zu einem bestimmten Faktor 2,5. Damit werde ausgeschlossen, dass „exorbitante Kosten“ auf die Mieter umgelegt werden.

„Wir wollen nicht die russische Kriegskasse füllen“

Steffen Kotré (AfD) hielt dem Minister vor, er zerstöre die Stromversorgung und arbeite mit Bevormundungen. Habeck entgegnete, die Energieprobleme seien durch Russlands Einmarsch in die Ukraine verursacht worden, was die Konsequenz gehabt habe, die eigene Haltung zu Russland zu überdenken. „Wir wollen nicht die russische Kriegskasse füllen. Wir kaufen kein Öl, kein Gas, keine Kohle mehr aus Russland“, sagte der Minister.

Klaus Ernst (Die Linke) fragte Habeck, ob er wolle, dass es in Zukunft wieder Gaslieferungen geben solle, was der Minister von sich wies. Er sei froh, „dass wir kein Gas aus Russland mehr bekommen“ und dabei solle es bleiben. Mit Russland gebe es keine Lieferverträge mehr.

Klimaschutz und Heizen mit Wasserstoff

Nach der Rolle des GEG für den Klimaschutz erkundigte sich Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen). Klara Geywitz sagte, Deutschland könne nicht klimaneutral sein, wenn weiterhin mit Öl und Gas geheizt werde. Die Umstellung erfordere eine ganze Generation. Nichts zu tun, sei keine Option. Öl und Gas würden aufgrund der CO2-Bepreisung nicht mehr günstig bleiben.

Marc Bernhard (AfD) erkundigte sich nach der Alternative einer Wasserstoffheizung. Derzeit gebe es nur Gasheizungen mit bis zu 30-prozentigem Wasserstoffanteil auf dem Markt. Für den Fall, dass mit Wasserstoff geheizt werde, bedeute das, bis 2045 mit Wasserstoff zu heizen und mit nichts anderem, stellte Habeck klar.

Klimaneutralität und Versäumnisse der Vergangenheit

Michael Kruse (FDP) bezog sich auf EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ein „europaweites Heizungsverbot“ angeregt habe. Habeck erwiderte, Deutschland sei nicht spitze bei der klimaneutralen Wärmeversorgung, Skandinavien habe 80 Prozent Klimaneutralität bereits erreicht. „Wir sollten die eigenen Hausaufgaben machen, die anderen sind weiter als wir“, sagte der Minister.

Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschland und die bisherige Abhängigkeit von russischem Gas thematisierte die Grünen-Abgeordnete Dr. Sandra Detzer. Habeck sagte, die Bundesregierung habe die Energiekrise in den Griff bekommen. Die strukturellen Versäumnisse der Vergangenheit hätten aber noch nicht aufgearbeitet werden können. Er sprach das Fachkräftezuwanderungsgesetz, die Teilhabe von Frauen und den Zugang von Migranten zum Arbeitsmarkt an, den er befürworten würde. Vorangekommen sei die Regierung beim Abschluss von neuen Handelsverträgen.

Deindustrialisierung und Kapazitätsauslastung

Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle zeichnete das Bild einer Dekarbonisierung, die in den Ruin der Volkswirtschaft führt und wollte wissen, was der Minister gegen die Deindustrialisierung unternehme. Massenarbeitslosigkeit sei nicht das Hauptproblem Deutschlands, erwiderte Habeck, es gebe eher zu wenige Arbeitskräfte. Er räumte ein, dass das Wachstum nicht zufriedenstellend sei. Die Höhe der Inflation habe abgebremst werden können und er rechne mit deutlichem Wachstum in der Zukunft.

Die „Gefahr des Kapazitätsabbaus“ aufgrund von Auftragsstornierungen in der Baubranche sprach Daniel Föst (FDP) an. Das „Gespenst der Kurzarbeit“ mache die Runde. Klara Geywitz sagte, die Kurzarbeitergeld-Anmeldungen seien kleiner als im Vorjahr, die Kapazitätsauslastung sei größer als im Vorquartal und zweimal hintereinander gestiegen. 450.000 Wohnungen befänden sich im Bau, man werde aber auf sinkende Auslastungen achten.

Förderprogramme des Bauministeriums

Franziska Mascheck (SPD) erkundigte sich bei der Bauministerin nach einem möglichen Förderstopp, da die Wohnungsbauförderung der staatlichen KfW-Bank stark in Anspruch genommen worden sei und die Neubauförderung für Familien am 1. Juni eingesetzt habe. Geywitz antwortete, es habe zunächst Skepsis gegeben, ob die Förderung des klimafreundlichen Neubaus nachgefragt werde. Inzwischen hätten über eine außerplanmäßige Ausgabe 888 Millionen Euro nachgeschossen werden müssen, das Programm werde also nachgefragt.

Erfreulich entwickelten sich auch die Anfragen nach einer Förderung aus dem Programm zur Förderung von Genossenschafsanteilen. Gelder aus dem Programm „Junges Wohnen“ seien bei den Bundesländern sehr willkommen, viele junge Auszubildende fänden nur schwer eine Wohnung. Sie hoffe, dass sich die angespannte Situation durch zügige Umsetzung des Programms entspannt, unterstrich die Ministerin. (vom/21.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen weiterhin Defizite

Zeit: Montag, 3. Juli 2023, 13.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Sachverständige sehen in den von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) eine Verbesserung. Zugleich wiesen sie in der zweiten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie dazu am Montag, 3. Juli 2023, auf aus ihrer Sicht nach wie vor bestehende Defizite hin. Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalition noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.

„Wärmewende ist auch eine Infrastrukturwende“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), begrüßte, dass nach einem „ungewöhnlichen Beratungsverfahren“ eine Lösung gefunden wurde, wenn auch das Verfahren „am Vertrauen genagt“ habe. Sie und andere Sachverständige hoben die Verzahnung der GEG-Novelle mit dem noch nicht vorliegenden Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes hervor, weil die Wärmewende auch eine „Infrastrukturwende“ sei.

