14. Oktober 2026 Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung

Fachverbände sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) (GeDIG) angelegten Regelungen werden im Grundsatz begrüßt. Allerdings sehen Ärzte und Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in der öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit zu dem Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Gegenstand der Anhörung waren auch Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf sowie vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen“ (21/1745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023“ (21/1746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken“ (21/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).