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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe.

Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an.

Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“ (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren“ (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Angesichts der Millionen Tonnen Lebensmittel, die in Deutschland im Mülleimer landen, fordert die AfD-Fraktion, die „Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“. Die Abgeordneten verlangen unter anderem mehr Bildungsangebote über Ernährung in Schulen und „ernährungsbezogene Studieninhalte“ im Lehramtsstudium. Außerdem seien Erleichterungen für den Lebensmitteleinzelhandel zu schaffen, wie beispielsweise der Wegfall der Umsatzsteuer auf gespendete Nahrungsmittel. Schließlich sollten für Lebensmittelspenden Haftungsrisiken verringert werden.

Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz“ (21/3834). Die AfD-Fraktion verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Fleischersatzprodukte. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, auf der Vorderseite der Verpackungen Informationen zu den Bestandteilen und Zutaten anzugeben. Produkte aus Fleischimitaten sollten nicht mehr „mit traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise ,Fleisch' deklariert werden“. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, fordern die Abgeordneten in dem Antrag.

Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik“ (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen.

Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln“ (21/3836). Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Lebensräume für Rotwild durch den Ausbau von Verkehrswegen und Zersiedelung der Landschaft „immer weiter eingeschränkt“ worden seien. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten deshalb unter anderem eine „verbindliche“ Verankerung von Wildtierkorridoren in der Raumordnung sowie die Integration von Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen in Schutzgebieten wie Nationalparken, Biosphärenreservaten oder Natura-2000-Gebieten.

Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert, die Entwicklungen für einen Impfstoff zu verstärken. Vor allem wegen der ganzjährigen Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1) in Deutschland sei die Entwicklung eines Impfstoffes nötig. Die Entwicklung solle am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgen und sich an den positiven Erfahrungen in Frankreich orientieren, damit ein nationales Konzept für den veterinärmedizinischen Einsatz von Schutzimpfungen in den am stärksten betroffenen Regionen vorbereitet werden kann.

(vom/29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
    PDF | 996 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 1 MB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3796 - Antrag: Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken
    PDF | 177 KB — Status: 26.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3833 - Antrag: Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
    PDF | 180 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3834 - Antrag: Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz
    PDF | 179 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3836 - Antrag: Lebensräume des Rotwildes schützen - Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln
    PDF | 183 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3837 - Antrag: Vogelgrippe wirksam bekämpfen - Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen
    PDF | 160 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3872 - Antrag: Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
    PDF | 166 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Experten begrüßen weitere Digitalisierung des Notariats

Zeit: Mittwoch, 25. Februar 2026, 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. Februar 2026.

Laut Entwurf soll durch die Digitalisierung insbesondere des Austauschs von Dokumenten und Daten der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche vermieden werden. Die sechs Sachverständigen begrüßten den Entwurf übereinstimmend als wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Notariats.

Experte: Längst überfälliger Schritt 

Dr. Philipp Hammerich, von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagenes Vorstandsmitglied im Legal Tech Verband Deutschland, sagte, mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Schritt getan. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass der digitale Fortschritt der gesetzgeberischen Anpassung davoneile und der Gesetzgeber schon einen Blick auf die digitale Welt von morgen richten müsse, um mit dem Fortschritt künftig mitzuhalten.

Man könne nicht immer gesetzgeberisch nachjustieren, weil das Verfahren dafür einfach zu aufwändig sei. Der Entwurf regele zwar die Transportinfrastruktur, so Hammerich, lasse aber die systemoffene Anwendungen externer zertifizierter Softwaresysteme weitgehend unberücksichtigt. Der Verband fordere daher die Aufnahme einer Innovationsklausel.

Mit dem digitalen Fortschritt mithalten

Dr. Dieter Mehnert, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer, der für die CDU/CSU-Fraktion teilnahm, begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, Verfahrensabläufe zu digitalisieren, Medienbrüche abzubauen und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten effizienter zu gestalten. Das ELSTER-Steuerportal sei unzweifelhaft ein leistungsstarkes System, das sich als tragende Säule der digitalen Steuerverwaltung bewährt habe. Es stoße jedoch an seine Grenzen, wo individualisierte, nichtstandardisierte oder rechtlich komplexe Sachverhalte zu ermitteln seien. 

Außerhalb der klassischen Massenverfahren bestünden technische Limitierungen, die eine sachgerechte elektronische Kommunikation erschwerten und zu Medienbrüchen führten. Vor diesem Hintergrund rege die Bundessteuerkammer an, ergänzend zu dem Gesetzestext das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als elektronischen Kommunikationsweg zu Finanzverwaltung außerhalb der klassischen ELSTER-Masseverfahren nutzbar zu machen.