Während das GEG die Häuser und Eigentümer adressiere, gehe es in der kommunalen Wärmeplanung um die Netze. Kritisch merkte Andreae unter anderem an, dass es auch im geänderten Entwurf unklare Rechtsbegriffe gebe. Es müsse nachgeschärft werden, „damit klar ist, worüber wir reden“. Zu spüren sei ein „gewisses Misstrauen“ im Hinblick auf die Wasserstoffnutzung im Wärmebereich. Diese sei eine „kleine Option“, etwa bei einem schwer umzubauenden Bestand.

„Nach wie vor viel Skepsis und Misstrauen“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), forderte „praxisgerechte Erfüllungsziele“ und Technologieoffenheit. Die Verknüpfung von GEG und kommunaler Wärmeplanung müsse flächendeckend sein. Wasserstoffnetz-Ausbaugebiete seien jetzt vorgesehen und damit ein „Paradigmenwechsel“ erfolgt. Es gebe nach wie vor viel Skepsis und Misstrauen vor allem gegenüber Wasserstoff im Wärmebereich und gegenüber Netzbetreibern. Eine Belastung blieben auch die im Gesetz vorgesehenen Regresspflichten.

Mit der Wärmeplanung erhielten die Menschen vor Ort Planungssicherheit, sagte Liebing. Die geplante zeitliche Abstufung zwischen großen und kleineren Kommunen bei der Wärmeplanung sei sachgerecht. Die Übergangsfristen müssten gewährleisten, dass keine Fakten geschaffen werden, die die Wärmeplanung konterkarieren könnten.

„Zu viele detaillierte Einzelregelungen“

Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sagte, die Vollzugsfähigkeit des Gesetzes müsse geprüft werden. Die Änderungen der Koalition wiesen in die richtige Richtung. Aus der Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung folge aber kein Anspruch auf Umsetzung. Richtig sei, dass Biomasse stärker berücksichtigt werde, womit auch Holzpellets gemeint seien. Ruge kritisierte zu viele detaillierte Einzelregelungen, die die Umsetzung erschwerten.

Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund befürwortete, dass die kleinen Gemeinden bei der Transformation mitberücksichtigt werden, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele. Fehlanreize müssten vermieden werden, um die spätere Wärmeplanung nicht zu konterkarieren.

Dr. Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag hob hervor, dass flächendeckende Beratungsangebote sichergestellt werden müssten. Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung bis 2026 bei großen und 2028 bei kleineren Kommunen sah sie kritisch und rief dazu auf, die Umsetzung noch stärker in den Blick zu nehmen, denn diese erfordere Investitionen.

„Förderung kann Klarheit schaffen“

Für Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, hat die „medial verkorkste Kommunikation“ zu Verunsicherung geführt, auch bei der Heizungsindustrie. Die positive Entwicklung der Branche sei ins Wanken geraten. Es müssten Produktionsprozesse geplant werden, die Industrie kenne aber die Rahmenbedingungen und die nachgefragten Technologien nicht. Klarheit könne auch die Förderung schaffen. Die Entwicklung der Förderanträge sei rückläufig, Attentismus sollte vermieden werden. Staudt riet zu einem Wahlrecht zwischen dem bisherigen und dem künftigen Fördersystem.

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, sah noch viele offene Fragezeichen und empfahl, einen „Flicktenteppich“ bei der Beratung zu vermeiden. Berater gebe es nicht im Überfluss, was zu einem Hindernis auf dem Modernisierungspfad werden könnte. Als unverständlich bezeichnete Bramann, dass Stromdirektheizungen in schlecht gedämmten Gebäuden gepuscht werden sollen, auch Luft-Luft-Wärmepumpen arbeiteten dort sehr ineffizient.

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, plädierte dafür, am Ziel festzuhalten, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, weil sonst die Klimaziele nicht zu schaffen seien. Deutschland und Ungarn seien Schlusslichter beim Wärmepumpeneinbau in Europa. Die Wärmepumpenindustrie brauche einen starken Heimatmarkt. Die verzögerte Lenkungswirkung aufgrund der Fristen bis 2026 und 2028 sollte aus seiner Sicht durch Förderung und Anreize kompensiert werden. Wie Staudt sah auch er die Gefahr des Attentismus. Die Leute warteten auf eine bessere Förderung, Aufträge würden storniert.

„Technologieoffenheit kann für Mieter teuer werden“

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, diagnostizierte aus Mietersicht eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf. Die Kappungsgrenze für die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Mieter liege nun bei 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit würden Mieter nicht mehr belastet als bisher. Auch sei vorgesehen, dass die Mieter die Umlage der Modernisierungskosten als finanzielle Härte ablehnen könnten.

Für Bartels können aber auch 50 Cent eine höhere Mehrbelastung sein, sodass er empfahl, die Kappungsgrenze bei überdurchschnittlich großen Wohnungen auf 25 Cent pro Quadratmeter abzusenken. Ärgerlich ist aus seiner Sicht, dass die Umlage auf Dauer möglich ist und nicht nur bis zur Amortisierung der Modernisierungskosten. Auch könne Technologieoffenheit für die Mieter sehr teuer werden, wenn der Vermieter auf Biogas oder Wasserstoff setze.

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, nannte die Kappungsgrenze von 50 Cent ebenfalls eine „sinnvolle und gute Idee“. Zum Einwand der finanziellen Härte durch den Mieter sagte er, für den Mieter hänge die Härte nicht davon ab, welches Motiv der Vermieter verfolge. Siebenkotten beklagte, dass es keine Begrenzung mehr bei den Heizkosten gebe, die von den Mietern getragen werden müssten.

„Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden“

Axel Gedaschko von der  Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland wies darauf hin, dass Eigentümer immer auch die geplante EU-Gebäuderichtlinie im Hinterkopf haben müssten. Ohne einen mittelfristigen „Speedbonus“ werde keine Rechnung mehr aufgehen, Vermieter könnten dies vom Eigenkapital her auf Dauer nicht stemmen. Den Härtefalleinwand für Mieter lehnte Gedaschko ab. Hier müsse der Staat geradestehen und nicht der Vermieter haftbar gemacht werden. Wenn Wohngeld zur Verfügung steht, sollte aus Sicht Gedaschkos kein Härtefall geltend gemacht werden können. Eine optimale Förderung sah er nur bei der reinen Wärmepumpe.

