Vorschläge zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung zwei Vorschläge der AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen stießen bei den anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr. Zum einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die „Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen ging es in einem Antrag um ein „Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus“ (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit der Länder ein, verzerre den Strommarkt und fördere einen ineffizienten Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten sehen in dem Gesetz eine „planwirtschaftliche Vorgabe“, die zu „ineffizientem Ausbau“ in windarmen Regionen führe.
Darüber hinaus ist aus Sicht der AfD „ein generelles Moratorium für den Windkraftausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auszusetzen. Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben.
AfD: Das ist Planwirtschaft
Für Christian Reck (AfD) ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz „Planwirtschaft“ und gehört aus seiner Sicht „schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte“. Die darin vorgesehenen Flächenziele von zwei Prozent bis 2032 würden von Bürgern nicht „gewollt“.
In seinem Wahlkreis sei eine Mehrheit gegen die Errichtung von Windkraftparks, doch die Einwände würden nicht gehört. „Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden“, sagte Reck.
Union: Windenergie ist ein wichtiger Baustein
Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. „Ihnen geht es nicht um bessere Energiepolitik. Ihnen geht es ausschließlich um Ihre Ideologie“, sagte Weiss in Richtung der AfD. Die Union spreche sich zwar gegen „starre Flächenziele aus“, aber der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse fortgesetzt werden. „Es geht darum, sie besser zu steuern“, betonte sie.
Windenergie sei nicht die alleinige Lösung, aber „ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems“. Die Regierungskoalition stehe für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung im Zusammenspiel aus erneuerbaren Netzen, Speichern, flexiblen Kraftwerken, steuerbarer Nachfrage und einem europäischen Strommarkt.
SPD: Kommunen und Bürger profitieren
Dunja Kreiser (SPD) hielt der AfD-Fraktion entgegen, dass Kommunen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitierten. Bereits jetzt kämen 30 Prozent des Stromes aus dieser Quelle. „Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet mehr Versorgungssicherheit“, sagte sie.
Zehntausende von neuen Arbeitsplätzen seien entstanden, was bedeute, dass Einnahmen der Gewerbesteuer für die Kommunen stiegen. Die Mittel würden „für die Sanierung von Straßen, von Plätzen, von Schulen, von Sporthallen und von Kitas genutzt“, sagte Kreiser.
Grüne: Anträge sind wirtschafts- und standortfeindlich
Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die AfD-Vorschläge komplett ab. Die AfD wolle nicht nur das Windflächenbedarfsgesetz beenden, sondern „am liebsten alle erneuerbaren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur Windenergieanlage abschaffen“, sagte Uhlig.
Dass hätten die zahlreichen Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in den vergangenen Monaten gezeigt. Trotz einer massiven Energiekrise träume die AfD davon, „wieder billiges russisches Gas zu beziehen“, das sei „wirtschafts- und standortfeindlich“, so Uhlig.
Linke: Fossile Abhängigkeiten beenden
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) richtete seine Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft wieder einzuführen. Das sei „Aufbauhilfe für die AfD“ und stehe der Energiewende im Wege.
Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei „der Weg, aus fossilen Abhängigkeiten herauszukommen“, sagte Beutin.
Gesetzentwurf der AfD
Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe.
Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können.
Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/08.05.2026)