Kritik an ELSTER-Übernahme

Der Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anhörung nominiert wurde, kam aus Sicht der Praxis ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Bewertung des Gesetzesvorhabens. Die weitere Digitalisierung sei größtenteils sehr praktikabel gelöst. Die bisherigen Schritten hätten wegen der noch immer vorhandenen Medienbrüche noch nicht zu einer Entlastung bei den Notaren geführt, sondern zu erheblichen Vorleistungen, sagte Odersky mit Verweis auf die in einer Kanzlei notwendigen Urkunden-Scans. 

Mit dem Gesetzesvorhaben sollte es für die Bürger schneller gehen und für die Notare eine spürbare Entlastung geben. Noch unzufriedenstellend sei, zumindest für die nächsten zwei, drei Jahre, der sich abzeichnende Flickenteppich. Überflüssige zusätzliche Pflichten sollten vermieden werden.

„Ein sichtbarer Beitrag zur Staatsmodernisierung“

Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg, der für die Unionsfraktion teilnahm, betonte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Entwurf leiste einen sichtbaren Beitrag zur Staatsmodernisierung und zur digitalen Transformation von Rechtsdienstleistungen. Während die notarielle Errichtung von Urkunden inzwischen in weiten Bereichen elektronisch erfolgen könne, sei der anschließende Vollzug bislang noch in erheblichem Umfang von Medienbrüchen geprägt. 

Der Entwurf schließe diese Lücke. Zugleich sollte er als Etappe verstanden werden: Strukturdatensätze sollten konsequent auch im gerichtlichen Bereich genutzt, steuerliche Schnittstellen symmetrisch digitalisiert, bundeseinheitliche Standards angestrebt und störungsfeste Regelungen normiert werden.

„Flickenteppich“ schnell beseitigen

Auch Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, verwies auf den Abbau von Medienbrüchen. Seit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung zum 29. Dezember 2025 beginne auch die Errichtung der Urkunde in den Notarbüros digital. Die Digitalisierung des Vollzugs sei nur folgerichtig. Zudem setze das Vorhaben gleich mehrere im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesetzte Ziele um. Zu beachten sei allerdings, dass die Digitalisierung auf notarieller Seite zunächst zusätzliche Belastungen und Kosten verursache und ihre Effizienzgewinne von einer konsequenten Gesamtausgestaltung abhängten. 

Aufgrund der zeitlich gestaffelten Digitalisierung werde über Jahre hinweg ein Flickenteppich an analoger und digitaler Kommunikation bestehen.

Verpflichtung, ELSTER zu nutzen, stößt auf Kritik

Norbert Weide, Mitglied im Ausschuss Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßte als Praktiker ebenfalls das Gesetzesvorhaben, das deutliche Fortschritt bringe. Jedes Blatt Papier, das nicht gescant oder gedruckt werden müsse, spare Zeit und auch Personal. Ohne Medienbruch würden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitszeit und Kosten reduziert. Positiv sei, so der von der SPD-Fraktion nominierte Rechtsanwalt und Notar, dass eine Umsetzung vor dem 1. Januar 2027 vorgesehen ist. 

Er sehe aber zwei Kritikpunkte, sagte Weide und verwies wie sein Vorredner auf den sich anbahnenden Flickenteppich. Negativ sei, dass von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeiten eine Einführung erfolgen kann und innerhalb eines Bundeslandes nur einzelne und nicht sämtliche Behörden verpflichtet werden können. Dies bedeute Mehraufwand. Was sehr aufstoße, sei die Verpflichtung, ELSTER zu nutzen. Es sei zu befürchten, dass der vermeintlich einfachere Weg der papierenen Veräußerungsanzeige gewählt wird, schreibt Weide in seiner schriftlichen Stellungnahme. 

Entwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung im Entwurf schreibt, werden jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. 

Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse, in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten, sowie bei der Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare. Die Bundesregierung wolle daher die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“

Änderungsvorschläge des Bundesrats

Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege durch den Bund und die Länder geregelt werden. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. (mwo/25.02.2026)

Dokumente

  • 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
    PDF | 996 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 25. Sitzung - 25. Februar 2026, 14:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(6)60a - Stellungnahme Norbert Weide
  • 21(6)60b - Stellungnahme Dr. Markus Sikora
  • 21(6)60c - Stellungnahme Prof. Dr. Sebastian Omlor
  • 21(6)60d - Stellungnahme Dr. Philipp Hammerich

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
    PDF | 996 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(26)15-8 - Gutachtliche Stellungnahme des PBnEZ

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-pa-recht-1140750

Stand: 18.04.2026