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, hielt es für richtig, den Gesetzentwurf erst zu beschließen, wenn Wärmeplanungsgesetz und Fördergesetz danebenliegen. Die unterschiedliche Behandlung von Mietern und Vermietern erschließe sich ihm nicht. Der Indexmietvertrag werde de facto abgeschafft. Man könne nicht Eigentümer zu etwas verpflichten und gleichzeitig fordern, dass die Miete nicht erhöht werden darf. Die Kappungsgrenze von 50 Cent stellte den Mieterschutz über den Klimaschutz.

„Energieeffizienz darf nicht hinten anstehen“

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die Vorgabe, zu einem Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent zu kommen, sei nicht mehr sichergestellt, die Koalition bleibe hier hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Dass auch ab 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden können, stelle die Klimaziele infrage.

Kritisch sah Gurkmann auch, dass es nicht mehr um den effizienten Einsatz von Energie, sondern nur noch um die Einsparung von Treibhausgasemissionen gehe. Energieeffizienz sollte ihrer Ansicht nach nicht hinten anstehen. Eine verpflichtende Energieberatung solle Verbraucher vor falscher Entscheidung schützen, daher werde eine unabhängige Energieberatung gebraucht.

Prof. Dr. Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau sagte, Emissionen, die an einer Stelle eingespart werden, würden an anderer Stelle wieder freigesetzt, insgesamt ergebe sich kein Reduktionseffekt. Zwar enthalte der Gesetzentwurf nun Verbesserungen im Detail, am grundsätzlichen Problem ändere sich aber nichts. Das Gesetz sei ökologisch ineffektiv, stellte Söllner fest. (vom/03.07.2023)

Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023

Tagesordnung

  • 73. Sitzung am Montag, den 3. Juli 2023, 13:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Protokolle

  • Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)429 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
  • 20(25)430 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)431 Stellungnahme des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
  • 20(25)432 Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
  • 20(25)433 Stellungnahme des SV Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner
  • 20(25)435 Stellungnahme des Zentralverband Sanitär Heizung Klima
  • 20(25)436 Stellungnahme des Deutschen Mieterbund e.V.
  • 20(25)437 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 20(25)438 Stellungnahme des Haus & Grund Deutschland e.V.
  • 20(25)439 Stellungnahme des Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)440 Stellungnahme des Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
  • 20(25)444 Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • 20(25)426 Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Gesetzentwurf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Keine Abstimmung über Gebäudeenergiegesetz im Bundestag

Symbolfoto Gebäudeenergiegesetz: Heizungsthermostat auf Gesetzbuch und Geldscheinen

Mit dem Gebäudeenergiegesetz geht ein umfangreiches Regelwerk zur Wärmeversorgung von Gebäuden einher. (© picture alliance / Chromorange | Christian Ohde)

Nach den Plänen der Regierungskoalition sollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Freitag, 7. Juli 2023, abschließend mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) befassen. Eine Abstimmung findet allerdings nicht statt, denn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat dem Deutschen Bundestag Mittwoch, 5. Juli 2023, aufgegeben, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend zu beraten. 

Der Antrag des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte in der Sache Erfolg, teilte das Gericht mit. Der auch als Heizungsgesetz bezeichnete Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) sollte – vorbehaltlich der fristgerechten Einbringung und Annahme eines Aufsetzungsantrags – auf Verlangen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP namentlich abgestimmt werden. Die Fraktionen der CDU/CSU hatte angekündigt einen Entschließungsantrag vorzulegen, die Fraktion Die Linke hat zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag (20/7626) eingebracht. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (20/7619) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/7620) vorgelegt.

Außerdem sollten die Parlamentarier über drei Anträge der AfD-Fraktion gegen die „einseitige Fokussierung“ auf Wärmepumpen (20/6415), gegen die „Energiepolitik“ (20/6416) und für den Erhalt der „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten“ (20/7357) sowie über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine „bezahlbare Wärmeversorgung“ (20/6705) abstimmen. Auch ein Antrag der Linken (20/7226) stand zur Abstimmung. Dazu lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7028, 20/7030; 20/7623) zur Abstimmung vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung will die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich einleiten. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache (20/6875) eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs.

Umfassende Änderungen werden auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vorgenommen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will ein Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern und die Priorisierung der Wärmepumpen als Heizquelle beenden. In einem dazu vorgelegten Antrag (20/6415) wird die Bundesregierung aufgefordert, „keinerlei über Sicherheitsbedenken hinausgehende Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen“. Es gelte, die Vielfalt an Heizungstechnologien zu erhalten, „um einen funktionierenden Markt für Heizungssysteme zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige, marktgerechte Preise für Eigentümer schafft“. Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesregierung auf Wärmepumpen hat aus Sicht der AfD-Fraktion mehrere Nachteile. Beispielsweise stünden die nötigen Fachkräfte zum Umbau von Millionen Heizungen jährlich nicht zur Verfügung. Der Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima beklage zehntausende fehlende Monteure. „Diese wären auch nicht etwa aus dem Ausland verfügbar, wie es manche in der Regierung herbeisehnen“, schreiben die Abgeordneten.

Außerdem seien die notwendigen Wärmepumpen nicht rechtzeitig am Markt verfügbar. Die im „Fahrplan für 2023 zum Wärmepumpenhochlauf“ angestrebten 500.000 Wärmepumpen reichten schlichtweg nicht für den vorgesehenen Umbau. Schon gegenwärtig würden modernisierungswillige Wohnungsunternehmen über fehlende oder fehlerhafte Wärmepumpen klagen, heißt es in dem Antrag. Ein weiteres technisches Problem ist nach Einschätzung der AfD-Fraktion der mit der Anzahl der Wärmepumpen stetig wachsende Energiebedarf. „Die einseitige Fokussierung der Bundesregierung auf strombetriebene Wärmepumpen und E-Autos als Massenverbraucher auf der einen Seite und der volatilen Stromerzeugung durch Wind- und Solaranlangen auf der anderen Seite, stellen die Stromversorger vor große Herausforderungen“, schreiben die Abgeordneten. Es sei absehbar, dass die Stromnetze nicht dem stark wachsenden Strombedarf entsprechend schnell ausgebaut werden können.

