5. Oktober 2026 Nachbesserungen am Entwurf zur Änderung des Vereins­gesetzes angemahnt

Der Innenausschuss hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (21/6805(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Mehrere Sachverständige mahnten Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Kritik gab es vor allem an der im Entwurf gewählten Kategorie „Ausländervereine“ wie auch an der Weitergabe ermittelter Daten der Vereinsmitglieder an Sicherheitsbehörden. Mit dem Änderungsgesetz soll laut Bundesregierung die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) verbessert werden. Das Ausländervereinsregister gebe einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten, heißt es. Es erleichtere die Prüfung möglicher Vereinsverbote und diene dem Zweck der präventiven Gefahrenabwehr, schreibt die Regierung.