Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise beschlossen. Für den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Verkehrsausschuss leicht geänderten Fassung (21/4984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten die Koalitionsfraktionen sowie Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmten AfD und Die Linke. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen.
Zu dem Koalitionsentwurf hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Parlament jedoch zurückwies. Die Grünen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die Energie- und Wärmewende in Deutschland konsequent voranzutreiben (21/4988(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Die Linke sich für eine gezielte Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe ausgesprochen (21/4989(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Spritpreis-Paket der Koalitionsfraktionen
Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, auch Spritpreis-Paket genannt, sieht vor, dass Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden.
Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden.
Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt
Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien.
Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.
CDU/CSU: Die Koalition handelt!
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) betonte: „Die Koalition handelt!“ Mit dem verabschiedeten Gesetz werde die Missbrauchsaufsicht gestärkt, die Beweislastumkehr werde dazu führen, dass zukünftig die Mineralölkonzerne begründen und nachweisen müssen, wie die Preissteigerungen zustande kommen. „Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut“, sagte Lenz.
Und das sogenannte österreichische Modell werde dazu führen, dass Preissteigerungen nur noch einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, möglich seien. Damit werde erreicht, dass der Preis an Tankstellen nicht bis zu 50 Mal pro Tag steige. „Und gleichzeitig, und das möchte ich betonen, wird es natürlich weitere Maßnahmen brauchen. Solange die Unsicherheit hoch ist, werden die Preise hoch bleiben“, sagte Lenz.
SPD: Entlastung und langfristige Maßnahmen
Darauf ging Armand Zorn (SPD) genauer ein. Der Krieg am Golf und die Folgen auf die dortige Energieinfrastruktur würden noch lange nachwirken. „Und deswegen kommt es darauf an, dass wir aus der jetzigen Situation die richtigen Lehren ziehen“, sagte Zorn. Entlastungspakete, die aktuell diskutiert werden, müssten zielgerichtet sein, aber zeitgleich dürften die strukturellen und die langfristigen Maßnahmen nicht vergessen werden.
Überlegungen des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, seien „ein guter Ansatz“. Er sei dafür „dankbar, dass jetzt geprüft wird, ob eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auch eine Entlastungsmaßnahme für Verbraucher sein kann“, sagte Zorn.
AfD kritisiert 12-Uhr-Regel
Leif-Erik Holm (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Gesetzesvorschlag. Weder die 12-Uhr-Regel noch die Verschärfung des Wettbewerbsrechts würden zu Preissenkungen an Tankstellen führen. „Möglicherweise werden dadurch die Preise sogar im Durchschnitt steigen, wie Experten sagen“, sagte Holm.
Die Hälfte des Spritpreises bestehe aus staatlichen Abgaben. Italien und Österreich hätten es vorgemacht und Steuersenkungen auf den Weg gebracht. „Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf Kosten der Autofahrer und der Unternehmer saniert“, sagte Holm, und nun drohe „auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung“. Seit Jahren komme die Bundesregierung „nicht mit dem vielen Geld der Bürger aus, trotz Rekordsteuereinnahmen Jahr für Jahr, weil Sie einfach das Geld in alle Welt zahlen“, so der Vorwurf von Holm.
Grüne warnen vor Wirtschaftskrise
Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grüne) wurde grundsätzlicher: Dieser Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort darauf habe, die der Ernst der Lage jetzt eigentlich erfordern würde. Die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer großen Wirtschaftskrise auszuwachsen. Die internationale Energieagentur warne vor einer historischen Krise und vor massiven Verwerfungen auf der ganzen Welt.
Audretsch forderte die Abschöpfung der Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen, eine Stromsteuersenkung und eine Initiative für ein 9-Euro-Ticket. Außerdem sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, um sich unabhängig von fossiler Energie zu machen. Anderswo, zum Beispiel in China, würden Unternehmen in den Ausbau der Batterie- und Energiespeicher investieren. Alleine die Firmen BYD und Sungro hätten seit Ende Februar 2026 gemeinsam mehr als 70 Milliarden Euro zusätzlich an Marktkapitalisierung für diese Zukunftstechnologien hinzugewonnen.
Linke fordert Übergewinnsteuer
Christian Görke (Linke) forderte eine Übergewinnsteuer, „und zwar sofort“. Den Vorschlag von Armand Zorn, die Frage auf EU-Ebene zu verschieben, nannte er „eine Nebelkerze“.
Es habe im Jahr 2022 bereits ein Gesetz zur Übergewinnsteuer in der EU und in Deutschland gegeben, dieses Gesetz sollte „sofort scharf geschaltet werden“, und zwar mit einem Steuersatz in Höhe von 50 Prozent. „Der Selbstbedienungsladen von Aral und Shell“ mit Zusatzgewinnen von täglich 21 Millionen Euro „muss geschlossen werden“, forderte Görke.
Abgelehnte Oppositionsanträge
Zur Abstimmung standen zudem zwei Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit erhielten. Den Linken-Antrag mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise“ (21/4748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen zurück. Den AfD-Antrag mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnten in namentlicher Abstimmung 445 Abgeordnete ab, 138 Parlamentarier votierten dafür.
Auch zu den Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Eine ursprünglich geplante Abstimmung über einen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer (21/4747(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) war zuvor von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden.
Antrag der AfD
Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe.
Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“.
Antrag der Linken
Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“.
In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. (nki/hau/26.03.2026)