Zweiter Antrag der AfD

Die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stößt bei der AfD-Fraktion auf Ablehnung. Die Bundesregierung plane, dass ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die Wärme aus „mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien“ bereitstellen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/6416). Ab 2045 solle dann ein komplettes Verbot von Öl- und Gasheizungen gelten.

Die AfD-Fraktion sieht in den Vorgaben einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger. Eigentum müsse aber vor Willkür in der Energiepolitik geschützt werden, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „gemäß Grundgesetz die Eigentumsrechte der Bürger zu achten und Eigentum als Grundlage bürgerlicher Freiheiten anzuerkennen beziehungsweise vor staatlicher Gängelung zu schützen“. Die Abgeordneten verlangen die Rückkehr zu einer „realistischen Energiepolitik“. Dabei müssten die Zielgrößen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit wieder ins Zentrum gerückt werden.

Dritter Antrag der AfD

Die Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten und durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/7357). Demnach soll sichergestellt werden, dass sich jeder Gesetzentwurf im Kontext der Umstellung von Wärmeerzeugungsanlagen, insbesondere von Gebäudeheizungen im Rahmen der „Wärmewende“ an den verfügbaren Kapazitäten im Handwerk und der Industrie orientiert.

Es soll zudem darauf geachtet werden, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten bei jedem Gesetzentwurf zur Wärmewende eruiert und öffentlich gemacht werden, und von vornherein ausgeschlossen wird, dass Gesetzentwürfe zur Wärmewende die Abhängigkeit aus dem Ausland in Bezug auf Materialen und Fachkräfte weiter verschärfen.

Antrag der CDU/CSU

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion für viele Menschen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, den sie trotz geplanter Förderung und Rückgriff auf Erspartes nicht stemmen können. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/6705). Erschwerend komme hinzu, dass die Förderungen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, in den Details unklar und in der Höhe ebenso unzureichend seien wie die vorgesehenen Ausnahmen und Härtefallregelungen, heißt es weiter in der Vorlage unter dem Titel „Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte“.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. Bekräftigt wird auch noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen - von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die bislang gültige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, stelle eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter dar, „die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen kann“, heißt es im Antrag der Fraktion. 

Die von der Bundesregierung geplante zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes forciere nun auch den Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien beim Heizen im Gebäudesektor. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes könnte sich die Miete in einem unsanierten Gebäude durch den Einbau einer Wärmepumpe ohne Beanspruchung von öffentlicher Förderung für eine 70 Quadratmeter große Wohnung um bis zu 75 Euro monatlich verteuern, wenn die Investitionskosten auf die Mieter umgelegt würden.

Maßnahmen zum Umstieg auf erneuerbare Energien seien nicht nur aus klimaschutzorientierter Perspektive wichtig, sondern auch aus Gründen des Verbraucherschutzes. Dies setze allerdings voraus, dass ordnungsrechtliche Maßgaben „von einem fundierten sozialen Auffangnetz und einer effektiven und auskömmlichen Fördersystematik flankiert werden“ anstatt die Kosten für die Klimaschutzmaßnahmen auf Verbraucherinnen und Verbraucher umzulegen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

In diesem Sinne müssten Mieter, da sie keinerlei Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Papier. (mis/eis/ste/05.07.2023)

Dokumente

  • 20/6415 - Antrag: Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern - Priorisierung der Wärmepumpen beenden
    PDF | 215 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6416 - Antrag: Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen
    PDF | 219 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6705 - Antrag: Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte
    PDF | 170 KB — Status: 09.05.2023
  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7028 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6415 - Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern - Priorisierung der Wärmepumpen beenden
    PDF | 178 KB — Status: 26.05.2023
  • 20/7030 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Kotré, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6416 - Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen
    PDF | 172 KB — Status: 26.05.2023
  • 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 198 KB — Status: 14.06.2023
  • 20/7357 - Antrag: Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 173 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 1 MB — Status: 05.07.2023
  • 20/7620 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6875, 20/7619 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 230 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7623 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Nicole Gohlke, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7226 - Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 168 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7626 - Entschließungsantrag: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 155 KB — Status: 05.07.2023

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Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Kontroverse nach Be­schluss des Bundes­verfas­sungs­gerichts zum Heizungsgesetz

Der Bundestag hat sich am Freitag, 7. Juli 2023, mit dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten werden kann. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der das Urteil auch für einen „Neustart beim Heizungsgesetz“ zum Anlass nehmen wollte (20/7671), lehnte das Parlament gegen das Votum der Unionsfraktion und der überwiegenden Mehrheit der Linksfraktion ab. Die AfD und die Linken-Abgeordnete Ley enthielten sich der Stimme.

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte erfolgreich einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Schlussabstimmung über den kontrovers diskutierten und kürzlich umfangreich geänderten Gesetzentwurf gestellt. Er sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Für die Befassung mit dem geänderten Gesetzestext sei zu wenig Zeit gewesen, so seine Argumentation.

CDU/CSU wirft Ampel Missachtung des Parlaments vor

Eingangs der Debatte zitierte Unionfraktionschef  Friedrich Merz (CDU/CSU)
aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP und stellte fest: Dem eigenen Anspruch, das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung zu stärken, werde die Regierung nicht gerecht. „Sie haben in den letzten 18 Monaten dieses Parlament zu einem Ort des Durchpeitschens von Gesetzen gemacht“. Drei von vier Gesetzen seien zuletzt  mit Fristverkürzungen verabschiedet worden.

Das sei eine Missachtung der üblichen parlamentarischen Regeln, die es so in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben habe. Genauso sei es eine Missachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, wenn die Regierungsfraktionen heute schon festlegten, dass sie das Gebäudeenergiegesetz im September in unveränderter Form zur Abstimmung stellen wollen.

SPD fordert konstruktives Miteinander

Johannes Fechner (SPD) hielt Merz entgegen, zu einem vertrauensvollen  Miteinander gehöre auch, dass die Opposition bereit zu Gesprächen und zu Kompromissen bereit sei.

Im Übrigen sage das Bundesverfassungsgericht nicht, dass die Koalitionsfraktionen der Abgeordneten verletzt hätten, sondern dass das Tempo der Beratungen möglicherweise die  Rechte des Abgeordneten berühren könnten und man deswegen seinem Antrag vorsichtshalber nachkomme.

