Oppositionsanträge zu Gebäudemodernisierung und Heizungen debattiert
Die Energiepolitik stand im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür waren drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Die Linke sah die Federführung für ihren Antrag beim Umweltausschuss, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.
Die Titel der Anträge der Grünen lauten „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“ (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Titel des Antrags der Linken lautet „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung
In der Debatte gingen die Abgeordneten neben den Oppositionsanträgen auch auf das am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Es sieht vor, dass neue Heizungen nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wie noch im Gebäudeenergiegesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck vorgesehen.
Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden können. Wird ab dem Jahr 2028 in einem Wohnhaus eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut, sollen Vermieter die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biokraftstoff übernehmen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder auf Fernwärme soll weiter staatliche Förderung erhalten.
Grüne: Fossile Heizkostenfalle
Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) machte in der Debatte deutlich, dass auf die „fossile Inflation“ reagiert werden müsse. Doch auch seit dem Ausbruch des aktuellen Krieges im Nahen Osten „sehen wir bei der Bundesregierung kein vorausschauendes Handeln“.
Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung sei „keine Freiheit im Heizungskeller“, sondern eine „fossile Heizkostenfalle“.
CDU/CSU: Maßlose Übertreibungen
Dafür erntete sie heftigen Widerspruch der Redner aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener kritisierte die Versuche der Grünen und der Linken, „dem Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung etwas entgegenstellen zu wollen“. Die Anträge enthielten vor allem „maßlose Übertreibungen“.
Als Beispiel dafür nannte er den Begriff „Heizkostenfalle. Dabei könne keiner sagen, wie die Preise in 20 Jahren aussehen würden. Außerdem stehe seiner Meinung nach der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung strebe bewusst ein Scheitern der Klimaziele an. “Das ist nicht nur Unsinn, das ist im Grunde genommen eine Frechheit„, sagte Wiener.
SPD: Sozial gerechter Klimaschutz eine Frage der Stabilität
Helmut Kleebank (SPD) versuchte, die Wogen in der hitzigen, durch mehrere Zwischenfragen gekennzeichneten Debatte zu glätten. Sozial gerechter Klimaschutz sei eine Frage der politischen und gesellschaftlichen Stabilität.
“Bezahlbarkeit des Lebens und die gerechte Verteilung von Wohlstand ist eine Frage der Akzeptanz von Demokratie, von Politik generell und von konkreten politischen Entscheidungen„, sagte Kleebank.
Linke: Gesetz bevorteilt Wohlhabende
Jörg Cezanne (Linke) kündigte an, seine Fraktion wolle “das Beste dazu beitragen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz verhindert wird„. Das Gesetz bevorteile “Wohlhabende„, weil sie die Freiheit besäßen, zu entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, ein E-Auto der eine Solaranlage anschaffen wollen.
Mieter hingegen seien von den Entscheidungen ihrer Vermieter abhängig. “Der Heizkostendeckel wird denjenigen, die es wirklich entscheiden müssen, überhaupt erst mal ein Preissignal geben„, so Cezanne.
AfD: Habecks Heizhammer durch die Hintertür
Marc Bernhard (AfD) lehnte das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Oppositionsanträge komplett ab. Die Bundesregierung führe “Habecks Heizungshammer durch die Hintertür ein„, sagte er.
Wahlfreiheit gebe es nicht, weil der Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Zukunft durch den bereits beschlossenen Zertifikatehandel ab 2028 praktisch unbezahlbar werde.
Antrag der Grünen für eine Sanierungsoffensive
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die europäischen Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudesektor, die in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgehalten wurden, “vollständig umzusetzen„. Die EPBD sieht die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 vor.
Konkret sieht der Antrag unter anderem die unverzügliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende Mai 2026 vor. Außerdem soll es einen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 geben. Dazu sei “zeitnah„ eine Vorlage eines überarbeiteten Nationalen Gebäuderenovierungsplans zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands inklusive nationaler Ziele und messbarer Indikatoren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und flankiert von entsprechenden Förderungen nötig. Das in seiner jetzigen Form vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abgeschafft werden soll, müsse korrigiert werden.
Antrag der Grünen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Grünen fordern in ihrem zweiten Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung nicht zu beschließen. “Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 01.01.2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (Paragraf 71 GEG)„, schreiben die Abgeordneten.
Zudem sehe das Gesetz vor, das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach 2045 zu streichen (Paragraf 72 GEG). Damit werde die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 aufgegeben, und die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus würden untergraben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen vorzulegen, um “Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen„. Vermieter sollten “unwirtschaftliche oder suboptimale Technologieentscheidungen„ nicht mehr auf die Mieter umlegen, ein solches Vorhaben könne etwa durch die Einführung eines Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für Bestandsheizungen gelten könne, erreicht werden.
Zudem solle die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beibehalten werden. Um den Heizungsbestand schneller und sozialverträglicher gestalten zu können, fordern die Grünen eine staatliche Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Antrag der Grünen zur Gasunabhängigkeit
Mit ihrem dritten Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die “zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren„ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von “globalen Märkten„ steige, heißt es zur Begründung.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete “wirksamen Maßnahmen aufgezeigt„ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird.
Antrag der Linken für einen Heizkostendeckel
Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebestand. “Der wirksamste Schutz für Mietende, um sie den steigenden Preisen nicht auszusetzen, sind massive Investitionen in konsequenten Klimaschutz, ein Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand„, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für einen “Heizkostendeckel„ vorzulegen. Das Gesetz solle sich an eine Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz des Jahres 2023 orientieren, das die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt habe, wenn der Vermieter eine neue, ineffektive Heizungsanlage eingebaut hat. Der CO2-Preis solle zukünftig vollständig von der Eigentümerseite übernommen werden und jegliche Weitergabe an Mieter für unwirksam erklärt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen “verbindlichen, stufenweisen Ausstiegsplan für Öl- und Gasheizungen„ vorlegen. (nki/hau/21.05.2026)