Aufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland
Berlin: (hib/AHE) Zu häufigen und längeren Aufenthalten des thailändischen Königs Maha Vajiralongkorn in Deutschland nimmt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25688) auf eine Kleine Anfrage (19/25129) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung. Demnach handele es sich nach Aussage der thailändischen Regierung um Privataufenthalte. „Die Bundesregierung hat der thailändischen Seite die Erwartung mitgeteilt, dass im Rahmen dieser Aufenthalte von deutschem Boden aus keine Entscheidungen getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen“, heißt es in der Antwort weiter. Der Bundesregierung lägen keine belastbaren Hinweise vor, dass der thailändische König während seines Aufenthaltes in Deutschland solche Staatsgeschäfte getätigt hat.