AfD will Heizungsgesetz „einstampfen“

Alice Weidel (AfD) nannte das Heizungsgesetz ein „Verarmungs- und Enteignungsgesetz“. Das Bundesverfassungsgericht habe „uns die Schande erspart“, das ein Gesetz unter Missachtung der Sorgen der Bürger und der Einwände der Experten auf den Weg gebracht werde. „Das ganze Vorhaben, den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Wohnungen zu heizen haben“ sei verfassungswidrig. Die Koalition solle das Gesetz „einstampfen“.

Grüne: Fristverkürzung muss Ausnahme bleiben

Till Steffen (Grüne) betonte noch einmal, dass das Gericht „mit keinem Wort“ das Gesetz selbst kritisiert habe. Daher gebe es auch keinen Anlass, es vor der 2. und 3. Lesung im September nochmals zu verändern. Richtig sei aber, dass Fristverkürzungen bei der Beratung nicht zum Normalfall werden dürften.

Es sei auch am Bundestag selbst, selbstbewusst aufzutreten und die nötigen Beratungszeiten einzufordern. Es sollte nicht dem Verfassungsgericht überlassen werden, dem Parlament für die Beratung Fristen zu setzen.

Linke: Regierung sollte für gute Ideen offen sein

Dietmar Bartsch (Die Linke) forderte „mehr Nachdenklichkeit“. Er appellierte an die Koalitionsfraktionen selbstbewusst  auch gegenüber der Koalitionsregierung zu sein. Die Bürgerinnen und Bürger unterschieden in ihrer Kritik nicht zwischen Regierung und Parlament – die Abgeordneten würden sonst – auch beim Stichwort „Vertrauensverlust“ - in Mithaftung genommen.

Den Gesetzentwurf im September unverändert beschließen zu wollen, nannte er einen Fehler, auch eine Missachtung des Parlaments. Könnte doch sein, sagte er, dass aus den Oppositionsparteien noch gute Ideen kämen.

FDP will Verunsicherung etwas entgegensetzen

Konstantin Kuhle (FDP) konstatierte eine Verunsicherung in der Bevölkerung bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Feinde der Demokratie machten sich diese Verunsicherung zunutze.

„Das dürfen wir nicht zulassen, sagte Kuhle und räumte ein, dass Die Regierung und die Regierungsfraktionen, nichts dagegen unternommen, sondern zur Verunsicherung beigetragen habe. Deswegen begrüße er, dass das Heizungsgesetz nicht in einer Sondersitzung in den Parlamentsferien, sondern im September auf die Tagesordnung komme: “mit Ruhe und Bedacht„.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Beratung von Gesetzesvorhaben künftig “in seriösen Verfahren mit angemessenen Zeiträumen„ zu ermöglichen, um die Rechte des Deutschen Bundestages zu wahren und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu beteiligen. Außerdem fordert die Fraktion, “auf dirigistische Regulierung für den Heizungsaustausch im Bestand zu verzichten und stattdessen zurückzukehren zu den Grundsätzen Fördern, Fordern und Ermöglichen„.

Zur Begründung verwiesen die Abgeordneten auf das Bundesverfassungsgericht, das der Missachtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Riegel vorgeschoben habe. Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (“Heizungsgesetz„) nicht in dieser Kalenderwoche erfolgen darf. Dieses Recht auf eine gründliche parlamentarische Beratung von Gesetzen sei ein hohes Gut, heißt es in dem Antrag. Die Entscheidung des Gerichts zeige zudem auch: Klimaschutz gelinge nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute, gründliche und notwendige Beratung. “Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken.„ Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache könne verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden. (ste/mis/07.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Friedrich Merz

Friedrich Merz

© Friedrich Merz/Tobias Koch

Merz, Friedrich

CDU/CSU

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Alice Weidel

Alice Weidel

© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss

Weidel, Dr. Alice

AfD

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/7671 - Antrag: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts respektieren - Rechte des Deutschen Bundestages achten - Neustart beim Heizungsgesetz einleiten
    PDF | 149 KB — Status: 06.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/7671 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Geschäftsordnung

Heizungsgesetz nach heftiger Aussprache auf die Tages­ordnung gesetzt

Zu Beginn der Plenarsitzung hat am Dienstag, 5. September 2023, der Bundestag mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und Die Linke dafür gestimmt, die abschließende Beratung und Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz am Freitag, 8. September, auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ein Antrag der CDU/CSU, den Gesetzentwurf vor dem ersten Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufzurufen, wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. 

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) war bereits für den 7. Juli vorgesehen gewesen. Weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs jedoch vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Da es über den von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen neuen Termin 8. September kein Einvernehmen gibt, musste der Bundestag über die Aufsetzung abstimmen.

SPD: Die Politik muss Klarheit über das Gesetz herstellen

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache steht noch aus. Es gebietet der Respekt vor dem Gericht, dass wir darüber keine Spekulationen anstellen“, sagte Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Mit der Aufsetzung in dieser Woche habe die Koalition die Konsequenzen aus der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juli gezogen. Nun soll in der ersten regulären Sitzungswoche diese Entscheidung getroffen werden. 

Die Bürger, das Handwerk und die Hersteller von Heizungen würden von der Politik Klarheit darüber verlangen, was wie wann gelten soll. „Und genau diese Klarheit und Planungssicherheit wollen wir als Ampel an diesem Freitag herstellen.“ Seit der Einbringung des Gesetzes in erster Lesung in den Bundestag seien fast drei Monate vergangen. In dieser Zeit habe es nicht nur eine breite öffentliche Debatte, sondern auch umfangreiche parlamentarische Beratungen in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und in zwei Expertenanhörungen gegeben. „Wir wollen dem Bundesrat dieses Gesetz fristgerecht zum 29. September zuleiten“, erklärte Mast. „Stimmen Sie im Sinne von Klarheit und Planungssicherheit der Aufsetzung für Freitag heute zu!“, bat die SPD-Abgeordnete.

