23. Juni 2025 Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf beim BKA-Gesetz

Bei der Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) besteht Nachbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 23. Juni 2025. Mit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/324) sowie „zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/325) sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 umgesetzt werden. Dabei hatten die Karlsruher Richter ursprünglich eine Frist bis zum 31. Juli 2025 zur Umsetzung gesetzt. Da die Frist inzwischen in den März 2026 verlängert wurde, sprachen sich einige Sachverständigen dafür aus, sich mehr Zeit für die Diskussion und Prüfung der Neuordnung zu nehmen und kritisierten die aus ihrer Sicht zu kurzfristige Anberaumung der Anhörung.