CDU/CSU kritisiert Respektlosigkeit gegenüber Bundestag

Thorsten Frei (CDU/CSU), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte seine Vorrednerin: „Sie sprechen hier von Planungssicherheit, von Respekt. Ich frage mich, wo dieser Respekt Ihrerseits bleibt.“ Frei zitierte aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag das Recht habe, über diese Frage abzustimmen, und er habe „auch das Recht zu beraten“.  Aber es sei nichts dergleichen in der Zwischenzeit passiert. „Gar nichts ist passiert!“

Deswegen lehne die Unionsfraktion es ab, dass das Gesetz am Freitag zur zweiten und dritten Lesung aufgesetzt werden soll. Denn nichts sei „ausberaten“. Klar sei auch nicht, wie viel CO2 mit dem Gesetz eingespart werde. Es soll ein Gesetz verabschiedet werden, „das den Steuerzahler und den Staat Unsummen Geld kostet, und Sie wissen gar nicht, welche Wirkung Sie damit erzielen“. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass das Bundesverfassungsgericht in die Verfahrenshoheit und Autonomie des Verfassungsorgans Bundestag eingreifen musste, um die Rechte des einzelnen Abgeordneten gegen die Parlamentsmehrheit zu schützen. „Das ist Arroganz; das ist Respektlosigkeit gegenüber dem Bundestag, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und am allerschlimmsten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die einen Anspruch darauf haben, dass wir hier ordentliche Gesetzgebung machen. Deshalb lehnen wir die Aufsetzung dieses Gesetzes am Freitag ab.“

Grüne vermissen inhaltliche Vorschläge der Opposition

Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen, widersprach der Union: „Denn von der ersten Lesung am 15. Juni an bis zur beabsichtigten zweiten und dritten Lesung am kommenden Freitag werden insgesamt 85 Tage vergangen sein.“ Das sei eine Menge Zeit gewesen, um sich inhaltlich intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen zu können, sich dazu eine fundierte Meinung zu bilden und auch im Parlament darüber zu entscheiden.

Es sei an der Opposition, wenn man mit dem Gesetzentwurf unzufrieden sei, inhaltliche Vorschläge zu machen. „Das macht man nicht in Geschäftsordnungsdebatten, sondern mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf. Diese hat Herr Heilmann ja sogar angekündigt“, sagte Mihalic. Doch „bis zum heutigen Tag“ sei kein Änderungsantrag zur zweiten Lesung zum Gebäudeenergiegesetz eingegangen.

AfD: Zustimmung in der Bevölkerung nimmt ab

Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, beschwerte sich darüber, dass die Ampelkoalition noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause versucht habe, das Gesetz auf „Biegen und Brechen“ durch den Bundestag zu bringen. Dann musste das Bundesverfassungsgericht die Regierung zwingen, dieses „verfassungswidriges Treiben“ einzustellen.

„Und heute, eine Sitzungswoche später, wollen Sie das identische Gesetz wieder hier durchpeitschen - in seiner alten Form, immer noch ohne Beratung, immer noch verfassungswidrig“, sagte Baumann. Doch die Zustimmung in der Bevölkerung nehme ab. „Ihr Zeitfenster schließt sich.“  Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen Angst: „Angst vor dem Wähler, Angst vor den Wahlen in Bayern, in Hessen, in Sachsen, in Thüringen.“

FDP: Streitige Fragen müssen entschieden werden

Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, stellte in Richtung Union fest, dass seit Vorliegen der Ausschussfassung „nun neun Wochen vergangen sind, in denen wir uns alle hoffentlich mit diesem Gesetz beschäftigt haben“. Es könne gegen das Gesetz gestimmt werden und es können Änderungsanträge eingebracht werden. Es müsse dann aber auch gesagt werden, was sich ändern soll. „Denn neun Wochen Sommerpause sind ja kein Urlaub, sondern sitzungsfreie Zeit“, sagte Vogel.

Das Heizgesetz sei nach der ersten Fassung vom Kopf auf die Füße gestellt worden. „Wir haben jetzt sichergestellt, dass es keine Eingriffe ins Eigentum gibt, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre bestehenden Heizungen reparieren können, solange sie wollen, dass es, wenn sie neue Heizungen einbauen wollen, echte Technologieoffenheit gibt und dass der Staat jetzt erst seine Hausaufgaben macht, indem die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen.“ Es habe in diesem Land in den letzten Jahren daran gekrankt, dass schwierige und streitige Fragen nicht irgendwann entschieden wurden. „Damit muss Schluss sein. Wir müssen Klarheit schaffen, und deshalb beraten wir diese Woche dieses grundlegend veränderte Gesetz.“

Linke: Klimaschutz wird ein Bärendienst erwiesen

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Die Linke, stellet für seine Fraktion fest, dass es eigentlich guter Brauch sei, in Haushaltswochen keine Anträge und Gesetzentwürfe zu beraten, sondern über den Haushalt zu diskutieren. Trotz Corona habe es die damalige Koalition hinbekommen, von 2018 bis 2021 in Haushaltswochen keine Anträge sachfremder Art vorzulegen. „In jeder Haushaltswoche ballern Sie hier Ihre Vorhaben rein, weil Sie sich vorher intern nicht rechtzeitig einigen konnten“, kritisierte Korte die Regierungszeit der Ampelkoalition.

Nun werde das Gesetz genauso wie vor der Sommerpause eingebracht. „Das ist eine Art von Arroganz, mit den Sorgen vor allem von Mieterinnen und Mietern umzugehen; das ist wirklich katastrophal“, meinte Korte. „Und dem so notwendigen Klimaschutz erweisen Sie einen großen Bärendienst, indem Sie nämlich letztendlich diese Problematik auf die kleinen Leute umlegen und sich an den Reichen, die das meiste CO2 rausballern, nicht herantrauen.“ (vom/eis/05.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Tagesordnungen beschlossen
  • Antrag CDU/CSU abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag beschließt das Gebäudeenergiegesetz trotz heftiger Kritik

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 8. September 2023, das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 397 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung. 275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7619) mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit (20/7620) vor. Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Karlsruhe stoppte Verabschiedung vor der Sommerpause

Weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Der Bundestag setzte daraufhin den 8. September als neuen Termin für die abschließende Beratung fest.

Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der CDU/CSU und AfD eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7595) angenommen, wonach er in dem Streitverfahren Heilmanns vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23) Stellung nehmen und einen Prozessbevollmächtigten bestellen soll. Der Bundestag habe noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, heißt es zur Begründung.

Abstimmungen über Entschließungen und Anträge

Abgelehnt wurden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Fraktionen der AfD (20/8207) und Die Linke (20/7626) zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Außerdem abgelehnt haben die Abgeordneten des Bundestages drei Anträge der AfD-Fraktion (20/7357, 20/6415, 20/6416) mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Ein von der Union vorgelegter Antrag (20/6705) wurde ebenfalls mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit 632 Stimmen gegen 34 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/7226) in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Den Abstimmungen über die AfD-Anträge und dem Antrag der Unionsfraktion lagen Beschlussempfehlungen des Klimaschutzausschusses (20/7619 Buchstabe c, 20/7028, 20/7030) zugrunde, zum Antrag der Linken lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7623) vor.

Geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Beratungspflicht und Mieterschutz

Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz-und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung ist aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen worden.

Entschließung angenommen

Der Bundestag hat zusammen mit dem Gesetz eine Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen und die Bundesregierung darin aufgefordert, in den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Förderkulisse, Stromnetzertüchtigung sowie Geothermie flankierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Aufklärungskampagne zu starten. Konkret sollen die Gemeinden verpflichtet werden, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die kommunale Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 erstellen müssen.

Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.

Grüne: Haben Verunsicherung erzeugt

Einen „Riesenschritt für den Klimaschutz“ nannte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) das zur Abstimmung gestellte Gesetz. Mit ihm werde der Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebereich für alle Beteiligten „zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar“. Mit der vorgesehenen Förderung werde sichergestellt, dass „schon jetzt die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung in fast allen Fällen wirtschaftlicher ist als die Entscheidung für eine alte fossile Heizung“.

Zudem würden die Kommunen in den Mittelpunkt gestellt, „das heißt diejenigen vor Ort, die wissen, was dort funktioniert und was nicht, werden jetzt die Wärmeplanungen entscheiden“, erklärte Dröge. Für die einzelnen Hausbesitzer sollen die Vorgaben des Gesetzes erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bindend werden. Dröge räumte ein, dass der Weg zu diesem Gesetz „kein leichter“ gewesen sei. „Wir haben Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre“, erklärte sie und gelobte Besserung.

CDU/CSU: Konjunkturprogramm für Populisten

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt antwortete für die Unionsfraktion mit massiven Vorwürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag gegeben, „dieses Gesetz nicht einfach zu beschließen“, sondern vorher zu beraten. Das nicht zu tun, sei nicht nur eine „Missachtung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts, es ist vor allem eine Respektlosigkeit gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, dass hier ordentlich beraten wird“.

Dobrindt wie auch andere Redner aus der Unionsfraktion monierten, dass das Heizungsgesetz in der abschließenden Fassung wenig CO2 einspare, wegen unzureichender Förderung aber viele Menschen überfordere. Er erlebe „Rentnerinnen und Rentner mit Tränen in den Augen“, sagte Jens Spahn (CDU/CSU), „die nicht wissen, wie sie das finanzieren sollen“. Das Vorgehen der Ampel-Koalition sei ein „Konjunkturprogramm für die Populisten in unserem Lande“.

SPD vermisst Alternativen der Opposition

Abgeordnete der Koalitionsfraktionen antworteten darauf mit der Frage nach den Alternativen der Union. „Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um dieses Gesetz zu verbessern“, fragte etwa Dr. Matthias Miersch (SPD). Worauf Thomas Heilmann (CDU/CSU), der den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts erwirkt hatte, in Form einer Zwischenfrage darauf hinwies, dass er solche Vorschläge erarbeitet habe, sie aber wegen der Verweigerung einer weiteren Ausschussberatung nicht habe einbringen können.

Miersch dagegen sah darin, dass die Koalitionsabgeordneten den Gesetzentwurf der Regierung „an vielen Stellen völlig nachgebessert“ hätten, den Beleg, „dass sich Parlamentarismus lohnt“. Man habe die Kommunen einbezogen, nicht auf eine Technologie gesetzt und Förderprogramme aufgelegt. Verena Hubertz (SPD) wies zudem darauf hin, dass durch eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auch der Mieterschutz sichergestellt worden sei.

FDP: Gesetz hat Schrecken verloren

Christian Dürr (FDP) hielt der Union vor, sie habe in ihrer Regierungszeit alle „Klimaziele gerissen“. Die jetzige Koalition dagegen wolle „Klimaschutz erreichen, und dies mit marktwirtschaftlichen Mitteln“. „Das Gesetz“, ergänzte Dr. Lukas Köhler (FDP), habe durch die erreichten Änderungen „seinen ursprünglichen Schrecken verloren“.

Seine Fraktion habe „dafür gesorgt, dass Holz, Öl und Gas auch in Zukunft genutzt werden kann“.

AfD: Heizungshammer nicht entschärft

Dagegen bestritt Marc Bernhard (AfD), dass der „Heizungshammer“ des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch die vorgenommenen Änderungen entschärft worden sei. Es wirke nur technologieoffener, aber weder Biogas noch Wasserstoff „aus Afrika“ werde in nennenswerten Mengen zur Verfügung stehen. „Damit bleibt es nach wie vor bei der Wärmepumpe“, folgerte Bernhard. Das Gesetz sei „ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands“.

Kritik übte die AfD aber auch an der Union, der Steffen Kotré (AfD) vorwarf, den Leuten „Sand in die Augen“ zu streuen. Denn die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen (CDU) wolle das, wogegen die Unionsfraktion im Bundestag ankämpfe, „in Europa gerade einführen“.

Linke fordert besseren Mieterschutz

Als „kommunikatives Desaster, klimapolitisches Desaster und parlamentarisches Desaster“ bezeichnete Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) das Gesetz und seine Entstehungsgeschichte. „Warum haben Sie die Sommerpause nicht genutzt“, fragte er und sprach von Arroganz gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern.

Bartsch kritisierte die vorgesehene Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung als ungerecht. Außerdem lasse die Koalition die Mieterinnen und Mieter im Stich. Die Modernisierungsumlage solle nicht begrenzt, sondern abgeschafft werden, forderte Bartsch.

Minister: Es ist ein gutes Gesetz

Die Kritik an einer unzureichenden Förderung wies der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), als falsch zurück. Der Förderdeckel liege nicht wie behauptet bei 15.000 Euro, sondern in bestimmten Fällen bei 30.000 Euro. Kombiniert mit anderen Fördermitteln für die Gebäudesanierung seien sogar bis zu 90.000 Euro möglich.

Auch den Vorwurf unzureichender Wirksamkeit wies Habeck zurück. Trotz der Änderungen würden immer noch drei Viertel der Menge an CO2 eingespart, die nach der ursprünglichen Regierungsvorlage eingespart worden wäre. „Es ist ein gutes Gesetz“, bilanzierte Habeck.

Erster Antrag der AfD

Der erste AfD-Antrag mit dem Titel „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren“ (20/7357) fordert die Bundesregierung unter anderem auf, dass sich jeder Gesetzentwurf im Zusammenhang mit Heizungstausch an den verfügbaren Kapazitäten im Handwerk und in der Industrie orientiert. Wärmewende-Planungen der EU sollen als „unzumutbare Doppelbelastung“ abgelehnt werden.

Darüber hinaus solle die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der keinen Energieträger und kein Herstellungsverfahren oder Heizsystem benachteiligt oder bevorzugt. Die Reduzierung des Energiebedarfs sollte laut AfD nicht allein an energetischen Sanierungen festgemacht werden. Auch sollte der Energieträger als für den Gebäudesektor berücksichtigt werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden“ (20/6415) will die AfD ein Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern und die Priorisierung der Wärmepumpen als Heizquelle beenden. Die Regierung wird aufgefordert, „keinerlei über Sicherheitsbedenken hinausgehende Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen“. Es gelte, die Vielfalt an Heizungstechnologien zu erhalten, „um einen funktionierenden Markt für Heizungssysteme zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige, marktgerechte Preise für Eigentümer schafft“.

Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesregierung auf Wärmepumpen hat aus Sicht der Fraktion mehrere Nachteile. Beispielsweise stünden die Fachkräfte zum Umbau von Millionen Heizungen jährlich nicht zur Verfügung. Außerdem seien die Wärmepumpen nicht rechtzeitig am Markt verfügbar. Ein weiteres technisches Problem ist nach Einschätzung der AfD-Fraktion der mit der Anzahl der Wärmepumpen stetig wachsende Energiebedarf. Es sei absehbar, dass die Stromnetze nicht dem stark wachsenden Strombedarf entsprechend schnell ausgebaut werden können.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag mit dem Titel „Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen“ (20/6416) sieht die AfD in den Vorgaben der GEG-Novelle einen „Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger“. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „gemäß Grundgesetz die Eigentumsrechte der Bürger zu achten und Eigentum als Grundlage bürgerlicher Freiheiten anzuerkennen beziehungsweise vor staatlicher Gängelung zu schützen“.

Die Abgeordneten verlangen die Rückkehr zu einer „realistischen Energiepolitik“. Dabei müssten die Zielgrößen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit wieder ins Zentrum gerückt werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) fest, dass die bisherige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieter darstelle, die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen könne.

Die GEG-Novelle forciere den Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien beim Heizen im Gebäudesektor. Da Mieter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, müssten sie davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen, so die Fraktion. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Antrag.

Antrag der Union

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion für viele Menschen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, den sie trotz geplanter Förderung und Rückgriff auf Erspartes nicht stemmen können. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag. Erschwerend komme hinzu, dass die Förderungen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, in den Details unklar und in der Höhe ebenso unzureichend seien wie die vorgesehenen Ausnahmen und Härtefallregelungen, heißt es weiter in der Vorlage.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. Bekräftigt wird auch noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen – von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden. (pst/mis/vom/hau/nki/08.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Kevin Kühnert

Kevin Kühnert

© Kevin Kühnert/Photothek

Kühnert, Kevin

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Kevin Kühnert

Kevin Kühnert

© Kevin Kühnert/Photothek

Kühnert, Kevin

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6415 - Antrag: Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern - Priorisierung der Wärmepumpen beenden
    PDF | 215 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6416 - Antrag: Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen
    PDF | 219 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6705 - Antrag: Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte
    PDF | 170 KB — Status: 09.05.2023
  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7028 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6415 - Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern - Priorisierung der Wärmepumpen beenden
    PDF | 178 KB — Status: 26.05.2023
  • 20/7030 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Kotré, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6416 - Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen
    PDF | 172 KB — Status: 26.05.2023
  • 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 198 KB — Status: 14.06.2023
  • 20/7357 - Antrag: Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 173 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7595 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/23
    PDF | 156 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 1 MB — Status: 05.07.2023
  • 20/7620 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6875, 20/7619 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 230 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7623 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Nicole Gohlke, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7226 - Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
    PDF | 168 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7626 - Entschließungsantrag: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 155 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/8207 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6875, 20/7619 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 168 KB — Status: 04.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/6875 (Beschlussempfehlung 20/7619 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 14:39:42: Beginn der Abstimmung
  • 14:59:10: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 679 Ja: 399 Nein: 275 Enthaltungen 5
  • GsEntw 20/6875 angenommen


Beschlussempfehlung 20/7619 Buchstabe c (Antrag 20/7357 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/7028 (Antrag 20/6415 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/7030 (Antrag 20/6416 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/7595 angenommen

Beschlussempfehlung 20/7619 Buchstabe b (Antrag 20/6705 ablehnen) angenommen

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/7623 (Antrag 20/7226 ablehnen)
15:00:47: Beginn der Abstimmung
15:19:43: Ende der Abstimmung
Gesamt: 671 Ja: 635 Nein: 34 Enthaltungen 2
Beschlussempfehlung 20/7623 angenommen

Beschlussempfehlung 20/7619 Buchstabe d (eine Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/8207 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/7626 abgelehnt

15:19:58: Beginn der Sitzungsunterbrechung
15:26:49: Ende der Sitzungsunterbrechung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-klimaschutz-gebaeudeenergie-953196

Stand: 15.05.2025